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Zielsteuerung-Gesundheit – Monitoringberichte

Berichte über die Umsetzung von strategischen Zielen in der Gesundheitsversorgung

Im Interesse der in Österreich lebenden Menschen sind Bund, Länder und Sozialversicherung als gleichberechtigte Partner erstmals im Jahr 2013 übereingekommen, ein partnerschaftliches Zielsteuerungssystem zur Steuerung von Struktur, Organisation und Finanzierung der österreichischen Gesundheitsversorgung einzurichten. Für die 2. Zielsteuerungsperiode (2017 bis 2021, verlängert bis 2023) wurde die partnerschafltiche Vereinbarung erneuert und fortgesetzt. Im Jahr 2023 wurde gemeinsam von Bund, Ländern und Sozialversicherung die 3. Zielsteuerungsperiode für die Jahre 2024 bis 2028 vereinbart. Im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit (ZS-G), wurden strategische Ziele formuliert und zahlreiche operative Ziele und Maßnahmen vereinbart.

Um die Erreichung dieser Ziele und die Umsetzung der Maßnahmen transparent darzustellen, wurden in der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit und dem daraus abgeleiteten Vereinbarungsumsetzungsgesetz sowie dem Zielsteuerungsvertrag Festlegungen für das Monitoring der ZS-G getroffen. Ab Oktober 2017 gliedert sich das Monitoring wie folgt:

  • Halbjährlicher Kurzbericht über die Ergebnisse des Monitorings zur Finanzzielsteuerung
  • Jährlicher Hauptbericht über die Ergebnisse des Monitorings zur Finanzzielsteuerung und des Monitorings der operativen Ziele in den Steuerungsbereichen Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse und Ergebnisorientierung
  • Jährlicher Statusbericht (ab 2024 adaptiert: Statusübersicht) zu Status und Fortschritt der Maßnahmen zu den operativen Zielen des Ziele- und Maßnahmenkatalogs sowie zum Status der laufenden Arbeiten (ab 2024: wesentliche weitere Arbeiten)

Siebenter Hauptbericht der ZS-G-Periode 2017 bis 2021 (verlängert bis 2023)

Der jährliche Monitoringbericht besteht aus dem Monitoring der Finanzzielsteuerung, welches dokumentiert, inwieweit die vereinbarten Ausgabenziele erreicht wurden, sowie dem Monitoring der Steuerungsbereiche, welches die Zielerreichung der Zielsteuerung anhand von 22 im Zielsteuerungsvertrag definierten Indikatoren misst.

Der siebente umfassende Monitoringbericht der Zielsteuerungsperiode (2017–2021, verlängert bis 2023) zeigt mehrheitlich positive Ergebnisse und Trends, jedoch bleiben zentrale Herausforderungen bestehen.

Die Monitoring-Ergebnisse der Steuerungsbereiche zeigen, dass sich die 22 definierten Messgrößen mehrheitlich in die intendierte Richtung bewegen. Generell ist bei allen Messgrößenausprägungen anzumerken, dass die Werte ab 2020 im Lichte der COVID-19-Pandemie zu interpretieren sind und nur eine bedingte Aussagekraft haben. Neben vielfachen positiven Entwicklungen, z.B. hinsichtlich des gestiegenen Anteils der in Primärversorgungseinheiten versorgten Bevölkerung, des gestiegenen Anteils tagesklinisch erbrachter Leistungen oder des Anstiegs der Zahl der besetzten Ausbildungsstellen für Allgemeinmediziner:innen und Fachärztinnen/-ärzte, zeigten sich jedoch auch bei einzelnen Indikatoren Abweichungen von der beabsichtigten Zielrichtung bzw. konnten Zielvorgaben nicht gänzlich erreicht werden, z.B. Durchimpfungsraten für Mumps/Mastern/Röteln bei vierjährigen Kindern oder Umsetzung multiprofessioneller und/oder interdisziplinärer ambulanter Versorgungsformen.

Kurzbericht Finanzzielsteuerung – Oktober 2024 

Das Monitoring der Finanzzielsteuerung dokumentiert, inwieweit die vereinbarten Ausgabenziele erreicht wurden. Als Ziel galt, durch das Einhalten vereinbarter jährlicher Ausgabenobergrenzen (AOG) das jährliche Ausgabenwachstum von prognostizierten 3,6 Prozent im Jahr 2017 auf 3,2 Prozent im Jahr 2021 zu dämpfen (Finanzzielsteuerung). Auch für die Jahre 2022 und 2023 wurde ein Ausgabenwachstum von jeweils 3,2 % vereinbart. Für die Jahre 2024 bis 2028 wurden neue AOG vereinbart. Dabei ist das Einhalten des Ausgabenpfades mithilfe partnerschaftlich vereinbarter strategischer Ziele in den Dimensionen Bessere Versorgung, Bessere Qualität, Gesündere Bevölkerung sicherzustellen. 

Der gegenständliche halbjährliche Kurzbericht über das Monitoring der Finanzzielsteuerung (Berichtslegung: Oktober 2024) zeigt nachfolgendes Bild. Als wichtiger Hinweis ist dabei anzumerken, dass das Finanzzielmonitoring stark von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie beeinflusst ist. Die Ergebnisse ab dem Jahr 2020 zeichnen ein Bild der öffentlichen Gesundheitsausgaben während dieser Pandemie und sind demgemäß entsprechend zu interpretieren.

•      Die öffentlichen Gesundheitsausgaben (GHA) gemäß System of Health Accounts (SHA) betragen für das Jahr 2023 36.483 Mio. Euro (vorläufige Daten, basierend auf der Schnellschätzung). Damit wird die vereinbarte Ausgabenobergrenze um rund 4.259 Mio. Euro (bzw. 13,24 Prozent) überschritten.

•      Für den Sektor der Länder weist das Finanzmonitoring für das Jahr 2024 (ausgehend vom 1. unterjährigen Finanzmonitoring) zielsteuerungsrelevante GHA in Höhe von 18.118 Mio. Euro aus. Dies entspricht einer Unterschreitung der vereinbarten Ausgabenobergrenzen für das Jahr 2024 von 574 Mio. Euro bzw. 3,07 Prozent.

•      Im Bereich gesetzliche Krankenversicherung (KV) weist das Finanzmonitoring für das Jahr 2024 zielsteuerungsrelevante GHA in der Höhe von 15.390 Mio. Euro aus (unterjähriges Monitoring). Dies entspricht einer Unterschreitung der vereinbarten Ausgabenobergrenze in der Höhe von 505 Mio. Euro bzw. 3,17 Prozent.

Downloads:

2024

2023

2022

2021

2020

Letzte Aktualisierung: 3. Februar 2025