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Allgemeine Gefahrenquellen

Hier finden Sie kurze Informationen zu häufigen Themen, die im Zusammenhang mit Produkten und Produktsicherheit stehen, sowie zu allgemeinen und typischen Gefahrenquellen.

Erstickungsgefahren durch Eckenschutzprodukte

Eckenschutzprodukte, die zum Sichern von Ecken von Möbeln verwendet werden, damit (Klein)Kinder sich beim Herumtollen nicht verletzen, sind eine sinnvolle Sicherheitsausstattung. Es kann aber durch manche dieser Produkte, wenn sie sich lösen und von Kleinkindern in  den Mund gesteckt werden, ein Erstickungsrisiko bestehen. Das fachärztliche Gutachten Medizinische Beurteilung des Erstickungsrisikos durch Eckenschutz-Produkte (PDF, 209 KB) geht näher darauf ein.

Produktsicherheit und Nitro-Kapseln - Warnung vor der Verwendung nicht-kompatibler Produkte

Sodasiphon und Sahnebereiter sowie die dazugehörigen CO2-  und N2O-Kapseln sind aus vielen Haushalten und Profi-Küchen nicht mehr wegzudenken. Mittlerweile gibt es auch Systeme mit Nitro-Kapseln, die mit reinem Stickstoff befüllt sind und für die Zubereitung der innovativen und im Trend liegenden Nitro-Drinks designt wurden.  
Durch die Verwendung falscher Kapseln kann es jedoch zu einem erheblichen Risiko kommen: Nitro-Kapseln stehen unter wesentlich höherem Druck als CO2- und N2O- Kapseln für übliche Sahnegeräte und Sodasiphons. Werden Nitro-Kapseln in normalen Sahnegeräten, nicht aber in den dafür vorgesehenen Spezial-Systemen verwendet, kann dies im Extremfall zu Unfällen durch Bersten des Behälters führen. Nitro-Kapseln und Nitro-Geräte sind auf einander abgestimmt und für den höheren Druck ausgelegt. Verantwortliche Hersteller haben für eine potenziell gefährliche Fehlanwendung Vorsorge getroffen und die Dimension der Nitro-Kapseln so gestaltet, dass sie nur mit den passenden Geräten kompatibel sind. Leider gestalten aber nicht alle Hersteller ihre Kapseln so, dass ein Einsetzen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Geräten möglich ist; eine Fehlverwendung im falschen Gerät ist daher nicht auszuschließen.

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, zuständig für die Vollziehung des Produktsicherheitsgesetzes 2004, BGBl. I Nr. 16/2005 idgF, empfiehlt daher dringend, dass Verbraucherinnen und Verbraucher
-    die entsprechenden Sicherheitshinweise der Hersteller beachten
-    sich jedes Mal vor dem Einsetzen von Kapseln vergewissern, dass diese wirklich für das entsprechende Gerät vorgesehen und geeignet sind.

Fallweise werden Fälschungen von Sodasiphons, Sahnespendern und den dazugehörigen Kapseln angeboten. Bei solchen Fälschungen ist davon auszugehen, dass sie nicht dem Sicherheitsniveau der Originalprodukte entsprechen. Bitte achten Sie beim Kauf von Sodasiphons, Sahnespendern und dazugehörigen Kapseln auf die Herstellermarke und seriöse Bezugsquellen.

Emissionen von Mobiltelefonen und Basisstationen

SAR-Werte für Mobiltelefone sind ein international akzeptiertes Strahlenschutzkriterium im Bereich hochfrequenter elektromagnetischer Felder und können auch als Kaufhilfe für strahlungsarme Handys dienen. Die Leistung von Mobilfunk-Basisstationen in Österreich können Sie dem Senderkataster entnehmen.

Feuerwerk

Alle Jahre wieder beobachten wir vor allem rund um Silvester schwere Unfälle mit Feuerwerkskörpern. Besonders gefährlich ist das Herstellen eigener Feuerwerkskörper, das professionellen Umgang erfordert und daher gesetzlich Fachleuten vorbehalten ist.

Bitte halten Sie die Grundregeln beim Umgang mit Feuerwerk ein: Beachten Sie vor allem Sicherheitsabstände und Altersbeschränkungen. Kaufen Sie Feuerwerkskörper nicht aus dubiosen Quellen!

Ratschläge zu Feuerwerk finden Sie zB hier!

Laserpointer

Laserpointer sind kein Spielzeug und können zu dauerhaften Augenschäden führen. Auch viele batteriebetriebene Laserpointer weisen hohe Leistungen auf, die zu schweren Augenverletzungen führen können. Laserpointer der Laserklassen 1 oder 2 (d.h. eine Leistung kleiner 1 Milliwatt) gelten als sicher. Leistungsstärkere Geräte können führen bei unbeabsichtigtem Blick in den Laserstrahl oder sogar durch Reflexionen in Sekundenbruchteilen zu schweren Netzhautschäden.

Beim Kauf von Laserpointern ist darauf zu achten, dass diese unter die Laserklassen 1 oder 2 fallen. Dies entspricht auch der Rechtslage in Österreich, wo durch die "Laserpointerverordnung" der Verkauf stärkerer Laserpointer an Konsumenten und Konsumentinnen verboten ist.

Fensterstürze

In den letzten Jahren kam es zu vielen Unfällen, bei denen Kinder aus Fenstern oder von Balkonen gestürzt sind. Das Sozialministerium empfiehlt daher den Einbau von Fenstersicherungen. Zwar bieten diese Sicherungen keinen hundertprozentigen Schutz und Kinder müssen trotzdem beaufsichtigt werden, aber das Risiko wird doch deutlich vermindert.

Kinderlaufhilfen

Kinderlaufhilfen (oft unrichtig als „Lauflernhilfen“ bezeichnet) müssen in Österreich der Kinderlaufhilfenverordnung 2007 und damit der ÖNORM EN 1273: 2005 entsprechen. Hintergrund dieser Maßnahme war die hohe Zahl von Unfällen mit Kinderlaufhilfen, vor allem Stürze über Stufen oder Treppen.

Letzte Aktualisierung: 23. März 2022