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Europäische Garantie für Kinder

In diesem Bereich finden Sie Informationen zur Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder in Österreich.

Europäische Garantie für Kinder

Der Rat der Europäischen Union hat am 14. Juni 2021 eine Empfehlung zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder angenommen. Ziel der Empfehlung ist es, „soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem der Zugang bedürftiger Kinder zu einer Reihe wichtiger Dienste garantiert wird, und dadurch auch einen Beitrag zum Schutz der Kinderrechte durch die Bekämpfung von Kinderarmut und die Förderung von Chancengleichheit zu leisten.“ Dazu ist der Europäischen Kommission ein Nationaler Aktionsplan vorzulegen.

Die Bekämpfung von Kinderarmut ist ein zentrales Anliegen der österreichischen Bundesregierung. Sie bekennt sich daher in ihrem Ministerratsbeschluss vom 15. September 2021 (PDF, 79 KB) auch zu den Zielen und Anliegen der Europäischen Garantie für Kinder, die in Österreich im Rahmen des „Programms Kinderchancen“ umgesetzt wird.

Die Europäische Garantie für Kinder sieht die Bereitstellung von sechs grundlegenden Dienstleistungen für bedürftige Kinder vor und empfiehlt den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, ihnen bis zum Jahr 2030 einen kostenlosen und wirksamen Zugang zu

  • frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung,
  • inklusiven Bildungsangeboten und schulbezogenen Aktivitäten,
  • mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag,
  • und zur Gesundheitsversorgung

sowie einen wirksamen Zugang zu

  • einer gesunden Ernährung
  • und angemessenem Wohnraum

zu garantieren.

Zur Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder in Österreich

Mit der Unterstützung der Bundesregierung übernahm das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung und dem Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend, die nationale Koordination für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans.

Die Bekämpfung von Kinderarmut und die Verbesserung der Lebensbedingungen bedürftiger Kinder betrifft in Österreich eine Reihe unterschiedlicher politischer Handlungsfelder und Akteur:innen auf verschiedensten Ebenen. Österreich hat eine lange Tradition der Beteiligung von Stakeholdern an politischen Meinungsbildungsprozessen und ist bestrebt, dies auch in der Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder zu leben.

Als erster Schritt erging im Oktober 2021 ein Aufruf des ehemaligen Bundesministers Dr. Wolfgang Mückstein an alle relevanten Akteur:innen in Österreich, die Ziele der Garantie bestmöglich zu unterstützen. Damit wurden Bundesministerien, Bundesländer, Sozialpartnereinrichtungen, der Dachverband der Sozialversicherungsträger, wesentliche Dachverbände von Organisationen im Wirkungsbereich der Europäischen Garantie für Kinder, zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem Bereich Kinderrechte sowie Interessenvertretungen von Kindern und Jugendlichen adressiert. Es wurde außerdem um Meldung von bestehenden und geplanten Maßnahmen aus dem eigenen Wirkungsbereich, die dazu dienen, die Ziele der Europäischen Garantie für Kinder umzusetzen, ersucht. Bislang gingen dazu über 600 Maßnahmenmeldungen aus ganz Österreich ein, die im Anhang des Nationalen Aktionsplans veröffentlicht werden.

In einem weiteren Schritt veranstaltete das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemeinsam mit UNICEF Österreich am 13. und 14. Dezember 2021 eine zweitägige Konferenz ab, die pandemiebedingt online stattfand. Dabei wurden in neun Breakout-Sessions mit Stakeholdern aus ganz Österreich nicht nur die sechs zentralen Kerndienstleistungen der Europäischen Garantie für Kinder in Österreich diskutiert, sondern auch die Themenbereiche Familie, statistisches Monitoring und Stakeholder-Beteiligung erörtert. Die Ergebnisse dieser Konferenz liegen in Form eines Tagungsberichts (PDF, 1009 KB) vor.

Nationaler Aktionsplan

Der Nationale Aktionsplan Österreichs zur Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder wurde von der Bundesregierung im Dezember 2023 beschlossen. Er ist in deutscher (PDF, 2 MB)und englischer (PDF, 4 MB)Sprache abrufbar. Ebenso kann hier der Annex mit den von den Stakeholder:innen eingebrachten Maßnahmen in deutscher (PDF, 1 MB)und englischer (PDF, 1 MB)Sprache abgerufen werden.

Erster Fortschrittsbericht

Auf Basis der Ratsempfehlung ist der Europäischen Kommission alle zwei Jahre ein Fortschrittsbericht vorzulegen. Österreich hat seinen ersten Fortschrittsbericht (PDF, 2 MB) im Dezember 2024 übermittelt.

Weiterführende Informationen zur Europäischen Garantie für Kinder finden Sie auch auf der Website der Europäischen Kommission.

 

 

Letzte Aktualisierung: 4. Dezember 2024