Rückverfolgbarkeit und Sicherheitsmerkmale
Mit 20. Mai 2019 startete das System zur Rückverfolgbarkeit von Tabak- und verwandten Erzeugnissen (”Track and Trace”).
Mit 20. Mai 2019 traten die Bestimmungen des § 7 Abs. 1 bis 11 Tabak- und Nichtraucherinnen bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) in Kraft, womit die Vorgaben der Artikel 15 und 16 der Tabakprodukterichtlinie 2014/40/EU betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakprodukten im nationalen Recht umgesetzt werden. Damit werden die Regelungen betreffend das EU-weite Rückverfolgbarkeitssystem und die vorgesehene Ausstattung mit einem fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal verbindlich.
Die Industrieunternehmen sind dadurch verpflichtet, in einem ersten Schritt Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen und seit 20. Mai 2024 auch alle übrigen Tabak- und verwandten Erzeugnisse einerseits mit Sicherheitsmerkmalen (gemäß § 7a TNRSG) auszustatten und andererseits alle betroffenen Produkte elektronisch mit individuellen Erkennungsmerkmalen zu versehen.
Als zentrale Ausgabestelle (ID-Issuer) der individuellen Erkennungsmerkmale für Tabakerzeugnisse wurde am 13. Oktober 2018 vom Bundesministerium für Finanzen die Monopolverwaltung GmbH betraut.
Die erforderlichen Applikationen zur Umsetzung des Rückverfolgbarkeitssystems gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/574 werden von der Monopolverwaltung GmbH in Zusammenarbeit mit dem Bundesrechenzentrum, welches den Betrieb des Systems sicherstellt, zur Verfügung gestellt.
Die Verordnung über die Ausstattung von Tabakerzeugnissen mit einem fälschungssicheren (Sicherheitsmerkmal Tabakerzeugnis-Sicherheitsmerkmalverordnung – TabSMV) legt die technischen Standards für das auf Packungen von Tabakerzeugnissen, die in Verkehr gebracht werden, angebrachte fälschungssichere Sicherheitsmerkmal fest.
Gemäß den erläuternden Bemerkungen zu § 5 der Verordnung schreibt das Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zudem auch Leitlinien hinsichtlich der Sicherheit von Produktions- und Vertriebsverfahren für Sicherheitsmerkmale von (PDF, 159 KB)Tabakprodukten fest.
- Durchführungsverordnung der Kommission vom 15. Dezember 2017 über technische Standards für die Errichtung und den Betrieb eines Rückverfolgbarkeitssystems für Tabakerzeugnisse
- Durchführungsbeschluss der Kommission vom 15. Dezember 2017 mit technischen Standards für Sicherheitsmerkmale von Tabakerzeugnissen
- Delegierte Verordnung vom 15. Dezember 2017 über Kernelemente der im Rahmen eines Rückverfolgbarkeitssystems für Tabakerzeugnisse zu schließenden Datenspeicherungsverträge