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Konsumentenpolitik

Konsumentenpolitik ist im heutigen globalen Markt wichtiger denn je. Die Gesellschaft muss gerade auf besonders schutzwürdige Verbraucherinnen und Verbraucher achten und dafür sorgen, dass diese am Markt und damit am sozialen Leben teilhaben können.

Legistische Zuständigkeit

Die Sektion Konsumentenpolitik im Sozialministerium ist in folgenden Bereichen legistisch zuständig:

  • allgemeine Produktsicherheit
  • grenzüberschreitende Behördenkooperation
  • alternative Streitbeilegung
  • Verbraucherzahlungskontogesetz, das unter anderem ein gesetzliches Recht auf ein Basiskonto mit grundlegenden Funktionen vorsieht.

Zudem erstatten wir für zahlreiche andere Bereiche wie z.B. allgemeines Konsumentenrecht, Lauterkeitsrecht, Telekommunikation, Energie, Passagierrechte, Finanzdienstleistungen etc. gegenüber anderen Ministerien Gesetzesvorschläge. Wir verhandeln rechtspolitische Neuerungen sowohl in Österreich als auch in der Europäischen Union. So tragen wir zur Stärkung der rechtlichen Position der Konsumentinnen und Konsumenten bei.

Rechtsdurchsetzung

Unsere Rechte wirken nur dann, wenn wir sie in der Praxis auch durchsetzen können. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der dafür vom Sozialministerium die nötigen Ressourcen erhält, und die Bundesarbeitskammer stellen dies durch Verbandsklagen, Musterprozesse und Sammelaktionen bzw. Sammelklagen sicher. Eine Übersicht über gerichtliche Urteile und Sammelaktionen bzw. Sammelklagen finden Sie auf www.verbraucherrecht.at.

Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz ist eines der derzeit aktuellen Themen. Künstliche Intelligenz ist schon seit längerem für verschiedenste Lebensbereiche relevant. Man denke nur an virtuelle Assistent:innen, die Konsument:innen bei Entscheidungen des täglichen Lebens unterstützen, an Kreditwürdigkeitsprüfungen, an personalisierte Preisbildung, an Fahrassistenzsysteme in Kfz oder auch an Chatbots, die automatisierte Antworten auf häufig gestellte Fragen geben.

Die EU-Verordnung über künstliche Intelligenz wurde vom Europäischen Parlament und von den Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen und am 13.6.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie finden die Verordnung im Volltext hier.

Zur Information der Öffentlichkeit und begleitenden Durchführung der EU Verordnung wurde gesetzlich eine KI-Servicestelle eingerichtet. Dort finden Sie zusammengefasst die Eckpunkte der Verordnung, den Zeitplan des Inkrafttretens und viele weitere Hinweise zu Aktivitäten, Projekten und Publikationen.

KI-Servicestelle der RTR

Konsumentenportal

Für detaillierte Informationen zu Konsumentenpolitik und Konsumentenschutz besuchen Sie bitte unser Konsumentenportal unter www.konsumentenfragen.at. Dort finden Sie Informationen zu den wesentlichen Fragen des Konsumentenalltags. Sie erhalten einen Überblick über Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten sowie über die Verpflichtungen von Unternehmen. Außerdem stellen wir eine Vielzahl an Unterrichtsmaterialien (z.B. Haushaltsplanung, Werbung, Internet, Smartphone, u.v.m.) für Lehrkräfte bereit.

Verbraucherbildung

Verbraucherbildung ist die dritte wichtige Säule der Konsumentenpolitik. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich ihrer Rolle am Markt bewusst sein. Sie müssen wissen, wo Gefahren liegen und wo sie sich frühzeitig Rat holen können. Dann befinden sie sich mit Unternehmen eher auf gleicher Augenhöhe und tappen weniger leicht in Fallen unseriöser Anbieter:innen.

Letzte Aktualisierung: 3. März 2025