Valorisierung der Sozialleistungen
Mit der Valorisierung der Sozialleistungen ab Jänner 2023 entlastet die Bundesregierung die Bevölkerung langfristig.
Inhaltsverzeichnis
Als weitere langfristige Entlastung werden ab 2023 alle Sozialleistungen jährlich an die Teuerung angepasst. Die Valorisierung, das heißt Anpassung an die Inflation, von bestimmten Sozialleistungen (u.a. dem Krankengeld und Rehabilitationsgeld) wurde von der Bundesregierung am 14. September 2022 beschlossen.
Was bedeutet "Valorisierung von Sozialleistungen"?
Unter einer Valorisierung versteht man die Anpassung eines Wertes an die Teuerungsrate. In Zukunft werden also Leistungen wie die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag, der Unterhaltsabsetzbetrag, der Alleinverdienerabsetzbetrag, der Pensionistenabsetzbetrag, der Kinderabsetzbetrag, das Kinderbetreuungsgeld, die Studienbeihilfe und das Reha-, Kranken-, Wiedereingliederungs- und Umschulungsgeld jährlich an die Teuerung angepasst – also jährlich um einen bestimmten Wert erhöht. Bei Leistungen wie der Ausgleichszulage, dem Pflegegeld oder auch der Sozialhilfe findet diese Valorisierung bereits statt.
Nähere Informationen zur Valorisierung von Sozialleistungen
Wer kann die Leistung erhalten?
- Selbständige und Bäuerinnen und Bauern
Wie hoch ist die Leistung?
- Zwischen 90 und 315 Euro
Wie wird die Leistung ausgezahlt?
- In Form einer Beitragsgutschrift
Wann wird die Leistung ausgezahlt?
- In Form einer jährlichen Gutschrift, erstmals im Rahmen der Beitragsvorschreibung im 3. Quartal 2022 bei selbständig Erwerbstätigen und im 2. Quartal 2022 bei Landwirten
Wer kann die Leistung erhalten?
- Bezieher:innen des Familienbonus Plus
Wie hoch ist die Leistung?
- Bis zum 18. Geburtstag: Erhöhung von 1.500 auf 2.000,16 Euro jährlich
- Ab dem 18. Geburtstag: Erhöhung von 500.16 auf 650,16 Euro jährlich
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Wie wird die Leistung ausgezahlt?
- Wird die bisherige Auszahlung des Familienbonus von Ihrem Arbeitgeber in der Lohnverrechnung berücksichtigt, erfolgt die Auszahlung automatisch. Ansonsten ist diese bei der Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 zu beantragen.
Wann wird die Leistung ausgezahlt?
- Wenn die technischen und organisatorischen Möglichkeiten gegeben sind, erfolgt bereits heuer (30. September 2022) eine Aufrollung durch den Arbeitgeber.
- Spätestens ab Anfang 2023
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.
Wer kann die Leistung erhalten?
- Eltern mit kleinem Einkommen, die kaum bzw. gar keine Lohn- und Einkommenssteuer zahlen
Wie hoch ist die Leistung?
- Erhöhung von 250 auf 550 Euro jährlich
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Wie wird die Leistung ausgezahlt?
- Wird im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommenssteuererklärung automatisch berücksichtigt.
Wann wird die Leistung ausgezahlt?
- Ab Anfang 2023
Wer kann die Leistung erhalten?
- Arbeitnehmer:innen mit einem Einkommen von bis zu 24.500 Euro
Wie hoch ist die die Leistung?
- Bei Einkommen bis 16.000 Euro: 650 Euro
- Bis zu einem Einkommen von 24.500 Euro reduziert sich der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag auf Null
Wie wird die Leistung ausbezahlt?
- Der Verkehrsabsetzbetrag wird automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.
Wer kann die Leistung erhalten?
- Steuerpflichtige Pensionistinnen und Pensionisten
Wie hoch ist die Leistung?
- Pensionistenabsetzbetrag: 825 Euro statt bisher 600 Euro bis zu Pensionseinkünften von 17.500 Euro
- Für Pensionseinkünfte zwischen 17.500 und 25.250 Euro vermindert sich der Pensionistenabsetzbetrag gleichmäßig einschleifend auf Null
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag: 1.214 Euro statt bisher 964 Euro bis zu Pensionseinkünften von 19.930 Euro im Kalenderjahr
- Für Pensionseinkünfte zwischen 19.930 und 25.250 Euro vermindert sich der Absetzbetrag gleichmäßig einschleifend auf Null
Wie wird die Leistung ausgezahlt?
- Berücksichtigung bei der Berechnung der Lohnsteuer, d.h. im Rahmen der laufenden Pensionszahlungen
Wann wird die Leistung ausgezahlt?
- Ab dem Veranlagungsjahr 2021