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Reisen ins Ausland

Mitnahme von Medikamenten ins Ausland

Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen Behörde im Zielland über die geltenden Regelungen zur Mitnahme von Medikamenten: Ausländische Vertretungen in Österreich

Reisen Patientinnen und Patienten mit ärztlich verschriebenen Medikamenten in das Ausland, die im Zielland der Suchtmittelkontrolle unterliegen, sind folgende Regelungen zu beachten:

Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens

Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Suchtmitteln mit einer "Bescheinigung gemäß Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens" erfolgen.

Die Bescheinigung muss folgende Formvorschriften erfüllen:

  • Für die Bescheinigung ist das sogenannte "Schengen-Formular" zu verwenden.
  • Das Formular ist von der verschreibenden Ärztin/vom verschreibenden Arzt oder über Vorlage der ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung von der Bezirksverwaltungsbehörde auszufüllen.
  • Das Formular ist durch die Amtsärztin/den Amtsarzt Ihrer Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat, Bezirkshauptmannschaft) zu beglaubigen. Beachten Sie, dass Sie hierfür die für Ihren Hauptwohnsitz zuständige Behörde aufsuchen müssen.

Suchtmittel dürfen ausschließlich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden. Es ist deshalb nicht zulässig, Personen mit der Mitnahme zu beauftragen.

Reisen in andere Länder

Bei Reisen in andere Länder muss die Patientin bzw. der Patient vor Reiseantritt die Rechtslage im Zielland klären. Eventuell erforderliche Genehmigungen für das Mitführen der Suchtmittel bekommen Sie von der dafür zuständigen Überwachungsbehörde des Ziellandes. Allgemeine und länderspezifische Informationen für Reisende stellt das International Narcotics Control Board der Vereinten Nationen zur Verfügung.

In einigen Ländern reicht

  • eine beglaubigte Kopie der ärztlichen Verschreibung
  • oder eine ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache mit Angaben über die Einzel- und Tagesdosis

Auskünfte erteilt die jeweilige diplomatische Vertretung (Botschaft) des Ziellandes. Ist die Mitnahme erlaubt, wird eine Bestätigung der Verschreibung in englischer Sprache empfohlen. Das entsprechende Formular für Nicht-Schengen-Staaten wird online zur Verfügung gestellt.

Ist die Mitnahme nicht möglich, sollten Sie klären,

  • ob die benötigten Suchtmittel oder ein gleichwertiges Produkt im Reiseland verfügbar sind
  • und ob sie durch einen dort ansässige Ärztin/ansässigen Arzt verschrieben werden können

Ist auch das nicht möglich und die Suchtmittel können nur in Österreich erworben werden, ist ein nach den Bestimmungen der Vereinten Nationen sowie nach den jeweiligen nationalen Gesetzen entsprechendes Ein- und Ausfuhrgenehmigungsverfahren notwendig.

Dafür muss zunächst ein Importeur im Gastland (z.B. eine Apotheke) gefunden werden, der die erforderliche Einfuhrgenehmigung von der Überwachungsbehörde des Reiselandes einholt. Die Vorlage einer Einfuhrgenehmigung ist Voraussetzung für die Erteilung der Ausfuhrgenehmigung.

Als Exporteur kommt nur eine gemäß Suchtgiftverordnung dazu berechtigte Firma in Frage. Die Ausfuhrgenehmigung muss unter Vorlage der ausländischen Einfuhrgenehmigung beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz beantragt werden und ist gebührenpflichtig. Aufgrund dieses sehr aufwendigen Verfahrens kommt diese Möglichkeit nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen in Betracht. Beachten Sie, dass der Zeitaufwand für diese Prozedere (Genehmigungsverfahren durch zwei nationale Behörden!) nicht unerheblich ist und rechtzeitig geplant werden sollte.

Zusatzinformation: Musterbescheinigungen

Bescheinigung für das Mitführen suchtgifthaltiger Arzneimittel im Reiseverkehr

Bescheinigung für das Mitführen psychotroper Arzneimittel im Reiseverkehr

Reisen mit Heimtieren ins Ausland

Die Bedingungen für die Einreise mit Heimtieren sind in den Drittstaaten unterschiedlich und unterliegen häufigen Änderungen. Bitte erkundigen Sie sich zeitgerecht vor der Ausreise. Informationen zu aktuellen Einreisebestimmungen erhalten Sie bei den Handelsabteilungen der jeweiligen Botschaften, den Veterinärdienststellen der Drittstaaten und bei Autofahrerclubs.

Veterinärbehördliche Zertifikate

Für Reisen notwendige veterinärbehördliche Zertifikate stellt die Amtstierärztin bzw. der Amtstierarzt Ihres Bezirks bzw. Magistrats aus.

Vidierung - Bestätigung durch die zentrale Veterinärbehörde

Manche Drittstaaten verlangen zusätzlich eine Vidierung, das ist eine Bestätigung bzw. Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift des Amtstierarztes bzw. der Amtstierärztin durch die zentralen Veterinärbehörden.

Ab 01.01.2022 werden diese Beglaubigungen durch das Bundesamt für  Verbrauchergesundheit (BAVG) durchgeführt.

 Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der BAVG- Website:

Allgemeine Informationen zu amtlichen Bescheinigungen und Beglaubigungen

Antragsstellung - Beglaubigung

Ausreise aus Österreich

Für die Ausreise mit Heimtieren sind von österreichischer Seite keine gesonderten Bedingungen vorgeschrieben (etwa Ausfuhrquarantäne).

Wiedereinreise nach Österreich

Für die Wiedereinfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen ist aus den meisten Drittstaaten eine Tollwuttiterbestimmung vorgesehen, die am besten bereits vor der Ausreise durchgeführt wurde.

Reisen mit Tieren innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz

Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz

Reisen mit anderen Heimtieren innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz

FAQ

FAQ: Reisen und Wiedereinreisen mit Heimtieren aus Drittstaaten (PDF, 474 KB) (PDF, 474 KB)

Heimtierausweis - Pet Passport (PDF, 47 KB) (PDF, 47 KB)

Servicelinks - Reisebestimmungen mit Tieren

Außenministerium - Länderspezifische Reiseinformationen

Außenministerium - Botschaften und Konsulate

Länder-Einreisebestimmungen für Heimtiere

Australien: Bringing cats and dogs (and other pets) to Australia

Japan: Quarantine system for dogs and cats (import)

Kanada: Importing or Travelling with Pets

Neuseeland: Bringing cats or dogs to New Zealand

USA: Bring your pet into the United States from a foreign country (Import)

Zusatzinformationen: Urlaub mit Haustieren

Folder des BMSGPK Urlaub mit Haustieren (PDF, 513 KB)

Zusatzinformationen

Achtung BREXIT!

Achtung BREXIT! Wichtige Informationen zum BREXIT! (PDF, 426 KB)

Letzte Aktualisierung: 2. September 2024