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Alterspension

Finanzielle Absicherung im Alter: Das ist der Sinn der Alterspension.
Damit Sie in Pension gehen können, gibt es 2 wichtige Voraussetzungen:

  • Sie müssen das gesetzliche Pensions-Antrittsalter erreicht haben.
    Männer: 65 Jahre
    Frauen: je nach Geburtsdatum von 60 Jahre bis 65 Jahre. Z.B. haben im ersten Halbjahr 1964 geborene Frauen ein Antrittsalter von 60,5 Jahren, im zweiten Halbjahr 1964 geborene Frauen ein Antrittsalter von 61 Jahren, etc.
  • Sie müssen die Mindest-Versicherungsdauer erfüllen.
    Das sind mindestens 15 Jahre oder 180 Monate.

Sie wollen in Pension gehen?
Dann müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Und zwar bei dem Versicherungsträger,
bei dem Sie die letzten 15 Jahre überwiegend versichert waren.
Ein Versicherungsträger ist zum Beispiel die Pensions-Versicherungsanstalt.

Das gesetzliche Pensions-Antrittsalter

Man sagt dazu auch: Regel-Pensionsalter.
Das Regel-Pensionsalter für Männer beträgt 65 Jahre.

Frauen konnten bis 2023 noch mit 60 Jahren in Pension gehen.
Das hat sich geändert:
Ab 1. Jänner 2024 wird das derzeitige Pensions-Antrittsalter
von Frauen stufenweise angehoben:
Und zwar um jeweils 6 Monate pro Jahr.
Bis zum Jahr 2033:
Dann dürfen Frauen auch erst mit 65 Jahren in Pension gehen.

Wer ist davon betroffen?
Alle Frauen, die nach dem 31. Dezember 1963 geboren sind.
Frauen mit einem Geburtsdatum ab dem 1. Juli 1968
können erst mit 65 Jahren in Pension gehen.

Die Mindest-Versicherungsdauer

Man muss nicht nur ein bestimmtes Alter haben.
Um eine Alterspension zu bekommen,
muss man auch lange genug versichert sein.
Es gibt eine Mindest-Versicherungsdauer.
Versicherungsdauer bedeutet:
Sie müssen eine bestimmte Zeit lang gearbeitet haben.
Und Sie müssen in dieser Zeit auch Pensionsversicherung gezahlt haben.

Für alle ab 1.1.1955 geborenen Versicherten gelten
folgende Voraussetzungen:

Sie brauchen 180 Versicherungsmonate.
Das entspricht 15 Versicherungsjahren.
Sie müssen 84 Monate davon erwerbstätig gewesen sein. 
Das sind 7 Jahre.
Zu den Zeiten der Erwerbstätigkeit zählen auch:
- Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes,
- Zeiten der Pflege eines oder einer nahen Angehörigen:  ab Pflegestufe 3
- Zeiten der Familien-Hospizkarenz.

Sie haben eine Zeitlang nicht gearbeitet, weil Sie Kinder haben?
Auch Zeiten der Kindererziehung werden für die Pension berücksichtigt.

Sie wollen freiwillig später in Pension gehen

Sie haben das Regelpensionsalter erreicht.
Und Sie haben auch genug Jahre gearbeitet,
um eine Pension zu bekommen.
Trotzdem wollen Sie weiter arbeiten.
Das können Sie tun.
Dafür bekommen Sie einen Bonus.
Das heißt: Sie bekommen später mehr Pension.
Pro Jahr bekommen Sie um 5,1 Prozent mehr Alterspension.
Sie können insgesamt für 3 Jahre einen Bonus bekommen.

Noch ein Vorteil:
In die Pensionsversicherung zahlen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Beiträge ein.
Wenn Sie länger arbeiten, müssen Sie weniger Beiträge zahlen:
Sowohl die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber müssen
nur noch die Hälfte der Beiträge einzahlen.
Weil Sie weniger Pensionsversicherung bezahlen,
wird das monatliche Arbeits-Nettoeinkommen höher.
Das heißt, Sie verdienen in dieser Zeit auch mehr Geld.
Für die Berechnung der Pension wird aber der gesamte Pensionsbeitrag verwendet. Nicht nur die Hälfte.

Tipp
Stellen Sie Ihren Pensionsantrag schon 2 bis 3 Monate
vor dem geplanten Pensionsantritt.
Dann können noch offene Fragen geklärt werden.
Und es kommt zu keiner Verzögerung bei der Auszahlung der Pension.

Letzte Aktualisierung: 29. Jänner 2024