Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Zielsteuerung-Gesundheit – Monitoringberichte

Berichte über die Umsetzung von strategischen Zielen in der Gesundheitsversorgung

Im Interesse der in Österreich lebenden Menschen sind Bund, Länder und Sozialversicherung als gleichberechtigte Partner erstmals im Jahr 2013 übereingekommen, ein partnerschaftliches Zielsteuerungssystem zur Steuerung von Struktur, Organisation und Finanzierung der österreichischen Gesundheitsversorgung einzurichten. Mit der neuen Zielsteuerungsperiode wurde die partnerschaftliche Vereinbarung erneuert und wird bis 2021 (verlängert bis 2023) fortgesetzt. Im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit (ZS-G), wurden strategische Ziele formuliert und zahlreiche operative Ziele und Maßnahmen vereinbart.

Um die Erreichung dieser Ziele und die Umsetzung der Maßnahmen transparent darzustellen, wurden in der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit und dem daraus abgeleiteten Vereinbarungsumsetzungsgesetz sowie dem Zielsteuerungsvertrag für die Periode bis 2021 (verlängert bis 2023) Festlegungen für das Monitoring der ZS-G getroffen. Ab Oktober 2017 gliedert sich das Monitoring wie folgt:

  • Halbjährlicher Kurzbericht über die Ergebnisse des Monitorings zur Finanzzielsteuerung
  • Jährlicher Hauptbericht über die Ergebnisse des Monitorings zur Finanzzielsteuerung und des Monitorings der operativen Ziele in den Steuerungsbereichen Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse und Ergebnisorientierung
  • Jährlicher Statusbericht zu Status und Fortschritt der Maßnahmen zu den operativen Zielen des Ziele- und Maßnahmenkatalogs sowie zum Status der laufenden Arbeiten

Siebenter Hauptbericht der ZS-G-Periode 2017 bis 2021 (verlängert bis 2023)

Der jährliche Monitoringbericht besteht aus dem Monitoring der Finanzzielsteuerung, welches dokumentiert, inwieweit die vereinbarten Ausgabenziele erreicht wurden, sowie dem Monitoring der Steuerungsbereiche, welches die Zielerreichung der Zielsteuerung anhand von 22 im Zielsteuerungsvertrag definierten Indikatoren misst.

Der siebente umfassende Monitoringbericht der Zielsteuerungsperiode (2017–2021, verlängert bis 2023) zeigt mehrheitlich positive Ergebnisse und Trends, jedoch bleiben zentrale Herausforderungen bestehen.

Die Monitoring-Ergebnisse der Steuerungsbereiche zeigen, dass sich die 22 definierten Messgrößen mehrheitlich in die intendierte Richtung bewegen. Generell ist bei allen Messgrößenausprägungen anzumerken, dass die Werte ab 2020 im Lichte der COVID-19-Pandemie zu interpretieren sind und nur eine bedingte Aussagekraft haben. Neben vielfachen positiven Entwicklungen, z.B. hinsichtlich des gestiegenen Anteils der in Primärversorgungseinheiten versorgten Bevölkerung, des gestiegenen Anteils tagesklinisch erbrachter Leistungen oder des Anstiegs der Zahl der besetzten Ausbildungsstellen für Allgemeinmediziner:innen und Fachärztinnen/-ärzte, zeigten sich jedoch auch bei einzelnen Indikatoren Abweichungen von der beabsichtigten Zielrichtung bzw. konnten Zielvorgaben nicht gänzlich erreicht werden, z.B. Durchimpfungsraten für Mumps/Mastern/Röteln bei vierjährigen Kindern oder Umsetzung multiprofessioneller und/oder interdisziplinärer ambulanter Versorgungsformen.

Durch das Einhalten vereinbarter jährlicher Ausgabenobergrenzen (AOG) soll das jährliche Ausgabenwachstum von prognostizierten 3,6 Prozent im Jahr 2017 auf 3,2 Prozent im Jahr 2021 gedämpft werden (Finanzzielsteuerung). Auch für die Jahre 2022 und 2023 wurde ein Ausgabenwachstum von jeweils 3,2 % vereinbart. Dabei ist das Einhalten des Ausgabenpfades mithilfe partnerschaftlich vereinbarter strategischer Ziele in den Dimensionen Bessere Versorgung, Bessere Qualität, Gesündere Bevölkerung sicherzustellen. Für die Berichtsjahre 2022 bis 2024 kommt es gemäß den (vorläufigen) Ergebnissen des Finanzzielmonitorings bei den Ländern im Jahr 2022 beinahe gesamthaft und im Jahr 2023 vollständig zu Überschreitungen der AOG. Das Voranschlagsmonitoring für das Jahr 2024 zeigt – bis auf zwei – Bundesländer eine Unterschreitung der AOG. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden die AOG in den beiden Meldejahren 2022 und 2023 vollständig überschritten und 2024 vollständig unterschritten. Als wichtiger Hinweis ist dabei anzumerken, dass die Ergebnisse des aktuellen Finanzzielmonitorings von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie beeinflusst sind. Die (vorläufigen) Ergebnisse für die Jahre 2022 und 2023 sind dementsprechend zu interpretieren.

Downloads:

2024

2023

2022

2021

2020

Letzte Aktualisierung: 29. Juli 2024