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Sozialministerium erhöht Angebot an Gebärdensprachdolmetscher:innen

Förderungen für zusätzliche Ausbildungen - Zugang zu Angeboten wird vereinfacht

In Österreich leben rund 10.000 gehörlose Menschen. Ihnen stehen landesweit nur 130 Gebärdensprachdolmetscher:innen zur Verfügung, obwohl die Gebärdensprache bereits seit 2005 verfassungsrechtlich verankert ist. Dieser Mangel erschwert es gehörlosen Personen am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Um das Angebot zu erhöhen, hat das Sozialministerium eine neue Förderrichtlinie erarbeitet. An der Erarbeitung waren Selbstvertretungsorganisationen gehörloser Menschen und weitere Stakeholder wie der ÖGS-Dolmetscher:innenverband beteiligt. Gefördert werden Ausbildungen bei gemeinnützigen, privaten Rechtsträgern, wenn in einer Region keine universitären Angebote vorhanden sind. Damit soll die Zahl der Ausbildungsplätze steigen. Insgesamt 4 Millionen Euro stellt das Sozialministerium dafür zur Verfügung.

Einfacherer Zugang zu Dolmetschangeboten

Verstärkt werden außeruniversitäre Ausbildungen zum:zur Dolmetscher:in für ÖGS und Deutsch und außeruniversitäre Ausbildungen zum:zur ÖGS-Kursleiter:in. Sie können für Personen mit und ohne Vorkenntnisse in ÖGS angeboten werden.

Außerdem sollen gehörlose Personen selbst zum:zur Dolmetscher:in in ÖGS und Deutsch ausgebildet werden, um hörende und gehörlose Personen bei ihrer Ausbildung zu unterstützen. Dabei sollen neben der entsprechenden Sprachkompetenz auch methodologische und didaktische Inhalte vermittelt werden. Ein entsprechendes Curriculum wird aktuell gemeinsam mit den Selbstvertretungsorganisationen gehörloser Menschen und dem Österreichischen Verband der Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen für ÖGS und Deutsch (ÖGSDV) erarbeitet.

Auch eine finanzielle Unterstützung für den Auf- und Ausbau von Vermittlungsstellen für Dolmetschangebote von gemeinnützigen Organisationen ist in der Richtlinie vorgesehen. Damit soll die Suche nach ÖGS-Dolmetscher:innen deutlich erleichtert werden.

Die neue Förderrichtlinie wurde dem Bundesbehindertenbeirat zur Begutachtung übermittelt. Anschließend soll sie erlassen und veröffentlicht werden.

„Sei es im Fernsehen, im Berufsleben oder bei Ausbildungen: Für gehörlose Menschen sind Gebärdensprachdolmetscher:innen wichtig, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Der aktuelle Mangel an Dolmetscher:innen erschwert es Betroffenen zunehmend, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Mit unserer Richtlinie werden wir die Versorgung in den kommenden Jahren deutlich verbessern. Wir stärken nicht nur außeruniversitäre Ausbildungen, sondern erleichtern auch den Zugang zu vorhandenen Angeboten. Langfristig werden wir damit auch Dolmetscher:innen selbst entlasten, die gehörlosen Menschen die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben erst ermöglichen.”
– Sozialminister Johannes Rauch.