Pensionen: Alterssicherungskommission beschließt Mittelfristgutachten
Prognostizierte Ausgaben für Pensionen bis 2027 steigen deutlich - langfristige Finanzierung des Pensionssystems laut Kommission gesichert
Am 30. November 2022 beschloss die Alterssicherungskommission die Gutachten über den voraussichtlichen finanziellen Aufwand für die gesetzliche Pensionsversicherung sowie über die Kostenentwicklung der Beamt:innenpensionen („Mittelfristgutachten“).
Die Alterssicherungskommission überwacht sowohl die Entwicklung der gesetzlichen Pensionsversicherung als auch die Pensionen des öffentlichen Dienstes. Einmal jährlich veröffentlicht die Kommission ein Mittelfristgutachten, das die Entwicklung der Pensionsausgaben für die folgenden fünf Jahre analysiert.
In den nun veröffentlichten Gutachten für die Jahre 2022 bis 2027 geht die Kommission davon aus, dass die Ausgaben für das gesetzliche Pensionssystem ebenso wie für die Beamt:innenpensionen deutlich steigen werden:
- Für die gesetzliche Pensionsversicherung erhöht sich der Aufwand um rund 8,4 Milliarden Euro.
- Die Ausgaben des Bundes für die Beamt:innenpensionen werden laut Gutachten um insgesamt 3,4 Milliarden Euro steigen.
Gründe für den Anstieg sind unter anderem die aktuell hohe Inflation, die prognostizierten geringen Wachstumsraten für die nächsten Jahre, höhere Pensionen sowie steigende Pensionszugänge und der Rückgang bei der Anzahl an Beschäftigten.
Finanzierung des Pensionssystems gesichert
Die langfristige Entwicklung der Pensionsausgaben wird durch das Langfristgutachten beobachtet. Dieses Gutachten wird alle drei Jahre veröffentlicht und unabhängig vom Mittelfristgutachten berechnet. Trotz des prognostizierten Kostenanstiegs sieht das Langfristgutachten aus dem Jahr 2021 die Finanzierung des Pensionssystems bis 2070 als gesichert an.
Mehr Informationen zur Alterssicherungskommission und den Gutachten finden Sie auf unserer Website im Bereich „Sozialversicherung - Alterssicherungskommission“.