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Arzneimittelpreise

Für die Regelung der Arzneimittelpreise sind das Preisgesetz 1992 i.d.g.F. und das ASVG (Erstattungspreise) die gesetzliche Grundlage.

Die Ermittlung von EU-Durchschnittspreisen laut ASVG ist auf der BMSGPK-Website gesondert ausgewiesen (Vorgehensweisen und Meldeformulare). Die Vollziehung des Preisgesetzes erfolgt seit 1999 auf Basis eines Preismeldesystems.

Preisveröffentlichung 1.9.2024 bis 30.9.2024 (Excel, 13 KB)
Preisveröffentlichung 1.8.2024 bis 31.8.2024 (Excel, 14 KB)
Preisveröffentlichung 1.6.2024 bis 30.6.2024 (Excel, 19 KB)
Preisveröffentlichung 1.5.2024 bis 31.5.2024 (Excel, 19 KB)
Preisveröffentlichung 1.4.2024 bis 30.4.2024 (Excel, 19 KB)
Preisveröffentlichung 1.3.2024 bis 31.3.2024 (Excel, 21 KB)
Preisveröffentlichung 1.2.2024 bis 29.2.2024 (Excel, 18 KB)
Preisveröffentlichung 1.1.2024 bis 31.1.2024 (Excel, 21 KB)

Preisveröffentlichungen 2023 (Excel, 64 KB)
Preisveröffentlichungen 2022 (Excel, 66 KB)
Preisveröffentlichungen 2021 (Excel, 54 KB)
Preisveröffentlichungen 2020 (Excel, 55 KB)
Preisveröffentlichungen 2019 (Excel, 65 KB)

Preisveröffentlichungen 2009 bis 2018

Bei Bedarf können Sie Preisveröffentlichungen aus den Jahren 2009 bis 2018 unter folgender E-Mail-Adresse anfordern: pharmoek@sozialministerium.at.

Formular

Preismeldung gemäß Preisgesetz (20.06.2022) (Excel, 21 KB)

Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Formular an folgende E-Mail-Adresse: preismeldungen@sozialministerium.at.

Einschlägige Rechtsvorschriften

Preisgesetz 1992 i.d.g.F.  

Preistransparenzgesetz i.d.g.F.  

ASVG i.d.g.F.  

Verordnung über Höchstaufschläge im Arzneimittelgroßhandel (15. Dezember 2003) (PDF, 60 KB)

151. Änderung der Arzneitaxe
150. Änderung der Arzneitaxe
149. Änderung der Arzneitaxe
148. Änderung der Arzneitaxe
147. Änderung der Arzneitaxe
146. Änderung der Arzneitaxe
145. Änderung der Arzneitaxe
144. Änderung der Arzneitaxe
143. Änderung der Arzneitaxe
142. Änderung der Arzneitaxe
141. Änderung der Arzneitaxe
140. Änderung der Arzneitaxe
139. Änderung der Arzneitaxe
138. Änderung der Arzneitaxe
137. Änderung der Arzneitaxe 

Kontakt

In Zweifelsfällen und bei Anfragen die Arzneimittelpreise betreffend, wenden Sie sich bitte an:

Abteilung VII/B/5 im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Frau Brigitte Pigisch
E-Mail: brigitte.pigisch@gesundheitsministerium.gv.at
oder
Frau Mag. Simona Iskra
E-Mail: simona.iskra@gesundheitsministerium.gv.at

Letzte Aktualisierung: 18. Oktober 2024