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Kosmetika

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) ist für die Verbraucher:Innengesundheit zuständig, dazu zählen auch kosmetische Mittel.

Der Begriff kosmetische Mittel umfasst eine sehr große, unterschiedliche und vielfältige Warengruppe wie zum Beispiel Schönheitsmasken, Schminkgrundlagen, Gesichtspuder, Toilettenseifen, Parfums, Bade- und Duschzusätze, Haarentfernungsmittel, Deodorantien usw. und ist gesetzlich in der Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 idgF genau festgelegt.

Definition von Kosmetische Mittel

"Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den verschiedenen Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck: diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten, oder den Körpergeruch zu beeinflussen."

Inverkehrbringen von Kosmetik

Für das Inverkehrbringen (erstmalige Bereitstellung auf dem Gemeinschaftsmarkt) von kosmetischen Mitteln gibt es keine Zulassungspflicht, d.h. keine behördliche Überprüfung vor der Markteinführung.

Vor dem Inverkehrbringen müssen allerdings alle Anforderungen und Auflagen des Kosmetikrechts (Sicherheitsbericht, verbotene Stoffe etc.) erfüllt sein. Das Unternehmen muss seine Produkte auf der europäischen Datenbank CPNP notifizieren. Importeure, die Produkte aus Drittländern beziehen, sind juristisch gesehen Herstellern gleichgestellt. Die importierten Produkte müssen deshalb dem EU-Recht entsprechend hergestellt und gekennzeichnet sein.

Die Europäische Kosmetik Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 schreibt vor:

"Die auf dem Markt bereitgestellten kosmetischen Mittel müssen bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung für die menschliche Gesundheit sicher sein, insbesondere unter Berücksichtigung folgender Punkte: Aufmachung, Kennzeichnung, Gebrauchs- und Entsorgungsanweisungen, sonstige Angaben oder Informationen seitens der verantwortlichen Person. Die Anbringung von Warnhinweisen entbindet die verantwortliche Person nicht von der Verpflichtung, die übrigen Anforderungen der Verordnung zu erfüllen."

Kontrolle kosmetischer Mittel

Auf dem Markt bereitgestellte kosmetische Mittel werden laufend durch die zuständigen Überwachungsbehörden kontrolliert und von den Kosmetik-Sachverständigen begutachtet. Weitere Informationen dazu sind auf der Seite der AGES zu finden. Kontrolle kosmetischer Mittel

Täglich verwenden Verbraucheri:nnen eine Vielzahl an kosmetischen Mitteln mit einer unterschiedlich großen Anzahl an Inhaltsstoffen. Angefangen von Produkten zur Pflege der Haut bis hin zur dekorativen Kosmetik – allein am Morgen können dies bis zu 10 Produkte sein. Viele davon werden jahrelang problemlos verwendet. Doch geänderte Lebens- und Ernährungsgewohnheiten, Umwelteinflüsse oder Rezepturänderungen können,  trotz normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Anwendung, eine unerwünschte Reaktion bzw. Wirkung der Haut hervorrufen.

Was ist eine unerwünschte Wirkung?

In Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 werden folgende Begriffe definiert

Eine unerwünschte Wirkung ist eine negative Auswirkung auf die menschliche Gesundheit, die auf den normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Gebrauch eines kosmetischen Mittels zurückführbar ist.

Eine ernste unerwünschte Wirkung ist eine unerwünschte Wirkung, die zu vorübergehender oder dauerhafter Funktionseinschränkung, Behinderung, einem Krankenhausaufenthalt, angeborenen Anomalien, unmittelbarer Lebensgefahr oder zum Tod führt.

Warum soll ich als Verbraucher:in eine unerwünschte Wirkung melden?

Jede gemeldete unerwünschte Wirkung ist für Ärzt:innen, Behörden sowie Hersteller von großem Wert und dient letztendlich der Sicherheit der Verbraucher:innen.

Bei der Meldung wird überprüft, ob das Produkt die Ursache für die berichtete unerwünschte Wirkung ist und das Kriterium „ernst“ erfüllt wird. Der Leitfaden der europäischen Kommission über die Kausalitätsbewertung unerwünschter Wirkungen unterstützt Sie bei der Bewertung der Ursache-Wirkungs-Beziehungen des kosmetischen Mittels.

Weitere Informationen dazu:

Damit der menschliche Körper mit allen seinen Abläufen reibungslos funktioniert, müssen alle seine Organe und Organsysteme eng zusammenarbeiten und miteinander kommunizieren. Dies geschieht einerseits durch das Nervensystem und andererseits durch das Hormonsystem, das auch als endokrines System bezeichnet wird.

Neben den köpereigenen Hormonen gibt es auch natürlich oder künstlich hergestellte Stoffe, die wir entweder bewusst zu uns nehmen wie zum Beispiel das Insulin oder das Somatotropin (Wachstumshormon) oder unbewusst durch Kontakt mit unterschiedlichen Produkte des täglichen Lebens wie Kunststoffe, Wasch- und Reinigungsmittel oder Kosmetika. Sie gelangen entweder über die Haut, den Magen-Darmtrakt oder die Lunge in unseren Körper.

Die Europäische Kommission hat Stoffe, die als möglicherweise potentiell hormonell wirksam erkannt wurden, in einer Prioritätenliste zusammengefasst. Der wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) hat diese Stoffe einer Sicherheitsbewertung unterzogen. In Abhängigkeit von dem Ergebnis werden diese Stoffe im Rahmen der Kosmetikverordnung in ihrer Verwendung eingeschränkt oder verboten.

Weitere Informationen dazu:

Henna Tattoos verursachen oft schwere allergische Reaktionen

Ein "nicht permanentes Tattoo" ist eine Bemalung auf der Haut, wobei hierzu am häufigsten der Farbstoff Henna verwendet wird. Damit die Farbe dunkler, intensiver und länger haltbar wird, wird der "Henna-Tusche" eine hohe Konzentration von anderen Farbpigmenten beigemengt. Viele dieser Farbstoffe besitzen ein hohes sensibilisierendes Potential, sodass bei erneutem Hautkontakt allergische Reaktionen auftreten.

Weitere Informationen dazu:

Detaillierte Informationen die hauptsächlich Behörden oder Unternehmen betreffen, sind auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit (kvg.gv.at) veröffentlicht:

Letzte Aktualisierung: 25. Mai 2023