Alterssicherungskommission
Die Kommission zur langfristigen Finanzierung der Alterssicherungssysteme, kurz „Alterssicherungskommission“, überwacht die Entwicklung der gesetzlichen Pensionsversicherung als auch der Pensionen des öffentlichen Dienstes.
Kommission zur langfristigen Finanzierung der Alterssicherungssysteme
Die Kommission zur langfristigen Finanzierung der Alterssicherungssysteme, kurz "Alterssicherungskommission", wurde mit 1. Jänner 2017 gegründet (BGBl. I Nr. 29/2017). Sie ist ein Gremium, bestehend aus 20 Mitgliedern und einem/einer Vorsitzenden.
Aufgabe der Alterssicherungskommission ist es, den Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung als auch den Bereich der Pensionen des öffentlichen Dienstes jeweils getrennt zu analysieren.
Die gesetzlich festgelegten Aufgaben und Berichtspflichten können im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) abgerufen werden.
Die Alterssicherungskommission setzt sich aus folgenden Mitgliedern, Expertinnen und Experten zusammen:
Beschlüsse der Alterssicherungskommission vom 29. November 2024
Die Alterssicherungskommission hat in ihrer 12. Sitzung am 29.11.2024 das Gutachten 2024 - 2029 gem. § 2 Abs. 1 Z 1 Alterssicherungskommissions-Gesetz ("Mittelfristgutachten") für die Gebarung der gesetzlichen Pensionsversicherung und die Ausgaben für Beamtenpensionen beschlossen.
Die Alterssicherungskommission hat in ihrer 12. Sitzung am 29.11.2024 den Bericht für den Zeitraum 2023 bis 2070 über die langfristige Entwicklung und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Pensionsversicherung sowie der Pensionen der Beamten und Beamtinnen des Bundes, der Länder und der Gemeinden gem. § 2 Abs. 1 Z 2 Alterssicherungskommissions-Gesetz ("Langfristgutachten") beschlossen.
Die Darstellung hat gemäß § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes getrennt nach gesetzlicher Pensionsversicherung und Ausgaben für Beamtenpensionen zu erfolgen.