Dokumentation in Krankenhäusern
Die Dokumentation in Krankenhäusern umfasst die KA-Kostenrechnung, die KA-Statistik sowie die Diagnosen- und Leistungsberichte inkl. Intensivbericht und besteht in aktualisierter und weiterentwickelter Form seit 1. Jänner 2004.
Die gesetzlichen Grundlagen (Novelle zum Dokumentationsgesetz und Verordnungen) sind im Bundesgesetzblatt kundgemacht und stehen über das Rechtsinformationssystem des Bundes zur Verfügung:
Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen
Gesundheitsdokumentationsverordnung
Kostenrechnungsverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten
Informationen über die ab 1. Jänner 2010 geltenden Berichtspflichten von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten finden Sie unter Berichtswesen über den Rechnungsabschluss der Krankenanstalten.
Mit der Novelle zum Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen im Rahmen des Gesundheitsreformgesetzes 2013, der Verordnung zur Dokumentation im ambulanten Bereich und der Novellierung der Diagnosen- und Leistungsdokumentationsverordnung sowie der Statistikverordnungen für landesfondsfinanzierte und nichtlandesfondsfinanzierte Krankenanstalten hat der Gesetzgeber die den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechende rechtliche Grundlage für die Dokumentation im intra- und extramuralen ambulanten und im stationären Versorgungsbereich sowie für die Verarbeitung der Daten von Patienten und Patientinnen bzw. Leistungsempfängern und Leistungsempfängerinnen sowie Leistungserbringern und Leistungserbringerinnen in pseudonymisierter Form geschaffen.
Im Rahmen des Vereinbarungsumsetzungsgesetzes 2017 (siehe Rechtsgrundlagen der Zielsteuerung-Gesundheit ab 2017) wurde das Dokumentationsgesetz abermals novelliert. Zeitgleich wurde die Gesundheitsdokumentationsverordnung kundgemacht, die nunmehr die Bestimmungen der Verordnung zur Dokumentation im ambulanten Bereich, der Diagnosen- und Leistungsdokumentationsverordnung sowie der Statistikverordnungen für landesfondsfinanzierte und nichtlandesfondsfinanzierte Krankenanstalten in einer Verordnung vereinte.
Die jüngste Novelle des Gesundheitsdokumentationsgesetzes erfolgte im Rahmen des Vereinbarungsumsetzungsgesetzes 2024 (BGBl. I Nr. 191/2023); am 13.12.2024 wurde mit BGBl. II Nr. 367/2024 nunmehr auch die dazugehörige Gesundheitsdokumentationsverordnung ausgegeben.
Die entsprechenden Handbücher (Handbuch Organisation und Datenverwaltung, Handbuch zur Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten) samt den jeweiligen Anhängen können unter dem Schwerpunkt Krankenanstalten unter den jeweiligen LKF-Modellen (Modell 2025, Modell 2024) ebenfalls heruntergeladen werden.