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Qualitätsstandards gemäß Gesundheitsqualitätsgesetz

Durch die Veröffentlichung von Qualitätsstandards wird das österreichweite Qualitätsniveau bei Gesundheitsleistungen weiter gehoben. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Gesundheitsqualitätsgesetz.

Die Sicherstellung eines hohen österreichweiten Qualitätsniveaus bei Gesundheitsleistungen ist ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund ermächtigt das Gesundheitsqualitätsgesetz den Bundesminister für Gesundheit zur Veröffentlichung von Qualitätsstandards. Solange der Bundesminister nicht ausdrücklich Verordnungen erlässt, handelt es sich bei den Qualitätsstandards um Empfehlungen für eine bundesweite Vorgehensweise.

Vorgaben für Qualitätsstandards

Das Gesundheitsqualitätsgesetz gibt in § 4 den rechtlichen Rahmen für Qualitätsstandards vor. Ergänzend dazu beschreibt die Methode zur Erstellung von Qualitätsstandards die Vorgehensweise, wie Qualitätsstandards entwickelt werden sollen und deren Kernelemente.

Mit Qualitätsstandards sollen in erster Linie bundesweite „Mindeststandards" in der Versorgung festgelegt werden. Darüber hinaus können in Qualitätsstandards, insbesondere bei Handlungsfeldern mit großem Interventions- und Entwicklungspotenzial, auch Ziele im Sinne einer optimalen Versorgung formuliert werden.

Der Fokus von Qualitätsstandards liegt auf der Beschreibung der organisatorischen Rahmenbedingungen in der Versorgung der Patient:innen über alle Sektoren hinweg und im Aufzeigen von Lösungen für die Herausforderungen an den Nahtstellen.

Empfohlene Maßnahmen sollen hinsichtlich des erhofften Effektes möglichst evidenzbasiert und realistisch umsetzbar sein. Die konkrete Umsetzung der Empfehlungen erfolgt jeweils auf Basis der regionalen Rahmenbedingungen.

Vorgehensweise zur Entwicklung von Qualitätsstandards: Methodenhandbuch

Das Methodenhandbuch soll die Erarbeitung von bundesweiten Qualitätsstandards für die Erbringung bestimmter Gesundheitsleistungen durch strukturierte und einheitliche Vorgaben unterstützen. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die  Einbeziehung der jeweils Betroffenen, insbesondere der relevanten Gesundheitsberufe sowie der Patient:innen (s. § 4 Gesundheitsqualitätsgesetz). Ziel der vorliegenden zweiten Aktualisierung und Überarbeitung der Methode zur Erstellung von Qualitätsstandards gemäß GQG ist es, aktuellen nationalen und internationalen Entwicklungen sowie den bisherigen Erfahrungen aus der Erstellungspraxis von Qualitätsstandards Rechnung zu tragen. Zudem wurden veränderte Strukturen der Gremien im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit berücksichtig. Im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit wurden insbesondere die Ausführungen zu Evidenzrecherche und -basis überarbeitet. Außerdem wurde der Empfehlungsgrad, der das Vertrauen in die vermutete Auswirkung der Empfehlung widerspiegelt, als wesentliche Grundlage für die Priorisierung und Formulierung der Empfehlungen detaillierter dargestellt.

Für die Erstellung der Qualitätsstandards gelten folgende Ziele:

  • Entwicklung und Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung
  • Patient:innenorientierung
  • Bundesweit einheitliche Standards
  • Sektoren- und berufsübergreifende Vorgangsweise
  • Transparenz

Methode zur Erstellung von Qualitätsstandards - Version 3.0 (PDF, 397 KB)

Ergebnisse und Kommentierung der externen Begutachtung („Stellungnahmetabelle“) (PDF, 165 KB)

Letzte Aktualisierung: 28. Juni 2024