Service für Bürgerinnen und Bürger
Das Service für Bürgerinnen und Bürger bietet Ihnen Orientierung zu Fragen aus dem Sozialbereich, hilft Ihnen sich im Sozialsystem zurecht zu finden und informiert über die Aufgabenbereiche unseres Ministeriums.
Aktuelles
Anti-Teuerung Kinderzuschuss
Sonderzuwendungen für Alleinverdienende und Alleinerziehende mit geringem Einkommen nach LWA-G.
Der Bund leistet Personen mit geringem Einkommen für jedes Kind, für das die gleiche Adresse im Zentralen Melderegister als Hauptwohnsitz ausgewiesen ist, eine Zuwendung in Höhe von 60 Euro pro Monat.
Die Sonderzuwendungen werden an folgende Personen ausbezahlt:
- Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe,
- Bezieherinnen und Bezieher von Ausgleichszulage,
- oder Alleinerziehende/Alleinverdienende mit geringem Einkommen gemäß § 3d
Die Zuwendungen werden ohne Antrag ausbezahlt.
Für Fragen zu Ihrem Anspruch und zur Auszahlung wenden Sie sich bitte direkt an das Team der Buchhaltungsagentur unter der Telefonnummer 05 05 06 859 859 oder unter der E-Mail-Adresse lwa@bhag.gv.at bzw. an das zuständige Sozialamt Ihres Bundeslandes.
Ihre Themen – Unser Service
Nachstehend gelangen Sie - mit nur einem Klick - direkt zu den richtigen Ansprechpartner:innen und Servicestellen Ihrer am häufigsten angefragten Themengebiete:
Ihre Anliegen – Unsere Aufgabe
Die Themenbereiche des BMSGPK sind breit gefächert. Informationen und Antworten zur Sozialversicherung, zum Konsument:innenschutz, zu Pflege- und Behindertenangelegenheiten sowie zum öffentlichen Gesundheitssystem finden Sie hier bzw. unter „häufig gestellte Bürger:innenanfragen“:
- Allgemeine Informationen
- Informationen zum Gesundheitssystem, Berufsbildern und Krankheiten
- e-card/ELGA
- Impfungen und Impfempfehlungen
- Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in einem Gesundheitsberuf
- Gesundheitsberuferegister
- Mitnahme von Medikamenten nach Österreich
- Mitnahme von Medikamenten ins Ausland
- Auskunft bei rechtlichen Fragen und Anliegen von Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Musiktherapeut:innen, klinischen Psycholog:innen und Gesundheitspsycholog:innen: ipp.office@gesundheitsministerium.gv.at
- Gesundheitsberatung: Rund-um-die-Uhr unter der Telefonnummer 1450
- Allgemeine Informationen
- Auskunft bei Zahlungsproblemen von Kreditraten: zahlungsprobleme@sozialministerium.at
- Auskunft bei Phishing Betrug: zahlungsprobleme@sozialministerium.at
- 24h Betreuung Verträge: Was sie wissen sollten!
- 24h Betreuung Verträge FAQs
- Fragen zur Lebensmittel- und Verbrauchersicherheit
- Allgemeine Informationen
- Antragstellung Pflegekarenzgeld
- Zuschuss zur 24h Betreuung
- Unterstützung für Pflegende Angehörige (Ersatz- und Urlaubspflege)
- Angehörigenbonus
- Pflegeberatungsstellen im Bundesland
- Pflegegeld
- Hinweis: Ein Antrag auf Pflegegeld ist beim zuständigen Sozialversicherungsträger (PVA, BVAEB, SVS) einzubringen
Noch Fragen offengeblieben?
Nutzen Sie unsere Rubrik häufig gestellte Bürger:innenanfragen.
Bei allgemeinen Auskünften zu den Themenbereichen des BMSGPK steht Ihnen das Bürger:innenservice gerne schriftlich, telefonisch oder persönlich zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis, dass wir für konkrete Einzelfallprüfungen telefonisch nicht direkt an unsere Fachexpert:innen weiterverbinden können. In den meisten Fällen benötigen wir hierfür detailliertere Informationen oder weiterführende Unterlagen.
Kontaktformular
Kontaktieren Sie uns schriftlich mittels Kontaktformular
Telefonisch
Telefon: 0800 201 611
Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr
Persönlich
Sozialministerium / Service für Bürger:innen, Stubenring 1, 1010 Wien (neben dem Haupteingang)
Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr
Ausnahme: Die Berufsanerkennung nichtärztlicher Gesundheitsberufe erfolgt am Standort Radetzkystraße 2, 1030 Wien
Postalisch
Sozialministerium / Abteilung I/B/9
Bürger:innenservice
Stubenring 1, 1010 Wien
Weitere Informationen
Informationen zum Datenschutz bei Anfragen an das Service für Bürgerinnen und Bürger