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Service für Bürgerinnen und Bürger

Das Service für Bürgerinnen und Bürger bietet Ihnen Orientierung zu Fragen aus dem Sozialbereich, hilft Ihnen sich im Sozialsystem zurecht zu finden und informiert über die Aufgabenbereiche unseres Ministeriums.  

Aktuelles

Anti-Teuerung Kinderzuschuss

Sonderzuwendungen für Alleinverdienende und Alleinerziehende mit geringem Einkommen nach LWA-G.

Der Bund leistet Personen mit geringem Einkommen für jedes Kind, für das die gleiche Adresse im Zentralen Melderegister als Hauptwohnsitz ausgewiesen ist, eine Zuwendung in Höhe von 60 Euro pro Monat.

Die Sonderzuwendungen werden an folgende Personen ausbezahlt:

  • Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe,
  • Bezieherinnen und Bezieher von Ausgleichszulage,
  • oder Alleinerziehende/Alleinverdienende mit geringem Einkommen gemäß § 3d

Die Zuwendungen werden ohne Antrag ausbezahlt. Die Zuwendungen laufen noch bis Ende 2024.

Auch die monatlichen Zuwendungen an Sozialhilfeempfänger:innen, die von den Ländern ausgezahlt werden, laufen Ende 2024 aus.

Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten folgende Haushalte weitere Unterstützung:

  • Die Sonderzuwendungen für Alleinerziehende/Alleinverdienende mit geringem Einkommen wird bis 30. Juni 2025 gemäß LWA-G weitergeführt.
  • Ab 1. Juli 2025 werden die Sonderzuwendungen für Alleinerziehende/Alleinverdienende mit geringem Einkommen gemäß Einkommensteuergesetz (Kinderzuschlag) ausgezahlt.

Für Fragen zu Ihrem Anspruch und zur Auszahlung wenden Sie sich bitte direkt an das Team der Buchhaltungsagentur unter der Telefonnummer 05 05 06 859 859 oder unter der E-Mail-Adresse lwa@bhag.gv.at bzw. an das zuständige Sozialamt Ihres Bundeslandes.

Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA)

Bei Fragen zum Portal und den ELGA-Funktionen stehen folgende Stellen zur Verfügung:

ELGA-Serviceline für Bürgerinnen und Bürger

  • Telefonnummer: 050 124 4411
  • Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

ELGA-Serviceline für Gesundheitsdiensteanbieter (GDA)

  • Telefonnummer: 050 124 4422
  • Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 6 bis 20 Uhr und Samstag 6 bis 13 Uhr

ELGA-Ombudsstelle in den Bundesländern

Weitere allgemeine und weiterführende Informationen zu ELGA finden Sie unter:

https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/eHealth/ELGA.html

https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/elga.html

Ihre Themen – Unser Service

Nachstehend gelangen Sie - mit nur einem Klick - direkt zu den richtigen Ansprechpartner:innen und Servicestellen Ihrer am häufigsten angefragten Themengebiete:

Ihre Anliegen – Unsere Aufgabe  

Die Themenbereiche des BMSGPK sind breit gefächert. Informationen und Antworten zur Sozialversicherung, zum Konsument:innenschutz, zu Pflege- und Behindertenangelegenheiten sowie zum öffentlichen Gesundheitssystem finden Sie hier bzw. unter „häufig gestellte Bürger:innenanfragen“:  

Noch Fragen offengeblieben?

Nutzen Sie unsere Rubrik häufig gestellte Bürger:innenanfragen.

FAQ

 

 

 

 

Bei allgemeinen Auskünften zu den Themenbereichen des BMSGPK steht Ihnen das Bürger:innenservice gerne schriftlich, telefonisch oder persönlich zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis, dass wir für konkrete Einzelfallprüfungen telefonisch nicht direkt an unsere Fachexpert:innen weiterverbinden können. In den meisten Fällen benötigen wir hierfür detailliertere Informationen oder weiterführende Unterlagen.

Kontaktformular

Kontaktieren Sie uns schriftlich mittels Kontaktformular

Telefonisch

Telefon: 0800 201 611
Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr

Persönlich

Sozialministerium / Service für Bürger:innen, Stubenring 1, 1010 Wien (neben dem Haupteingang)
Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr
Ausnahme: Die Berufsanerkennung nichtärztlicher Gesundheitsberufe erfolgt am Standort Radetzkystraße 2, 1030 Wien

Postalisch

Sozialministerium / Abteilung I/B/9
Bürger:innenservice
Stubenring 1, 1010 Wien

Weitere Informationen

Informationen zum Datenschutz bei Anfragen an das Service für Bürgerinnen und Bürger

Letzte Aktualisierung: 20. Dezember 2024