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Tularämie

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Tularämie.

Erreger und Übertragung

Tularämie ist eine bakterielle Infektion, die durch das Bakterium Francisella tularensis (mit verschiedenen Unterarten) ausgelöst wird. Das Bakterium befällt vor allem wildlebende Hasen, Kaninchen und Nagetiere wie Mäuse, Ratten, Eichhörnchen, wird aber auch in der Umwelt (Wasser, Erde) gefunden. Gelegentlich wird die Tierkrankheit auf den Menschen übertragen (Zoonose). Eine Mensch-zu-Mensch Übertragung ist nicht bekannt. Gemeldete Tularämiefälle beim Menschen sind in Österreich häufig auf einen Kontakt mit Feldhasen zurückzuführen.

Krankheitsbild

Die Zeitspanne vom Zeitpunkt der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit kann ein bis 14 Tage betragen, in der Regel sind es drei bis fünf Tage.

Meist entsteht an der Kontaktstelle ein schmerzloses Geschwür. Damit einhergehende häufige Symptome sind Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und schmerzhafte Schwellung der regionalen Lymphknoten. Je nach Art der Infektion kann es zu unterschiedlichen Krankheitsverläufen mit unterschiedlichen Symptomen wie z.B. Pharyngitis, Erbrechen, Durchfällen oder abdominellen Schmerzen kommen. Eine rechtzeitige Antibiotikatherapie hat einen guten Behandlungserfolg.

Verbreitung und Häufigkeit

Tularämie kommt in der nördlichen Hemisphäre (z.B. Österreich, Tschechien, Slowakei, Ungarn, skandinavische Länder, Russland, Japan, USA, Kanada) vor. Im Nordosten Österreichs (nordöstliches Niederösterreich, Wien und nördliches Burgenland) befindet sich ein aktiver Tularämie-Naturherd, der mit den Endemiegebieten in der Slowakei und Tschechien entlang den Flüssen March und Thaya zusammenhängt. Sporadisch wurde die Tularämie auch in der Steiermark (bei Feldhasen) und in Oberösterreich (bei Menschen) nachgewiesen.

Vorbeugung

Zum Schutz vor Übertragung sollten beim Umgang mit kranken und toten Wildtieren, insbesondere Hasen und Kaninchen, Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden (z.B. das Tragen von Handschuhen und Atemschutzmasken). Auffällige Tiere sollten den Behörden gemeldet werden. Fleisch von Hasen und Kaninchen sollte nur gut durchgegart verzehrt werden. Regeln der Haushalts- und Händehygiene sind strikt einzuhalten.

Zusatzinformationen

Fachinformation

Letzte Aktualisierung: 30. Juli 2024