Neuerungen beim "Pickerl"
Erfassung der Fahrleistung und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen bringt Transparenz und Vergleichbarkeit
Seit heute müssen bei der "Pickerl"-Überprüfung auch die Fahrleistung und die Verbrauchsdaten des Fahrzeugs erfasst werden. Das gilt für Fahrzeuge mit erstmaliger Zulassung ab 01.01.2021. Dadurch soll festgestellt werden, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden.
Die erfassten Daten werden gemeinsam mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer an eine zentrale Datenbank des BMK gesendet. Von dort werden sie an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Durch Auswertung der Daten können die durchschnittlichen Verbräuche einzelner Fahrzeugmodelle transparent und vergleichbar dargestellt werden.
§ 57a-Begutachtung ("Pickerl")
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen in regelmäßigen Abständen auf Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden. Weitere Informationen zum „Pickerl“ finden Sie auf oesterreich.gv.at.