Pflegereformpakete I-III
„Pflege und Betreuung“ stellt ein zentrales Thema der österreichischen Sozialpolitik dar. Knapp 500.000 Personen – das sind mehr als 5 % der österreichischen Bevölkerung – haben einen Anspruch auf Pflegegeld, wobei aufgrund der demographischen Entwicklung und der zunehmenden Lebenserwartung mit einer weiteren Steigerung in den nächsten Jahren zu rechnen ist.
Ein Großteil dieser Personen wird Zuhause in unterschiedlichen Pflegesettings betreut. Auf Basis der Studie „Angehörigenpflege in Österreich“ aus dem Jahr 2018 (https://broschuerenservice.sozialministerium.at/) wissen wir, dass rund 950.000 erwachsene Menschen in Österreich von Pflege und Betreuung in der Familie betroffen sind. Somit kümmern sich rund 10 % der Gesamtbevölkerung Österreichs entweder zu Hause oder in stationären Einrichtungen um einen pflegebedürftigen Menschen. Betreuende Angehörige sind somit eine der tragenden Säulen im österreichischen Pflegevorsorgesystem. Aus diesem Grund ist es dem Sozialministerium ein besonderes Anliegen die Situation der pflegebedürftigen Personen und derer Angehörigen stets zu verbessern. In der XXVII. Legislaturperiode wurden seit 2022 drei Pflegereformpakete mit rund 45 Maßnahmen auf den Weg gebracht, um den Pflegeberuf zu stärken, die Ausbildung zu fördern und pflegende Angehörige zu entlasten.
Pflegereformpaket I
Am 12. Mai 2022 wurde der erste Teil der Pflegereform präsentiert. Diese ersten Maßnahmen verbessern etwa die Position von (zukünftig) Pflegenden und von Pflegebedürftigen. Hier die Maßnahmen im Detail.
Pflegereformpaket II
Am 24. Mai 2023 wurde der zweite Teil der Pflegereform auf den Weg gebracht. Mit diesen weiteren Maßnahmen wurden vorrangig die Rahmenbedingungen für jene verbessert, die Pflege und Betreuung leisten. Hier die Maßnahmen im Detail.
Finanzausgleich 2024-2028
Ziel der Finanzausgleichsverhandlungen 2023 war die Verteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben zwischen Bund, Ländern und Gemeinden für die folgende Finanzausgleichsperiode (2024-2028).
Mit 22. November 2023 wurde eine Einigung der Finanzausgleichpartner:innen über die Finanzierung der Langzeitpflege für den Zeitraum 2024-2028 erzielt. So konnte etwa in Bezug auf die Pflegereformpakete I und II die Ausweitung der Zielsetzungen der Zweckzuschüsse im Pflegefonds hinsichtlich Pflegeausbildungen, Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal und Community Nursing und somit eine langfristige Sicherstellung dieser Maßnahmen erreicht werden.
Pflegereformpaket III
Nach den Pflegereformpaketen I und II, wurde am 29. Mai 2024 ein weiteres, drittes Maßnahmenpaket präsentiert. Das Pflegereformpaket III umfasste alle Bereiche von Pflege und Betreuung - von diplomierten Pflegekräften über Sozialbetreuungsberufe und 24-Stunden-Betreuung bis hin zu pflegenden Angehörigen. Hier die Maßnahmen im Detail.
Pflege-Entwicklungs-Kommission
Die Pflegereformpakete I bis III stellen wichtige Schritte dar, um das Pflegesystem in Österreich nachhaltig zu verbessern und zukunftsfähig zu gestalten. Insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung bleibt es jedoch notwendig, die Pflege kontinuierlich weiterzuentwickeln und flexibel an neue Erfordernisse anzupassen. Auch in Zukunft wird eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden – auch unter Einbindung von Betroffenen - gefordert sein, um innovative Lösungsansätze für die wachsenden Bedürfnisse der Bevölkerung zu finden und Pflegeberufe weiter zu stärken. Diese Zusammenarbeit wurde nicht zuletzt mit der Einigung zu der so genannten Pflege-Entwicklungs-Kommission, einem politischen Gremium zur weiteren Zusammenarbeit, im Finanzausgleich von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden bekräftigt. Hier die Grundsätze und Leitlinien im Detail.