Aktuell: Hinweise zur Dokumentation von COVID-19 in Krankenanstalten
Hier finden Sie ein Dokument mit Fragen und Antworten zur Dokumentation von COVID-19 in Krankenanstalten, das regelmäßig aktualisiert wird, sowie allfällige weitere Informationen zu für Krankenanstalten relevanten Regelungen im Zusammenhang mit COVID-19.
Klarstellungen zur Anwendung der ÖSG- und LKF-Regelungen während der COVID-19-Pandemie
Hinweise zur Dokumentation von COVID-19 in Krankenanstalten (Stand: 16. März 2022)
In diesem Dokument wird auch die Frage behandelt, wie Aufenthalte von Patientinnen und Patienten zu kennzeichnen sind, die in Einrichtungen ohne KA-Katasternummer („Temporäre KA“) stationär behandelt werden. Eine „temporäre Krankenanstalt“ ist als Außenstelle (Standort) einer bestehenden Krankenanstalt zu führen. Die Nummerierung und Bezeichnung der Standorte werden bundeseinheitlich über die XDok-Stammdatendatei „OEKASO.dat" (KA-Standorte) vorgegeben. Sobald dem Gesundheitsministerium die geplante Eröffnung eines Standortes bekanntgegeben wird, kann es die Datei entsprechend anpassen und zum Herunterladen zur Verfügung stellen.
Die Stammdatendatei „OEKASO.dat“ (KA-Standorte) wurde bisher um folgende „temporäre Krankenanstalten“ erweitert:
K524.1 – Salzburg LKA
K524.2 – Salzburg LKA – Messe
K673.4 – Hörgas (K611.1)
In den betroffenen KA und Landesgesundheitsfonds ist die in den XDok-Stammdaten hinterlegte OEKASO.dat für das Modelljahr 2022 zu aktualisieren.
OEKASO.dat (Stand: 16.03.2022)