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Einfachere Kostenerstattung nach Wahlarztbesuch ab 01. Juli

Direkte elektronische Abrechnung durch Ärztinnen und Ärzte

Die Kostenerstattung für die nach einem Wahlarztbesuch von den Patientinnen und Patienten bezahlten Rechnungen wird ab 1. Juli 2024 einfacher. Künftig müssen Wahlärztinnen und -ärzte die Kostenerstattung bei der Österreichischen Gesundheitskasse, BVAEB und SVS über die Softwarelösung WAH-Online elektronisch einreichen und nicht die Patientinnen und Patienten selbst.

"Im Zuge der Gesundheitsreform stärken wir den niedergelassenen Bereich in den kommenden Jahren deutlich. Wir schaffen neue Kassenstellen und erhöhen die Zahl der Primärversorgungszentren. Mit der direkten Abrechnung von Wahlarztrechnungen mit der Krankenversicherung schaffen wir kurzfristig eine zusätzliche Erleichterung für Patientinnen und Patienten. Sie erhalten so schnell und einfach einen Teil des Honorars zurück, bürokratischer Aufwand entfällt. Ab 2026 werden Wahlärztinnen und -ärzte zusätzlich an das e-card-System und die ELGA angebunden, um eine lückenlose Dokumentation der individuellen Krankengeschichte zu ermöglichen." – Bundesminister Johannes Rauch

Die Details wurden nun zwischen Sozialministerium, ÖGK und ÖÄK vereinbart. Von der Regelung sind jene Wahlärztinnen und -ärzte betroffen, die mehr als 300 unterschiedliche Patient:innen und Patienten im Jahr betreuen. Auf diese Weise können 80 Prozent der bei der ÖGK eingereichten Wahlarztrechnungen direkt elektronisch übermittelt und schnell bearbeitet werden. Der Zeitraum bis zur Kostenerstattung wird sich so deutlich verkürzen. Für Patien:innen und Patienten von Wahlarzt-Ordinationen, die nicht von der verpflichtenden Übermittlung betroffen sind, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Rechnungen selbst einzureichen.