Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Alterssicherungskommission

Die Kommission zur langfristigen Finanzierung der Alterssicherungssysteme, kurz „Alterssicherungskommission“, überwacht die Entwicklung der gesetzlichen Pensionsversicherung als auch der Pensionen des öffentlichen Dienstes.

Kommission zur langfristigen Finanzierung der Alterssicherungssysteme

Die Kommission zur langfristigen Finanzierung der Alterssicherungssysteme, kurz "Alterssicherungskommission", wurde mit 1. Jänner 2017 gegründet (BGBl. I Nr. 29/2017). Sie ist ein Gremium, bestehend aus 20 Mitgliedern und einem/einer Vorsitzenden.

Aufgabe der Alterssicherungskommission ist es, den Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung als auch den Bereich der Pensionen des öffentlichen Dienstes jeweils getrennt zu analysieren.

Die gesetzlich festgelegten Aufgaben und Berichtspflichten können im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) abgerufen werden.

Die Alterssicherungskommission setzt sich aus folgenden Mitgliedern, Expertinnen und Experten zusammen:

Beschlüsse der Alterssicherungskommission vom 24. November 2023

Die Alterssicherungskommission hat in ihrer 8. Sitzung am 24.11.2023 das Gutachten 2023 - 2028 gem. § 2 Abs. 1 Z 1 Alterssicherungskommissions-Gesetz ("Mittelfristgutachten") für die Gebarung der gesetzlichen Pensionsversicherung und die Ausgaben für Beamtenpensionen einstimmig beschlossen.

Die Darstellung hat gemäß § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes getrennt nach gesetzlicher Pensionsversicherung und Ausgaben für Beamtenpensionen zu erfolgen.

Beschlüsse der Alterssicherungskommission vom 30. November 2021

Die Alterssicherungskommission hat in ihrer 6. Sitzung am 30.11.2021 den Bericht für den Zeitraum 2020 bis 2070 über die langfristige Entwicklung und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Pensionsversicherung sowie der Pensionen der Beamten und Beamtinnen des Bundes, der Länder und der Gemeinden gem. § 2 Abs. 1 Z 2 Alterssicherungskommissions-Gesetz ("Langfristgutachten") mit Mehrheit beschlossen.

Die Darstellung hat gemäß § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes getrennt nach gesetzlicher Pensionsversicherung und Ausgaben für Beamtenpensionen zu erfolgen.

Das nächste Langfristgutachten der Alterssicherungskommission wird im Herbst 2024 vorgelegt werden.

Gutachten und Berichte
Diese Dokumente sind derzeit leider noch nicht barrierefrei verfügbar. Die Inhalte müssen jedoch aufgrund der Wichtigkeit für die Zielgruppe oder dahinterstehender gesetzlicher Verpflichtungen veröffentlicht werden. Die Dokumente werden derzeit nachbearbeitet und ausgetauscht, sobald sie barrierefrei sind.
Mittelfristgutachten Teil: Gesetzliche Pensionsversicherung (PDF, 3 MB)
Mittelfristgutachten Teil: Beamte und Beamtinnen des Bundes, der Länder und der Gemeinden (PDF, 1 MB)
Langfristgutachten Teil: Gesetzliche Pensionsversicherung (PDF, 3 MB)
Langfristgutachten Teil: Beamte und Beamtinnen des Bundes, der Länder und der Gemeinden (PDF, 1 MB)

 

Letzte Aktualisierung: 12. November 2024