Pflegepersonal
Die demografischen Entwicklungen und sich verändernde Krankheitsbilder führen zu neuen Anforderungen an die Systeme der Langzeitbetreuung und -pflege.
Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz
Um mehr Menschen für einen Beruf in der Pflege und Betreuung zu gewinnen, bedarf es einer Steigerung der Attraktivität der Tätigkeitsbereiche. Pflege‐ und Betreuungskräfte erwarten sich neben spürbarer Wertschätzung und Anerkennung ihrer Arbeit auch Verbesserungen in den Arbeitsbedingungen sowie in der Bezahlung.
Das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz (EEZG) hat zum Ziel, eine bessere Bezahlung zu gewährleisten und Zusatzleistungen durch Kompetenzverschiebungen von Pflege- und Betreuungspersonal abzudecken.
Der Bund zahlt Zweckzuschüsse an die Länder, um die für das Pflege- und Betreuungspersonal zuständigen Länder zu unterstützen. Die Zweckzuschüsse sollen im Bereich der Entgelterhöhungen im Pflege- und Betreuungsbereich eingesetzt werden, um so für das Pflege- und Betreuungspersonal eine bessere Bezahlung zu gewährleisten und zur Gleichbehandlung der in diesem Bereich tätigen Personen beizutragen.
Wer gehört zur Zielgruppe des EEZG?
- Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal,
- Pflegefachassistenzpersonal,
- Pflegeassistenzpersonal,
- Angehörige der Sozialbetreuungsberufe nach der Vereinbarung gemäß Art.15a- B-VG.
Wo muss das Pflege- und Betreuungspersonal beschäftigt sein?
- Krankenanstalten (sowohl gemeinnützig als auch gewinnorientiert, inklusive sämtlicher ambulanten und stationären Rehabilitationseinrichtungen),
- teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege,
- mobile Betreuungs- und Pflegedienste,
- mobile, teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Behindertenarbeit oder
- Kuranstalten.
Das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz trat mit 1.9.2022 in Kraft.
Mit der Novelle des Pflegefondsgesetzes wird die Auszahlung der Zweckzuschüsse an die Bundesländer ab 2024 in den Pflegefonds überführt und kann so weitergeführt werden.
Ausbildungsbeiträge für die Pflegeausbildung - Pflegeausbildungs-Zweckzuschuss
Das Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz (PAusbZG) soll Menschen, die eine Ausbildung in den Bereichen Pflege und Betreuung absolvieren, finanziell besserstellen und dadurch die Pflegeausbildung attraktivieren.
Das Gesetz (PAusbZG) wurde im Juli 2022 beschlossen. Der Bund zahlt Zweckzuschüsse an die Länder. Diese sollen die Zweckzuschüsse für monatliche Ausbildungsbeiträge von mindestens € 600 verwenden.
Unterstützt werden Ausbildungen als Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege nach GuKG für die gesamte Ausbildungszeit. Dasselbe soll infolge Novellierung des Gesetzes auch für Auszubildende in Sozialbetreuungsberufen mit den Schwerpunkten Altenarbeit, Familienarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung gelten. In berufsbildenden Schulen für Berufe nach GuKG (ab 2023/24 Überführung der Schulversuche ins Regelschulwesen vorgesehen) können Schüler:innen für die Zeiten der Pflichtpraktika € 600 pro Monat erhalten. Zielgruppe sind Personen in einer Pflege- oder Betreuungsausbildung, die keine existenzsichernden Leistungen vom AMS erhalten.
Zusätzlich zu den Ausbildungsbeiträgen können die Länder die verbleibenden Mittel für die Attraktivierung der Ausbildung nutzen, wie zum Beispiel für den Ersatz des Entfalls von Schulgeldern, für die Ausbildung von Lehrenden oder neue, innovative Projekte.
Die Zweckzuschüsse können für Leistungen, die die Länder ab dem 1. September 2022 bis zum Schuljahr 2024/25 erbringen, ausbezahlt werden. Die Länder sind für die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung der Beiträge verantwortlich. Der Bund beteiligt sich an den Ausgaben die Länder zu zwei Dritteln.
Mit der Novelle des Pflegefondsgesetzes wird die Auszahlung der Zweckzuschüsse an die Bundesländer ab 2024 in den Pflegefonds überführt.
Für Fragen zur konkreten Umsetzung in Ihrem Bundesland, gibt es folgende Kontaktmöglichkeiten:
- Burgenland: Direkt an die Ausbildungseinrichtungen wenden.
- Kärnten: Abteilung Gesundheit und Pflege, E-Mail: pflegeausbildungspraemie@ktn.gv.at
Antragsstellung erfolgt entweder online oder vor Ort im Amt der Kärntner Landesregierung. - Niederösterreich: Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H. (GFF),
E-Mail: foerderung-pflegeausbildung@gff-noe.at
Antragstellung erfolgt entweder online oder vor Ort im Amt der Niederösterreichischen Landesregierung. - Oberösterreich: Abteilung Gesundheit, E-Mail: ges.post@ooe.gv.at; Abteilung Soziales,
E-Mail: so.post@ooe.gv.at
Antrag kann sowohl online als auch per Post oder E-Mail an das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung gestellt werden. - Salzburg: Direkt an die Ausbildungseinrichtungen wenden; die Antragsstellung erfolgt über die Ausbildungseinrichtungen.
- Steiermark: Referat Gesundheitsberufe, E-Mail: pflegeausbildungsbeitrag@stmk.gv.at
Antragstellung ist online möglich. - Tirol: Abteilung Pflege, E-Mail: pflege@tirol.gv.at
Direkt an die Ausbildungseinrichtungen wenden, Auszahlung erfolgt über die Ausbildungseinrichtungen. - Vorarlberg: Abteilung Soziales und Integration, E-Mail: soziales-integration@vorarlberg.at bzw. direkt an die Ausbildungseinrichtungen wenden.
Antragstellung direkt bei den Schulen möglich. - Wien: Wiener Arbeitnehmer*innen Förderungsfonds (WAFF), E-Mail: pflegeausbildungspraemie@waff.at;
Antragstellung ist online möglich.
Studie "Arbeitsbedingungen in der Pflege"
Ziel ist ein besseres Verständnis der Frage, welche Arbeitsbedingungen dazu führen, dass Pflegebedienstete nicht glauben, ihre Tätigkeit bis zur Pension durchzuhalten bzw. planen, den Beruf in naher Zukunft zu wechseln.
Das SORA Institut wurde daher vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz beauftragt eine Studie zu den Arbeitsbedingungen in der Pflege durchzuführen. Die Studie zeigt die Situation in Österreich auf und zieht den Vergleich mit anderen Ländern heran.
Derzeit arbeiten in Österreich rund 127.000 Personen im akutstationären Bereich oder im Bereich der Langzeitpflege und -betreuung. Zum einen wird der mittelfristige Bedarf an Pflegepersonal zunehmen und zum anderen gibt es bereits jetzt einen Mangel an Fachkräften und Spezialisten in den Pflegeberufen. Hinzu kommt die steigende Zahl an pflegebedürftigen Menschen in Österreich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten.
Angesichts dieser Entwicklungen ist der Erhalt aktueller Beschäftigter in Pflegeberufen von großer Bedeutung. Dass in der vorliegenden Sonderauswertung 65 % aller Befragten im Pflegesektor sagen, sie halten es für unwahrscheinlich, den Beruf bis zur Pension auszuüben, und 15 % bereits konkrete Absichten haben, den Tätigkeitsbereich oder den ganzen Beruf zu wechseln, sollte in diesem Zusammenhang als Warnsignal gesehen werden.
Die Studie soll auf Basis einer Sonderauswertung des Österreichischen Arbeitsklimaindex die Arbeitsbedingungen in den Pflegeberufen aufzeigen. Die durchgeführten Befragungen gehen neben den soziodemografischen Merkmalen auch auf Arbeitszufriedenheit, Arbeitsbelastung und die Rahmenbedingungen ein. Es sollen mittels multivariater statistischer Methoden jene Arbeitsbedingungen ermittelt werden, die einen signifikanten Einfluss darauf haben, dass ein großer Teil der Pflegebeschäftigten einem dauerhaften Verbleib im Beruf pessimistisch entgegensteht.
Studie zum Pflegepersonalbedarf
Um eine hochwertige Pflege auch in Zukunft zu gewährleisten, gilt es frühestmöglich Planungen zur zukünftigen Deckung des Personalbedarfs zu setzen. Ein zentrales Element stellt die Sicherstellung sowie der bedarfsgerechte Aus- und Aufbau an professionellen Pflegedienstleistungen und der entsprechende Einsatz von qualifiziertem Personal dar.
Die Pflegepersonal-Bedarfsprognose, die die Gesundheit Österreich GmbH im Auftrag des Sozialministeriums im Jahr 2019 erstellt hat, wurde entsprechend aktualisiert und als Datengrundlage für ein Update genutzt. Waren für den Zeitraum von 2019 bis 2030 noch 76.000 Pflege- und Betreuungskräfte (Ersatz- und Zusatzbedarf) projiziert, so sind dies nun für den Zeitraum von 2023 bis 2030 51.000 Personen.
Die Prognose wurde darüber hinaus bis zum Jahr 2050 fortgeschrieben. Durchschnittlich werden somit im Zeitraum von 2023 bis 2050 rund 7.000 Pflege‐ und Betreuungspersonen pro Jahr mehr benötigt, davon rund 5.800 Pflegepersonen (DGKP, PFA und PA) und rund 1.200 Betreuungspersonen anderer Berufsgruppen (z.B. Heimhilfe). Im Zeitraum 2018 bis 2030 waren es durchschnittlich pro Jahr rund 5.800 zusätzliche Pflege‐ und Betreuungspersonen, davon 5.200 Pflegepersonen. Dies zeigt, dass sich der Bedarf im Gegensatz zur ursprünglichen Prognose zeitlich etwas nach hinten schiebt, weil die Anzahl der älteren Personen weniger rasch anstieg bzw. sich auch Auswirkungen von COVID-19 zeigen.
Die Anzahl der Absolvent:innen in den Pflegeberufen (DGKP, PFA und PA) unterliegt Schwankungen (z.B. 4.200 im Jahr 2017 und 4.800 Absolvent:innen im Jahr 2020). Hinsichtlich der Schulen für Sozialbetreuungsberufe, welche in einigen Ausbildungsformen auch die PA-Ausbildung inkludiert haben, besteht ein zusätzliches Arbeitskräftepotential von rund 950 Absolvent:innen im Jahr 2020. Die Attraktivierung der Pflegeausbildungen ist besonders wichtig, um mehr Personal zu gewinnen. Wesentlich ist, dass Anfänger:innen die Ausbildung nicht abbrechen und Absolvent:innen tatsächlich in den Beruf einsteigen. Darüber hinaus werden von den Autor:innen der Prognose als mögliche Schlussfolgerungen Maßnahmen zur Anwerbung von Wiedereinsteiger:innen und Personal aus dem Ausland ebenso wie Maßnahmen zur Personalbindung, der Einsatz von Digitalisierung (Koordination von Abläufen, Reduktion von Schnittstellen, etc.) sowie ein verstärkter Fokus auf Prävention und Gesundheitsförderung genannt.
Pflegereporting
Der zunehmende Bedarf an Pflege- und Betreuungspersonen aufgrund demografischer und gesellschaftlicher Entwicklungen stellt eines der zentralsten Themen im Pflegevorsorgesystem Österreichs dar. Neben diversen Maßnahmen zur Begegnung dieser Herausforderung, die insbesondere im Rahmen der Pflegereform gesetzt wurden, ist das kontinuierliche Monitoring der Personalsituation wesentlich. Daher wurde bereits 2021 das Projekt Pflegereporting gestartet, mit dem Ziel die diversen bestehenden Datenquellen im Bereich Pflege und Betreuungs zusammenzuführen. So können der Status der Pflege- und Betreuungssituation in Österreich sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf Qualität und Sicherheit sowohl für die Bevölkerung als für das Personal selbst dargestellt werden.
Im Zuge der Projektumsetzung wurde darüber hinaus die Notwendigkeit eines definierten Verständnisses von Qualität professioneller Betreuung und Pflege erkannt. Da bisher in Österreich keine allgemein anerkannte, einheitliche und gesamthafte Darstellung vorlag, wurden 2022 Arbeiten zur Entwicklung einer Arbeitsdefinition für die Qualität professioneller Betreuung und Pflege aufgenommen. Der Fokus lag dabei auf einem partizipativen Prozess mit breiter Beteiligung aller betroffenen Akteur:innen, u.a. Nutzer:innen, Pflege- und Betreuungspersonen sowie Vertreter:innen der Länder. Die Arbeitsdefinition für die Qualität professioneller Betreuung und Pflege sowie der Ergebnisbericht in Rahmen des Projekts Pflegereporting sind auf der Website der GÖG abrufbar.
Auf der öffentlich zugänglichen Website https://pflegereporting.at/ finden Sie übersichtlich aufbereitete Informationen wie barrierefreie Tools und Factsheets über Strukturen und die Personalsituation im Bereich Pflege und Betreuung in Österreich.