Vogelgrippe (Aviäre Influenza)
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Vogelgrippe (Aviäre Influenza).
Erreger und Übertragung
Unter Vogelgrippe (Aviäre Influenza) versteht man in erster Linie eine Viruserkrankung bei Vögeln (Wildvögel und Geflügel), die durch Vogelgrippeviren verursacht wird. Diese werden den Influenza A-Viren zugeordnet, die anhand ihrer Oberflächenproteine Hämagglutinin (H) und Neuraminidase (N) in verschiedene Subtypen eingeteilt werden. Die Subtypen kommen in zahlreichen, auch regelmäßig neuen Kombinationen von H- und N- Proteinen vor (z.B. H5N1, H7N9). Die Viren werden in der Veterinärmedizin abhängig vom Schweregrad der Erkrankung bei Hühnern in gering pathogene (wenig krankmachende, „low pathogenic avian influenza“, LPAI) und hochpathogene (stark krankmachende, „high pathogenic avian influenza“, HPAI) Vogelgrippeviren unterteilt. Infektionen mit HPAI-Viren wie dem Influenza A(H5N1)-Virus können bei Hausgeflügel wie Hühnern und Puten zu hohen Verlusten im Bestand führen und werden auch Geflügelpest genannt.
Influenza A-Viren zirkulieren nicht nur regelmäßig in Vögeln (Vogelgrippeviren), sondern auch in Menschen (saisonale Grippeviren), Schweinen (Schweinegrippeviren), Pferden, Hunden und Fledermäusen. Die spezielle Struktur des Erbguts ermöglicht es den Viren, ihr genetisches Material untereinander auszutauschen (Reassortierung), wenn verschiedene Influenza A-Viren dieselbe Person oder dasselbe Tier gleichzeitig infizieren. Auf diese Art könnte ein neues Influenza A-Virus entstehen, das sich in größerem Ausmaß unter Menschen ausbreiten kann und für das keine Immunität in der Bevölkerung besteht. Dies wurde beispielsweise im Jahr 2009 beobachtet, als ein Influenza A(H1N1)-Virus mit genetischem Material von Schweinegrippe-, Vogelgrippe- und menschlichen Grippeviren auftrat und eine Influenzapandemie verursachte.
Einige Vogelgrippeviren können auch auf Säugetiere und Menschen übertragen werden und zu schwerer Erkrankung führen. Eine menschliche Infektion und Erkrankung kann prinzipiell sowohl durch LPAI- als auch durch HPAI-Viren erfolgen. Die Übertragung vom Tier auf den Menschen (zoonotische Übertragung) kann bei direktem Kontakt mit infizierten Tieren (zumeist Geflügel) oder deren Ausscheidungen (bzw. damit verunreinigter Umgebung) erfolgen. Dies passiert, wenn die Viren in Augen, Nase oder Mund gelangen oder eingeatmet werden.
Krankheitsbild
Symptome bei Menschen treten zumeist innerhalb von sieben Tagen nach der Infektion auf. Eine Erkrankung kann mit milden, grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Halsschmerzen, Atemnot und Husten, aber auch mit schweren Symptomen der unteren Atemwege (z.B. Lungenentzündung) einhergehen. Auch Bindehautentzündung, Nasen- oder Zahnfleischbluten und gastrointestinale Symptome wie Durchfall, Erbrechen und Bauchschmerzen werden berichtet. Neurologische Symptome (z.B. Krampfanfall) und Gehirnentzündung können ebenfalls mit einer Vogelgrippe-Infektion in Verbindung stehen. In schweren Fällen kann die Erkrankung auch zum Tod führen.
Vorkommen
Vogelgrippe-Ausbrüche bei Wildvögeln und Geflügel kommen weltweit vor. Seit dem Jahr 2020 verursachten Influenza A(H5N1)-Viren größere und häufigere Ausbrüche. Auch kam es zu einer Erweiterung des Spektrums der betroffenen Wildvögel- und Säugetierarten.
Trotz der weltweit relativ großen Anzahl von Kontakten zwischen kranken oder toten Vögeln und Menschen, kommen Übertragungen auf den Menschen nur selten vor. Infektionen bei Menschen wurden bisher vor allem durch Influenza A(H5N1)- und A(H7N9)-Viren, in geringerem Ausmaß auch durch Influenza A(H9N2)- und A(H5N6)-Viren sowie andere Subtypen verursacht. Im März 2024 wurden in den USA erstmals Vogelgrippe-Infektionen bei Kühen nachgewiesen. In diesem Zusammenhang sind auch Übertragungen auf Menschen aufgetreten.
In der EU/EWR wurden bisher noch keine menschlichen Influenza A(H5N1)-Fälle nachgewiesen. Eine fortgesetzte Mensch-zu-Mensch Übertragung wurde bislang ebenfalls nicht beobachtet.
Mehr Informationen zur Vogelgrippe-Lage bei Tieren und Menschen in der EU/EWR und weltweit:
Vorbeugung
Die wichtigsten allgemeinen Vorbeugemaßnahmen sind
- Vermeidung von direktem, ungeschütztem Kontakt mit Wildvögeln und Hausgeflügel,
- kein Berühren von kranken oder toten Vögeln und anderen Wildtieren, ihren Ausscheidungen sowie Oberflächen oder Wasserquellen (z.B. Teiche, Tränken, Eimer), die durch Speichel, Kot oder andere Körperflüssigkeiten verunreinigt sein könnten,
- bei Kontakt mit kranken oder toten Tieren, insbesondere Hausgeflügel, und Auftreten von oben genannten Symptomen innerhalb von 14 Tagen danach, eine:n Ärzt:in oder die für Ihren Bezirk zuständige Gesundheitsbehörde telefonisch kontaktieren,
- bei ungewöhnlich hohen Verlusten in der Hobbygeflügelhaltung sofort die:den Tierärzt:in oder Amtstierärzt:in verständigen,
- tot aufgefundene Wasservögel und Greifvögel sind der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden,
- in den stärker betroffenen Ländern auf den Besuch von Geflügelmärkten und -farmen verzichten,
- nur ausreichend durchgegarte Lebensmittel zu sich nehmen.
Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Handhygiene (regelmäßiges Händewaschen und Handdesinfektion) empfohlen. Die Verbreitung von respiratorischen Infektionskrankheiten kann durch das Tragen von Schutzmasken (Mund-Nasen-Schutz, besser FFP2-Maske) sowie der Einhaltung von Nies- und Hustenhygiene reduziert werden.
Influenza-Impfung:
Aktuelle saisonale Influenza-Impfstoffe sind zwar nicht gegen Vogelgrippe wirksam, werden aber generell empfohlen, um eine gleichzeitige Infektion mit menschlichen und tierischen Influenzaviren zu verhindern. Die aktuellen Impfempfehlungen sind dem Impfplan Österreich zu entnehmen.
Diagnostik
Der Erregernachweis sollte prinzipiell mittels PCR erfolgen.
Zur Abklärung von Verdachtsfällen sollte umgehend Material zur labordiagnostischen Untersuchung gewonnen werden und eine allgemeine Influenza-PCR veranlasst werden. Das Untersuchungsmaterial ist abhängig von der Symptomatik: bei fieberhaftem Infekt ein oropharyngealer Abstrich, bei Konjunktivitis ein Bindehautabstrich, bei Durchfall auch Stuhl, bei schweren Verläufen abgesaugtes respiratorisches Sekret und bei Enzephalitis zusätzlich Liquor. Eine entsprechende Diagnostik ist in den meisten großen Laboratorien in allen Bundesländern etabliert.
Bei Influenza-positivem oder unschlüssigem Laborergebnis ist die Probe umgehend zur Bestätigung und Typisierung an das Nationale Influenza-Referenzlabor zu übermitteln. Eine Probe mit Verdacht auf AIV-Infektion sollte unbedingt telefonisch angekündigt werden!
Zentrum für Virologie, Medizinische Universität Wien
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virologie@meduniwien.ac.at
Zusatzinformationen
Fachinformation
- Aviäre Influenza (Vogelgrippe) - Information für medizinisches Fachpersonal und Gesundheitsbehörden (PDF, 308 KB)
- Information für die Veterinärbehörden der Bundesländer, Amtstierärzt:innen sowie zugezogenen Tierärzt:innen für Personen im Kontakt mit betroffenen Tieren, im speziellen Vögeln
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Vogelgrippe der AGES
- Informationen zu Vogelgrippe-Maßnahmen seitens der BMSGPK-Tiergesundheit
- Informationen zur Vogelgrippe von ECDC und WHO
- ECDC-Empfehlung zum Nachweis von Vogelgrippe-Infektionen: Testing and detection of zoonotic influenza virus infections in humans in the EU/EEA, and occupational safety and health measures for those exposed at work (03.10.2022)
- ECDC-Empfehlung zur Vogelgrippe-Detektion während der Grippe-Saison: Targeted surveillance to identify human infections with avian influenza virus during the influenza season 2023/24, EU/EEA (29.09.2023)
- ECDC-Empfehlung zur Vogelgrippe-Detektion während der Sommermonate: Enhanced influenza surveillance to detect avian influenza virus infections in the EU/EEA during the inter-seasonal period (20.06.2024)
- Wissenschaftlicher Artikel von u.a. EFSA und ECDC: Drivers for a pandemic due to avian influenza and options for One Health mitigation measures (03.04.2024)