Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Verwandte Erzeugnisse

Hier finden Sie wesentliche Informationen zu "verwandten Erzeugnissen"

"Verwandte Erzeugnissen" sind alle neuartigen Tabakerzeugnisse, pflanzliche Raucherzeugnisse, elektronische Zigaretten (E-Zigaretten) und deren Liquids (einschließlich Nachfüllbehältern; siehe § 1 Z 1e Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG).

E-Zigaretten und Liquids

E-Zigaretten sind im Vergleich zu herkömmlichen Tabakerzeugnissen relativ junge Produkte. Seit einigen Jahren sind weltweit unterschiedlichste Modelle auf dem Markt.

Mit der Tabakprodukterichtlinie 2014/40/EU der Europäischen Union wurden Regeln geschaffen, die alle Mitgliedsstaaten in nationales Recht übernehmen mussten. In Österreich gelten diese Regelungen seit 2016.

Nach wie vor werden E-Zigaretten gern als „ungefährliche Alternative“ zu herkömmlichen Zigaretten oder als "harmlose Lifestyle-Produkte" dargestellt. Unschädlich sind sie aber keineswegs. Welche problematischen Inhaltsstoffe in den Liquids enthalten sind oder beim Erhitzen entstehen, ist vom jeweiligen Produkt abhängig. Jedenfalls empfiehlt sich ein verantwortungsvoller und risikobewusster Umgang mit E-Zigaretten.

Vielfach werden E-Zigaretten auch als Mittel zum Rauchstopp angeboten. Ihre Wirksamkeit in Bezug auf Rauchstopp ist umstritten, insbesondere da der Rauchstopp eine Verhaltensänderung erfordert, die mit E-Zigaretten nicht erreicht werden kann. Tatsache ist allerdings, dass Nikotin in E-Zigaretten genauso suchterzeugend ist wie jenes in "klassischen" Tabakerzeugnissen.

Besonders für Kinder und Jugendliche werden E-Zigaretten durch ihre fruchtigen, schmackhaften, zum Teil speziell auf diese Zielgruppe zugeschnittene Aromen attraktiv, die oftmals auch Harmlosigkeit vortäuschen (etwa Zuckerwatte, Bubblegum, Gummibärchen, Marshmallows und ähnliches). Abgesehen davon wird durch das Dampfen das Rauchritual "eingeübt", welches wesentlicher Bestandteil der psychischen Abhängigkeit beim Rauchen ist. Dampfen erhöht die Wahrscheinlichkeit, mit dem Rauchen zu beginnen.

Sowohl die nikotinhältigen als auch die nikotinfreien Flüssigkeiten (Liquids), welche in E-Zigaretten verdampft werden, bestehen aus einem Chemikaliengemisch. Das durch die Erhitzung des Liquids entstehende Aerosol (Dampf, Nebel) wird eingeatmet.

Trägersubstanzen in Liquids sind meist Propylenglykol und/oder Glyzerin, denen Aromastoffe beigemischt werden. Propylenglykol gilt zwar bei oralem Gebrauch als unbedenklich, doch mehren sich die Hinweise, dass es bei Inhalation die Gesundheit der Atemwege gefährden kann. Bekannte Auswirkungen sind Husten, Beeinträchtigung der Lungenfunktion, Augenreizungen, Reizungen im Mund, Kopfschmerzen, Übelkeit, Müdigkeit, Schlaflosigkeit etc.

Bestimmte in den Liquids enthaltene Aromastoffe wie etwa Vanille oder Menthol können wie Kontaktallergene wirken. Inhaltsstoffe wie Nitrosamine, Formaldehyd, Acetaldehyd, Acrolein etc. gelten als krebserregend. Die Heizmechanismen können beim Erhitzen gesundheitsschädliche Stoffe wie Chrom, Nickel und Blei abgeben.

Zum Langzeitgebrauch gibt es noch keine validen Daten. Die Folgen der Chemikalieninhalation sind - unabhängig vom Nikotingehalt - nicht abschätzbar. Besondere Vorsicht soll für Kinder und Jugendliche gelten.

Durch den Gebrauch von E-Zigaretten kommen viele der bedenklichen Substanzen in die Raumluft und schädigen auch jene, die sich in der Umgebung eine:r Dampfer:in aufhalten. Deshalb dürfen E-Zigaretten überall dort, wo Rauchverbot für Zigaretten und ähnliches besteht, ebenfalls nicht geraucht werden.

Das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) regelt neben herkömmlichen Tabakerzeugnissen unter anderem auch nikotinhältige und nikotinfreie E-Zigaretten bzw. Liquids/Nachfüllbehälter.

Hersteller:innen und Importeur:innen müssen auf Basis dieser gesetzlichen Bestimmungen beispielsweise jährlich Informationen über die von ihnen in Verkehr gebrachten Produkte und deren Inhaltsstoffe sowie die Verkaufsmengen des jeweiligen Vorjahres melden, oder auch Studien über gesundheitliche Auswirkungen (Toxizität, Suchtpotential) vorlegen.

Die Erfassung derartiger Informationen muss über das EU-Common Entry Gate (EU-CEG) erfolgen. 

Kennzeichnung von Nachfüllbehältern (Liquids) (PDF, 141 KB) (PDF, 141 KB)
Informationsblatt zur Verpackung und Etikettierung von Nachfüllbehältern von Liquids

Pflanzliche Raucherzeugnisse

Pflanzliche Raucherzeugnisse unterliegen - ebenso wie „herkömmliche“ Rauchtabakerzeugnisse, rauchlose Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse - den Bestimmungen des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetzes – TNRSG und müssen daher den darin vorgegebenen Anforderungen entsprechen.

Letzte Aktualisierung: 1. August 2024