Rahmenrichtlinie für die IT-Infrastruktur bei der Anwendung von Telemonitoring: Messdatenerfassung
Hier finden Sie Informationen zum Anwendungsbereich, Inhalt und Zustandekommen der „Rahmenrichtlinie für die IT-Infrastruktur bei der Anwendung von Telemonitoring: Messdatenerfassung“.
Da Telemonitoring nur mit der aktiven Mitwirkung vieler Personen, Institutionen, Stakeholder und Unternehmen sinnvoll eingesetzt werden kann, wurde die „Rahmenrichtlinie für die IT Infrastruktur bei der Anwendung von Telemonitoring: Messdatenerfassung“ einer öffentlichen Konsultation unterzogen, um die Ergebnisse auf möglichst breiter Basis mit der nötigen Qualität zu evaluieren.
Nach der Einarbeitung der Stellungnahme wurde diese Rahmenrichtlinie in Form einer Empfehlung von der Bundes-Zielsteuerungskommission beschlossen.
Was kann die Rahmenrichtlinie?
Die Rahmenrichtlinie betrifft ausschließlich das Telemonitoring für Patientinnen und Patienten, die zur Behandlung/Überwachung ihrer Erkrankung ein zusätzliches Telemonitoring in Anspruch nehmen wollen.
Grundlegend für Telemonitoring ist das Vorhandensein eines Disease Management Programmes oder eines anderen standardisierten medizinischen Versorgungsprogrammes für die jeweilige Erkrankung, da über diese Prozesse und Strukturen die Behandlungs- und Monitoring-Schemata des Telemonitorings relativ leicht eingewoben werden können.
Die Rahmenrichtlinie bezieht sich ausschließlich auf den Unterpunkt des Monitoring, der Messdatenerfassung der Patientinnen und Patienten und nicht auf die umfassende Kommunikation, welche jedoch weiter entwickelt werden kann. Auch im Sinne einer „Feedback-Funktion“ von Gesundheitsdiensteanbieter (GDA) an Patient, bzw. im Führen z.B. eines Therapietagebuches durch die Patientinnen und Patienten.
Inhaltlich beschreibt die Rahmenrichtlinie den idealtypischen Ablauf einer zusätzlichen Betreuung mit Telemonitoring, stellt die IT-Architektur für Telemonitoring und die Systemanforderungen hinsichtlich der Interoperabilität dar. Skizziert werden weiters die Ziele und auch die Nicht-Ziele, die Adressatinnen und Adressaten, die Anbindung an ELGA, die rechtlichen Grundlagen und die technischen Begleitmaßnahmen.