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Neue Verordnung bringt strenge Regeln für Tiertransporte

Jährlich über 12.500 Tiertransporte aus Österreich

In Österreich werden jährlich rund 100.000 Rinder und Kälber auf Transporter verladen. Sie werden mitunter tagelang auf die Reise in andere EU-Staaten oder Drittstaaten geschickt. Viele von ihnen leiden auf den Transporten an Durst, Hitze oder Kälte, manche sterben qualvoll wegen Dehydrierung oder infolge der Hitze.

Die neue Tiertransportverordnung, die mit dem heutigen Tag in weiten Teilen in Kraft getreten ist, bringt nun strengere Regeln, schärfere Kontrollen und höhere Standards für den Transport lebender Tiere. Eine Übergangsfrist bis Juli 2025 gibt es lediglich für die Vorschriften zu manchen Tränkebestimmungen, damit die notwendigen Umrüstungen durchgeführt werden können.

"Tiere sind keine Ware. Es sind fühlende Lebewesen. Wir schaffen nun noch strengere Standards zum Wohl der Tiere. Zudem ermöglichen wir strenge Kontrollen, auch beim Transport auf Schiffen." – Bundesminister Johannes Rauch

Maßnahmen zum Wohl der Tiere

Die neue Tiertransportverordnung umfasst alle Transporte sogenannter Nutztiere - neben Rindern und Kälbern auch Schweine, Schafe und Ziegen. Sie verschärft die Anforderungen für die Transportunternehmen und stärkt die Kontrolle. Zu den zentralen Verbesserungen zählen:

  • Maßnahmen gegen Hunger und Durst: Die Verordnung schreibt regelmäßige Fütterungen und ständige Verfügbarkeit von Wasser vor. So muss die Fütterung mit Milch oder Milchersatz für Kälber spätestens alle 9 Stunden erfolgen, Wasser muss für alle ausgewachsene Tiere (nicht nur Rinder, auch Schweine, Schafe, Ziegen etc.) auf Langstrecken ständig verfügbar sein.
  • Schutz vor Hitze und Kälte: Die Temperatur bei der Verladung und während des gesamten Transports muss zwischen 5 und 30 Grad liegen. Ansonsten muss der Transport in einem klimatisierten Fahrzeug erfolgen. Für die Vorhersage entlang der Strecke ist ein eigens von der GeoSphere Austria entwickeltes Wettertool zu benutzen.
  • Gegen schrottreife Transporter: Die Verordnung macht klare Vorgaben für die Ausstattung der Transporter bezüglich Beschaffenheit von Tränken, Höhen und technischer Ausstattung wie Navigationssystemen oder Fahrtenschreiber.
  • Bessere Kontrollen: Tiertransporte unterliegen bereits jetzt einer Plausibilitätskontrolle. Die neuen Vorgaben sorgen dafür, dass die geplante Transportstrecke unter Einhaltung aller Ruhezeiten innerhalb der gesetzlich erlaubten Zeit möglich ist. Dies ist verpflichtend durch Vorlage von Fahrtenbuch und Tachograph sowie Fotos und/oder Videos zu dokumentieren und nach dem Transport gegenüber den Behörden nachzuweisen und gilt sowohl für den Transport mit Lkw als auch auf Schiffen. Bei unplausibler Planung können Transporte nun einfacher untersagt oder bei Verstößen strengere Strafen ausgesprochen werden.

In den vergangenen Jahren wurden bereits einige Maßnahmen zum Schutz von Tieren gesetzt: So wurde der Export von Schlacht- und Masttieren in Drittstaaten im Jahr 2022 verboten und das Mindesttransportalter für Kälber angehoben. Außerdem wurde das Kükenschreddern und die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern verboten. Im Sommer 2024 folgten umfangreiche Maßnahmen gegen die Qualzucht bei Heimtieren sowie ein verpflichtender Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden und exotischen Wildtieren.

Mehr Informationen

Weitere Informationen zum Thema Tierschutz finden Sie auf unserer Website im Bereich „Gesundheit: Tierschutz“.