Fachstelle Normungsbeteiligung
Mit 1.1.2023 trat das Bundesgesetz über eine Fachstelle zur Wahrnehmung der Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie von Menschen mit Behinderungen in der Normung (Fachstelle-Normungsbeteiligung-Gesetz – FNBG), BGBl. I Nr. 218/2022, in Kraft. Damit wurde eine Einrichtung geschaffen, die – ohne selbst eine Normungsorganisation zu sein – die Entwicklung von nationalen, europäischen oder internationalen Normen (z.B. ÖNORMEN, EN, ISO) beobachtet und im Rahmen ihrer Möglichkeiten an Normungsvorhaben mitarbeitet. Dabei sollen die Interessen der Verbraucher:innen z.B. hinsichtlich Sicherheit gewahrt werden. Der zweite Schwerpunkt ist die Vertretung von Menschen mit Behinderungen bei Normungsvorhaben.
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Das FNBG finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes.