Hinterbliebenen-Pensionen
Hinterbliebene sind Menschen, die ein Familienmitglied verloren haben,
weil es gestorben ist.
Zum Beispiel:
Eine Ehefrau hat ihren Mann verloren. Sie ist eine Witwe.
Ein Ehemann hat seine Frau verloren. Er ist ein Witwer.
Kinder haben ihre Eltern verloren. Sie sind Waisen.
Es geht bei den Hinterbliebenen-Pensionen um Geld,
das man jeden Monat bekommt.
Das Geld haben die verstorbenen Familienmitglieder
für ihre eigene Pension eingezahlt.
Sie können das Geld nicht bekommen, weil sie schon gestorben sind.
Ihre Hinterbliebenen bekommen einen Anteil des Geldes
als Hinterbliebenen-Pension.
Witwen-Pension oder Witwer-Pension
Die Witwen-Pension bekommt eine Frau nach dem Tod ihres Ehemanns.
Die Witwer-Pension bekommt ein Mann nach dem Tod seiner Ehefrau.
Bei einer eingetragenen Partnerschaft bekommt
die Partnerin oder der Partner die Pension.
Eine eingetragene Partnerschaft ist so etwas Ähnliches wie eine Ehe.
Achtung:
Die Verstorbenen müssen länger für ihre Pensionen eingezahlt haben.
Haben sie nur kurze Zeit eingezahlt?
Dann gibt es keine Witwen-Pension oder Witwer-Pension.
Die Witwe oder der Witwer bekommen dann nur einmal einen Geldbetrag ausbezahlt.
Die Höhe dieses Betrages hängt vom Einkommen der Verstorbenen ab.
Sie hängt auch vom Einkommen des oder der Hinterbliebenen ab.
Waisen-Pension
Kinder, deren Eltern gestorben sind, bekommen eine Waisen-Pension.
Die Pension hilft, dass sie genug Geld zum Leben haben,
bis sie sich selbst versorgen können.
Waisen-Pensionen werden bis zum 18. Lebensjahr ausbezahlt.
Sie können auch länger ausbezahlt werden:
- Wenn die Person noch eine Schule besucht oder in Berufsausbildung ist.
- Wenn die Person nicht erwerbsfähig ist.
Das heißt: Wenn die Person wegen gesundheitlichen Gründen
nicht selbst arbeiten kann.
Kinder, die Mutter und Vater verloren haben, sind Voll-Waisen.
Sie bekommen eine Vollwaisen-Pension.
Kinder, die Mutter oder Vater verloren haben, sind Halb-Waisen.
Sie bekommen eine Halbwaisen-Pension.
Die Kinder müssen sich bei der Sozialversicherung ihrer Eltern melden.
Nur dann bekommen sie die Waisen-Pension.