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Behinderungs- und Teilhabestatistik

Erstmals wurden umfangreiche statistische Daten zu Menschen mit Behinderungen in Österreich zusammenzutragen. Das Projekt „Aufbau einer Datenstruktur für regelmäßige Behinderungs- und Teilhabestatistiken“ hat 2023 gestartet. Es stellt eine wichtige Voraussetzung für die umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen dar.

Die UN-Behindertenrechtskonvention und der Nationale Aktionsplan Behinderung 2022-2030 (NAP) sehen vor, dass es mehr statistische Daten über die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen geben soll. Deswegen hat das Sozialministerium die Statistik Austria beauftragt, eine dauerhafte Struktur für Daten und Statistiken im Bereich „Menschen mit Behinderungen“ zu erarbeiten. Im Rahmen des Projektes wurden drei Berichte über die Lage von Menschen mit Behinderungen veröffentlicht.

Erster Bericht

Das Sozialministerium und die Statistik Austria haben am 03.05.2024 den ersten von insgesamt drei Zwischenberichten in diesem Projekt veröffentlicht. Der Bericht fasst Ergebnisse verschiedenen Umfragen zu Personen und Haushalten zusammen. 

Zu den Umfragen gehören:

  • der Mikrozensus,
  • die Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC),
  • die Gesundheitsbefragung und
  • die Befragung zu den sozialen Krisenfolgen.

Der Bericht gibt zum ersten Mal ein umfassendes Bild zu Menschen mit Behinderungen.

Er enthält folgende Informationen zu Menschen mit Behinderungen:

  • Wohnsituation,
  • Arbeitsleben,
  • Einkommen,
  • Gesundheit und
  • Lebensqualität.

Zusätzlich gibt es einen Annex (PDF, 10 MB), also einen getrennten Anhang, zum ersten Bericht. In diesem Annex sind die Tabellen aufgelistet, die für die Auswertungen im Bericht verwendet wurden

Zweiter Bericht

Am 10.09.2024 haben das Sozialministerium und die Statistik Austria den zweiten Bericht  veröffentlicht. Fokus dieses Berichts sind Personen, die in Österreich wohnen und in Verzeichnissen der Bundesverwaltung zu Personen mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen zählen.

Dazu zählen Personen, die:

  • Pflegegeld beziehen,
  • einen österreichischen Behindertenpass haben,
  • den Status „begünstigt behindert“ haben, oder
  • einen amtlich festgestellten Grad der Behinderung von weniger als 50 % haben.

Im Bericht werden diese Personengruppen als „Personen mit ‚registrierter Behinderung‘“ bezeichnet.

Diese Personengruppen überschneiden sich teilweise, aber nicht immer. Man kann zum Beispiel Pflegegeld beziehen und einen Behindertenpass haben. Es gibt aber auch Personen, die nur Pflegegeld beziehen und keinen Behindertenpass haben.

Die Statistik Austria hat Daten zu diesen Personen in verschlüsselter Form mit dem Zentralen Melderegister verknüpft. Dadurch konnten die Merkmale Geschlecht, Alter, Wohnbundesland, Staatsangehörigkeit und Geburtsland in Analysen berücksichtigt werden. Die Statistik Austria unterscheidet außerdem zwischen Privathaushalten und sogenannten „Anstaltshaushalten“. Im Bericht konnten also auch Personen berücksichtigt werden, die ihren Hauptwohnsitz in einem „Anstaltshaushalt“ hatten. Dazu zählen zum Beispiel Altersheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Studierendenheime.

In einem zusätzlichen Annex zum zweiten Zwischenbericht (PDF, 1 MB) werden werden Ergebnisse zu den Personen mit einem Behindertenpass, die auch den Status „begünstigt behindert“ haben, extra angeführt.

Dritter Bericht

Der dritte Bericht wurde am 18.02.2025 veröffentlicht. Er ist der letzte Bericht aus dem zweijährigen Pilotprojekt zum Aufbau einer Dateninfrastruktur für regelmäßige Behinderungs- und Teilhabestatistiken.

In diesem Bericht geht es um die Themen:

  • Erwerbstätigkeit,
  • Bildung und
  • Wohnen im institutionellen Setting, mit Fokus auf Nebenwohnsitze.

Die einzelnen Auswertungen werden nach Alter, Geschlecht und Bundesland aufgeschlüsselt. Auch Daten zur Gesamtbevölkerung werden angegeben. Auf diese Weise können informative Aussagen zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Vergleich zu Menschen ohne Behinderungen getroffen werden. In einem zusätzlichen Annex zum dritten Zwischenbericht werden Tabellen zur höchsten abgeschlossenen Ausbildung von Personen mit „registrierter Behinderung“ zwischen 25 und 64 Jahren aufgelistet.

Die drei Berichte schließen bestehende Datenlücken und schaffen eine Grundlage für eine langfristige Beurteilung der Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Das erfolgreiche Pilotprojekt soll ab 2025 in den Regelbetrieb überführt werden. Das bedeutet, dass in Zukunft jährlich Berichte zum Thema Behinderung und Teilhabe veröffentlicht werden sollen. Diese Berichte helfen dabei, dass Politik, Gesellschaft und Wirtschaft ihre Maßnahmen besser an den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen ausrichten können. So wird zu einer inklusiveren Gesellschaft beigetragen.

Letzte Aktualisierung: 29. Jänner 2025