Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Nationales Impfgremium Alle Impfempfehlungen für Österreich werden in enger Zusammenarbeit mit dem Nationalen Impfgremium erstellt. Dabei handelt sich um eine Kommission laut §8 Bundesministeriengesetz zur fachlichen Beratung der oder des für Gesundheit zuständigen Ministerin oder Ministers.

Mitglieder des Nationalen Impfgremiums

Das Nationale Impfgremium setzt sich aus Expertinnen und Experten, die jeweils einen oder mehrere der folgenden fachlichen Bereiche abdecken, zusammen: Allgemeinmedizin, Arzneimittelzulassung, Epidemiologie, Immunologie, Infektiologie, Mikrobiologie, öffentliche Gesundheit, Pädiatrie, Pharmakovigilanz, Präventivmedizin, Public Health, Reise-/Tropenmedizin, schulärztlicher Dienst, Vakzinologie, Virologie, sowie Bedienstete der Impfabteilung des BMSGPK und Vertreter der Landessanitätsdirektionen. Alle Mitglieder des Nationalen Impfgremiums verfügen über wissenschaftliche Kenntnisse und praktische Erfahrung im jeweiligen Fachbereich. Laut derzeit gültiger Geschäftsordnung besteht das Impfgremium aus mindestens 8 ständigen Mitgliedern für die Dauer der Funktionsperiode. Jede Funktionsperiode ist mit 3 Jahren begrenzt. Zusätzlich können Expertinnen und Experten für spezielle Fragestellung kooptiert und zu den Sitzungen eingeladen werden.

Da es sich um eine Kommission laut §8 Bundesministeriengesetz handelt, werden die Mitglieder des Nationalen Impfgremiums durch die zuständige Bundesministerin/den zuständigen Bundesminister bestellt. Auch ein Ausschluss ist möglich und kann beispielsweise dann erfolgen, wenn ein Mitglied seinen Aufgaben nicht nachkommt, sich relevante Interessenkonflikte ergeben oder ein Mitglied beispielsweise einen neuen Dienstgeber hat, oder dies persönlich wünscht.

Die Mitglieder des Nationalen Impfgremiums üben ihre Tätigkeit persönlich, unabhängig und unentgeltlich aus. Alle Mitglieder geben regelmäßig eine Erklärung zu Interessenkonflikten (=Conflict of Interests) ab.

Tätigkeit und Arbeitsweise des Nationalen Impfgremiums

Die Haupttätigkeit des Nationalen Impfgremiums umfasst die Erstellung und laufende Weiterentwicklung der Impfempfehlungen für Österreich auf Basis des aktuellsten wissenschaftlichen Standes. Dabei erfolgt die Überarbeitung des Impfplans Österreich, um sicherzustellen, dass die Empfehlungen dem letzten Stand der wissenschaftlichen Daten und Kenntnis entsprechen. Gemäß der aktuellen Geschäftsordnung des Nationalen Impfgremiums finden Sitzungen des Gremiums mindestens dreimal jährlich, bei Bedarf öfter. Sitzungen können auch in Form von Tele-Konferenzen abgehalten werden. Anfallende Reisekosten der Gremiumsmitglieder sowie die Kosten für die Sitzungen werden durch das für Gesundheit zuständige Ministerium getragen.

Aktualisierung von Impfplan und Impfempfehlungen

Für die Aktualisierung des Impfplans hat jedes Mitglied des Impfgremiums bestimmte Kapitel zugeteilt, teilweise arbeiten auch mehrere Personen an einem Kapitel. Alle Kapitel werden von den jeweils zuständigen Personen vorbereitet und ausgearbeitet. Dafür werden Daten herangezogen, die in anerkannten, wissenschaftlichen, peer-reviewten Journalen publiziert sind, außerdem werden die epidemiologischen Daten der durch Impfungen vermeidbaren Erkrankungen für Österreich berücksichtigt. Diese werden durch die jeweiligen Referenzzentralen unabhängig erhoben. In erster Linie spielt die wissenschaftliche Evidenz eine Rolle, berücksichtigt werden aber auch weitere Faktoren, wie die Möglichkeiten der Umsetzung von Impfungen (z.B. im Fall von Schulimpfungen) sowie Impfstoff-Verfügbarkeiten.

Die Beratungen und Ergebnisse des Nationalen Impfgremiums sind im Impfplan abgebildet, darum umfasst der Impfplan mittlerweile auch über 200 Seiten. Darin werden die Referenzen und Verweise zu den wissenschaftlichen Untersuchungen für die Impfempfehlungen ausdrücklich ausgewiesen, um die Empfehlungen besser nachvollziehbar zu machen.

Geschäftsordnung und Ergebnisprotokolle des Nationalen Impfgremiums

Um die Arbeit des Nationalen Impfgremiums noch besser nachvollziehbar und transparent zu gestalten, wurde 2020 beschlossen die Ergebnisprotokolle sowie die Geschäftsordnung des Nationalen Impfgremiums offenzulegen.

Funktionsperiode 2023-2025

Die Protokolle werden laufend bei Verfügbarkeit ergänzt.

Letzte Aktualisierung: 22. November 2024