Seniorinnen- und Seniorenpolitik
Die österreichische Seniorinnen- und Seniorenpolitik stellt den Menschen mit seinen Fähigkeiten und Ressourcen in den Mittelpunkt. Die Seniorinnen- und Senioren- sowie Freiwilligenpolitik hat das Ziel, die Lebensqualität älterer Menschen zu sichern bzw. weiter zu verbessern.
Das Bundesseniorengesetz dient der Förderung und Sicherung der Teilhabemöglichkeiten älterer Menschen am sozialen, politischen, ökonomischen und kulturellen Leben in Österreich.
Die Politik für Seniorinnen und Senioren fördert im Sinne des lebenslangen Lernens gezielt Lernen und Bildung im Alter als eine der grundlegenden Voraussetzungen für die Sicherung der Lebensqualität und die Wahrnehmung der Teilhabechancen. Gleichzeitig ermöglicht es lebenslanges Lernen und Bildung im Alter, neue An- und Herausforderungen gut bewältigen zu können, zum Beispiel im Bereich der neuen Technologien.
Die Förderung des aktiven Alterns geht Hand in Hand mit den Maßnahmen zur Förderung von Freiwilligen.
Das Sozialministerium (Abteilung V/A/6) fördert in diesem Zusammenhang gemeinnützige Vereine, die seniorenpolitische und freiwillige/ehrenamtliche Projekte bzw. innovative Modellprojekte von österreichweiter Bedeutung durchführen.
Schwerpunkte liegen auf Projekten zur Förderung des aktiven Alterns, der Teilhabe älterer Menschen in allen Bereichen des politischen, gesellschaftlichen, kulturellen Lebens, des lebenslangen Lernens und der Bildung älterer Menschen, des Zugangs von älteren Menschen zu digitalen Medien und der Erhöhung der digitalen Kompetenzen, intergenerationellen Projekten zur Stärkung des Dialogs zwischen den Generationen und der Lebensqualität und Würde im Alter. Basis dafür ist eine differenzierte Grundlagenforschung.
Näheres zu den Fördermöglichkeiten sowie das Antragsformular finden Sie im Bereich Förderungen und Richtlinien.
Informationen zu Vergabe, Abwicklung und Kontrolle der Allgemeinen Seniorenförderung sind in den Richtlinien für die allgemeine Seniorenförderung (PDF, 277 KB) verfügbar.
Gesetzliche Vertretung
Die Interessen von Seniorinnen und Senioren werden durch den Bundesseniorenbeirat und den Österreichischen Seniorenrat vertreten. Den gesetzlichen Rahmen dafür gibt das Bundesseniorengesetz (RIS) vor.
Der Bundesseniorenbeirat dient als Gesprächsforum zwischen Politik und Seniorenorganisationen.
Seine Aufgaben sind:
- das Einbringen von Vorschlägen für soziale, wirtschaftliche, gesundheitspolitische, wohnbaupolitische und kulturelle Maßnahmen für Seniorinnen und Senioren sowie für das Zusammenleben der Generationen auf der Grundlage des Bundesplans für Seniorinnen und Senioren
- die Stellungnahme zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, die die Interessen von Seniorinnen und Senioren berühren können
Der aktuelle Seniorenplan (PDF, 836 KB) wurde 2011 vom Bundesseniorenbeirat beschlossen und 2012 von der Regierung und dem Nationalrat angenommen. Ziel dieses Bundesplanes ist es, durch Vielfältige Maßnahmen in allen Politikbereichen die Lebensqualität der älteren Menschen zu wahren bzw. zu verbessern.