Impfung gegen Respiratorisches Synzytial-Virus (RSV)
Allgemeine Informationen
Die Übertragung von RSV erfolgt von Mensch zu Mensch, vor allem durch Tröpfcheninfektion. Während die erstmalige Infektion gewöhnlich in den ersten zwei Lebensjahren erfolgt, treten erneute Infektionen (Reinfektionen) altersunabhängig häufig auf.
Eine RSV-Erkrankung kann höchst unterschiedlich verlaufen, ist aber vor allem durch unspezifische Symptome sowie Symptome im Bereich der Atemwege gekennzeichnet. Die Infektion ist üblicherweise selbstlimitierend, kann jedoch insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern, Personen im fortgeschrittenem Alter und - vom Alter unabhängig - bei Personen mit bestimmten Vorerkrankungen/Therapien mit Komplikationen bis hin zum tödlichen Ausgang einhergehen. Während bei Kindern eine RSV-Infektion der häufigste Grund für einen Krankenhausaufenthalt in den Wintermonaten ist, ist dies bei Personen im Alter von 6 bis 60 Jahren hauptsächlich bei bestimmten bestehenden Grunderkrankungen der Fall. Ab einem Alter von etwa 60 Jahren steigt die Zahl der schweren RSV-Erkrankungen wiederum erneut stark an.
Aktuelles Infektionsgeschehen
Einen Überblick über das aktuelle Infektionsgeschehen finden Sie auf der Website des Österreichischen RSV Netzwerkes (ÖRSN), das sich eine Überwachung der RSV-Aktivität in Österreich zum Ziel setzt, und im SARI-Dashboard, das die aktuellen stationären Aufenthalte in österreichischen Krankenanstalten aufgrund von schweren Atemwegsinfektionen, darunter RSV, abbildet.
Impfungen
Mit den beiden seit 2023 zugelassenen Impfstoffen stehen für Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr erstmals Impfungen zur aktiven Immunisierung gegen RSV zur Verfügung.
Wegen einer hohen Zahl an Erkrankungen mit schweren, mitunter lebensbedrohlichen Verläufen bei Personen höheren Alters wird die Impfung ab dem vollendeten 60. Lebensjahr allgemein empfohlen.
In Österreich beginnt die RSV-Saison gewöhnlich im November und erreicht den Höhepunkt im Februar. Die einmalige Impfung wird daher idealerweise im September verabreicht. Ob weitere Impfungen nötig sind, ist derzeit Gegenstand laufender Studien.
Weiters ist einer der Impfstoffe für die Impfung von Schwangeren (24. bis 36. SSW) zum passiven Schutz von Neugeborenen durch mütterliche Antikörper zugelassen. Schwangere können auf Wunsch entsprechend der Zulassung einmalig geimpft werden, vorzugsweise zwischen September und März.
Bei Personen ab 18 Jahren mit bestimmten Risikofaktoren (z.B. immunsupprimierte Patientinnen und Patienten oder bestimmte Lungenerkrankungen) kann nach individueller Nutzen-Risikoabwägung durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise Spezialistinnen und Spezialisten eine Impfung erwogen werden (off-label).
Die Impfung gegen RSV ist seit Herbst 2023 in Österreich am Privatmarkt verfügbar.
Nähere Informationen finden Sie im Impfplan Österreich 2023/2024 Version 1.0.