Karriere
Informationen zu Karrieremöglichkeiten im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Sinnstiftende und vielfältige Aufgaben:
Neben sinnstiftenden Tätigkeiten in vielfältigen Aufgabenbereichen bieten wir einen stabilen, krisensicheren Arbeitsplatz mit wertschätzendem Arbeitsklima. - Wir sind als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert:
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie liegt uns am Herzen, weswegen wir flexible Arbeitszeitmodelle (z.B. Gleitzeit, Homeoffice) unterstützen. Aufgrund unseres Engagements wurden wir mit dem „staatlichen Gütezeichen für eine familienfreundliche Personalpolitik“ ausgezeichnet. - Uns wurde bereits mehrmals das Gütesiegel für betriebliche Gesundheitsförderung verliehen:
Die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Mitarbeitenden sind uns ein besonderes Anliegen, weswegen man bei uns an zahlreichen Angeboten der betrieblichen Gesundheitsförderung und an Sportprogrammen teilnehmen kann. - Weiterbildung wird bei uns sehr gefördert.
- Zudem unterstützen wir unsere Kolleg:innen mit freiwilligen Sozialleistungen (z.B. Essenszuschuss, Kinderbetreuungszuschuss).
In der Jobbörse des Bundes sind alle aktuellen Stellenausschreibungen und Lehrstellen des öffentlichen Dienstes in Österreich und bei den Institutionen der EU aufgelistet.
Initiativbewerbungen, somit Bewerbungen, die sich nicht auf eine konkret ausgeschriebene Stelle beziehen, können nicht berücksichtigt und keiner weiteren Bearbeitung zugeführt werden.
Freiwerdende Arbeitsplätze werden aber auf der Homepage der Jobbörse der Republik Österreich (www.jobboerse.gv.at) veröffentlicht. Damit besteht die Möglichkeit, sich jederzeit über freie Arbeitsplätze in unserem Ministerium zu informieren und bei Interesse für einen konkreten Arbeitsplatz zu bewerben.
Leitungsfunktionen werden entsprechend Ausschreibungsgesetz in der Jobbörse des Bundes und in der Wiener Zeitung ausgeschrieben. Bewerbungen müssen innerhalb der Bewerbungsfrist im Ministerium einlangen, da sie sonst im weiteren Verfahren nicht weiter berücksichtigt werden können.
Eine Begutachtungskommission, die sich aus einer/einem Vertreter:in des Dienstgebers (davon eine:r mit dem Vorsitz betraut) und zwei Dienstnehmervertreterinnen bzw. -vertretern zusammensetzt, prüft die einlangenden Bewerbungen. Wenn es zweckmäßig erscheint, können Bewerber:innen zu einem Hearing eingeladen werden. Die Gleichbehandlungsbeauftragte oder eine von ihr namhaft gemachte Bedienstete hat das Recht, an den Sitzungen der Begutachtungskommission mit beratender Stimme teilzunehmen.
Kommt es zu einem Hearing, werden darin von den Kommissionsmitgliedern gemäß den in den Anforderungsdimensionen genannten Bereichen („Kenntnisse/Erfahrungen“, „Managementkompetenzen“, „Sozialkommunikative Kompetenzen“) Fragen gestellt. Die Bewerber:innen werden einzeln gehört und ihnen werden dieselben Fragen gestellt.
Werden die Bewerber:innen nicht ausdrücklich dazu eingeladen, sind keine Präsentationen vorzubereiten.
Nach Abschluss des Verfahrens werden die Bewerber:innen verständigt.
Für ausgeschriebene Verwaltungspraktika (Vorbereitungsausbildungen) (siehe Jobbörse des Bundes) einlangende Bewerbungsgesuche (enthalten sein sollte jedenfalls ein aussagekräftiger Lebenslauf, ein Zeugnis über die höchste abgeschlossene bzw. im Ausschreibungstext geforderte Ausbildung sowie ein Staatsbürgerschaftsnachweis oder ein Nachweis für den unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt) werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist an die jeweiligen Fachabteilungen weitergeleitet. In der Folge kann es zu Bewerbungsgesprächen kommen, was als Basis für die Auswahl der Bewerber:innen dient.
Beim Verwaltungspraktikum (Vorbereitungsausbildung) handelt es sich um ein Ausbildungsverhältnis. Dieses ist minimal auf sechs und maximal auf zwölf Monate befristet. Es wird kein Dienstverhältnis zum Bund begründet. Bei entsprechendem Verwendungserfolg und Vorliegen der gesetzlichen Möglichkeiten ist der Dienstgeber jedoch bestrebt, eine längerfristige berufliche Perspektive zu bieten. Es besteht aber kein Rechtsanspruch auf Übernahme in ein Dienstverhältnis.
Verwaltungspraktika können - unter gewissen gesetzlichen Umständen - bezüglich einer späteren Beschäftigung als Vertragsbedienstete:r auf das Besoldungsdienstalter angerechnet werden.
Nach Abschluss des Verfahrens werden die Bewerber:innen verständigt.
Die Begründung eines unentgeltlichen Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist nicht möglich.
Bezüglich ausgeschriebener Planstellen erfolgt ein Verfahren nach dem Ausschreibungsgesetz. In der Folge kann es zu Eignungsscreenings bzw. Informationsgesprächen kommen, was als Basis für die Auswahl der Bewerber:innen dient.
Sollte ein Eignungsscreening derselben Wertigkeit innerhalb der letzten 12 Monate absolviert worden sein, ist eine Kopie der Ergebnisse des Eignungsscreenings der Bewerbung beizulegen. Innerhalb von 12 Monaten ist die Absolvierung eines weiteren Eignungsscreenings derselben Wertigkeit nicht möglich.
Nach Abschluss des Verfahrens werden die Bewerber:innen verständigt.
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bildet in den Lehrberufen Verwaltungsassistent:in und Informationstechnologie – Schwerpunkt Systemtechnik – aus.
Eine integrative Berufsausbildung ist möglich.
Die Absolvierung der Berufsreifeprüfung während der Lehre wird unterstützt.
Die Ausschreibung von Lehrstellen findet im ersten bzw. zweiten Quartal des Jahres über die Jobbörse des Bundes statt. In der Jobbörse des Bundes einlangende Bewerbungsgesuche werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist durch die bearbeitende Fachabteilung gesichtet. In der Folge kann es zu Eignungsscreenings und/oder Informationsgesprächen kommen. Diese bilden die Basis für die Auswahl der Bewerber:innen. Sollte ein Eignungsscreening derselben Wertigkeit innerhalb der letzten 12 Monate absolviert worden sein, ist ein neuerliches Eignungsscreening nicht erforderlich, eine Kopie der Ergebnisse des Eignungsscreenings der Bewerbung beizulegen.
Wenn Sie darüber hinaus Fragen zum Bewerbungsprozess im Allgemeinen haben, wenden Sie sich an die E-Mail-Adresse strukturfragen@sozialministerium.at.
Die Adresse für Bewerbungen lautet: i2_Bewerbungen@sozialministerium.at.
Funktion der Leitung der Gruppe A in der Sektion II
Zusammensetzung der Begutachtungskommission:
- SCin Mag.a Annemarie Masilko
- GL Mag. Josef Bauernberger
- Karin Soniga
- Georg Flack
Anzahl der geeigneten Bewerber:innen | weiblich | männlich |
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2 |
Ausmaß der Eignung | weiblich | männlich |
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höchstes | 2 | - |
hohes | - | - |
geringeres | - | - |
Der Herr Bundesminister hat mit Wirksamkeit vom 15. September 2024 Frau Mag.a Julia Dujmovits mit der Leitung der Gruppe A in der Sektion II betraut.