Empfehlungen zu Varianten der Geschlechtsentwicklung und Empfehlungen zu Konversionsmaßnahmen
1. Empfehlungen zu Varianten der Geschlechtsentwicklung (VdG)
Diese Empfehlungen aus 2019 betreffen Menschen, die den herrschenden Vorstellungen von Mann und Frau nicht eindeutig zuordenbar sind. Es werden die wesentlichen ethischen, juristischen und medizinischen Grundlagen erläutert sowie nationale Versorgungsstrukturen vorgestellt.
Die Empfehlungen zu Varianten der Geschlechtsentwicklung sprechen eine Thematik an, für die erst seit kurzer Zeit eine Sensibilisierung in der öffentlichen Wahrnehmung stattgefunden hat. Der Begriff steht in diesen Empfehlungen stellvertretend für „Intergeschlechtlichkeit", „Intersexualität", „Intersex" und die diversen Diagnosen der „Differences of Sexual Development" (DSD). Der Adressat:innenkreis der Empfehlungen umfasst insbesondere Menschen, deren chromosomales, anatomisches oder auch hormonelles Geschlecht nicht mit den medizinischen Vorstellungen von weiblich und männlich übereinstimmt. In den Empfehlungen werden die wesentlichen ethischen, juristischen und medizinischen Grundlagen erläutert, Hinweise zu medizinischen Behandlungen gegeben sowie nationale Versorgungsstrukturen, Beratungsstellen und Selbsthilfeorganisationen vorgestellt. Die Empfehlungen wurden durch eine Arbeitsgruppe unter Führung des für Gesundheit zuständigen Bundesministeriums erarbeitet.
Neben dem Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen (ÄsthOpG), BGBl. I Nr. 80/2012, und der Stellungnahme der österreichischen Bioethikkommission 2017 („Empfehlungen zu Intersexualität und Transidentität") stellt diese, speziell die medizinischen Aspekte des Themenfeldes beleuchtende Arbeit, einen weiteren Eckpfeiler der optimalen Betreuung von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung dar. Oberstes Ziel ist es, nachhaltige Zufriedenheit mit der eigenen Geschlechtsidentität zu ermöglichen und dadurch eine hohe Lebensqualität für die betroffenen Menschen sicherzustellen.
Empfehlungen zu Varianten der Geschlechtsentwicklung (PDF, 965 KB)
2. Empfehlungen zu Varianten der Geschlechtsentwicklung (VdG) mit einem besonderen Schwerpunkt auf Kinder
Ergänzend zu den Empfehlungen für VdG aus dem Jahr 2019 wurden 2024 zusätzliche Empfehlungen mit einem besonderen Schwerpunkt auf Kinder mit Varianten der Geschlechtsentwicklung fertiggestellt. Kinder mit Varianten der Geschlechtsentwicklung sollen vor geschlechtsverändernden medizinischen Maßnahmen ohne medizinische Indikation geschützt werden. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die gesellschaftspolitische Klarstellung, dass es sich bei VdG um eine Vielzahl an heterogenen, natürlich vorkommenden Varianten handelt.
3. Empfehlungen betreffend Konversionsmaßnahmen und konversiv-reparativen Praktiken
Ziel dieser 2024 fertiggestellten Empfehlungen ist neben dem Schutz von Betroffenen die gesellschaftspolitische Klarstellung, dass es sich bei sämtlichen sexuellen Orientierungen, Geschlechtsidentitäten und -ausdrücken bzw. deren Kombinationen um natürlich vorkommende Varianten menschlicher Sexualität, der Geschlechtsidentität bzw. des psychischen Geschlechts und nicht um Pathologien handelt.
Empfehlungen betreffend Konversionsmaßnahmen und konversiv-reparativen Praktiken (PDF, 306 KB)