Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Neue Förderrichtlinie "Inklusive Arbeit"

36 Millionen Euro für Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt

In Österreich sind aktuell rund 28.000 Menschen mit Behinderungen in tagesstrukturellen Einrichtungen, sogenannten Werkstätten, beschäftigt. Sie erhalten für ihre Tätigkeit je nach Bundesland zwischen 35 und 100 Euro Taschengeld pro Monat und sind unfallversichert. Anstelle dieses Taschengeldes sollen sie künftig regulären Lohn erhalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Um dieses Ziel zu erreichen, hat das Sozialministerium heute die neue Förderrichtlinie "Inklusive Arbeit" veröffentlicht. Das Ministerium stellt bis zum Jahr 2026 insgesamt 36 Millionen Euro für Projekte zur Verfügung, die Menschen mit hohem oder sehr hohem Unterstützungsbedarf den Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen.

"Lohn statt Taschengeld"

Im Auftrag des Sozialministeriums hat die Wirtschaftsuniversität Wien die Kosten einer Umstellung auf "Lohn statt Taschengeld" in tagesstrukturellen Einrichtungen evaluiert.

Auf Basis der Ergebnisse hat das Sozialministerium als ersten Schritt eine Förderrichtlinie für Projekte "Inklusiver Arbeit" erarbeitet. Dadurch werden Menschen mit Behinderungen mit hohem und sehr hohem Unterstützungsbedarf beim Übergang in den ersten Arbeitsmarkt unterstützt. Sie erhalten faire Entlohnung für ihre Arbeit, sind sozialversicherungsrechtlich abgesichert und haben Anspruch auf eine Pension. Das Sozialministerium stellt dafür 36 Millionen Euro zur Verfügung. Ein Drittel der Kosten tragen die Bundesländer. Daher können Projekte mit einem Gesamtvolumen von bis zu 54 Millionen Euro gefördert werden.

Zentrale Förderkriterien für die Projekte sind:

  • echte Arbeitsverträge,
  • eine Vollversicherung und
  • ein den Lebensunterhalt sicherndes Entgelt.

Die Kriterien der Richtlinie wurden gemeinsam Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen, den Ländern und Trägerorganisationen erarbeitet. Auch der im Sozialministerium angesiedelte Bundesbehindertenrat wurde einbezogen. Zusätzlich werden bei der begleitenden Evaluierung Organisationen von Menschen mit Behinderungen eingebunden. Besonders wird auch auf die Einbindung von Menschen mit Behinderung bei der Konzeption und Umsetzung der eingereichten Projekte geachtet.

Förderungen für verschiedene Modelle möglich

Gefördert werden können neue aber auch bereits bestehende Projekte in allen Bundesländern. Beispiele möglicher Projekte sind:

  • Inklusive Arbeitsmodelle: Menschen mit Behinderungen sind in Unternehmen tätig, in denen der Arbeitsplatz individuell an sie angepasst ist. Für diese Tätigkeit erhalten sie ein Entgelt und sind sozialversicherungsrechtlich abgesichert.
  • Integrative Arbeitsmodelle: Menschen mit Behinderungen werden in Einrichtungen betreut oder sind im Rahmen einer gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, sind aber in Gruppen im Rahmen von Arbeits- oder Ausbildungsverträgen am regulären Arbeitsmarkt oder bei Gemeindeämtern beschäftigt. Dafür erhalten sie ein Entgelt und sind sozialversicherungsrechtlich abgesichert.
  • Innovative Projekte in bestehenden Strukturen: Menschen mit Behinderungen sind im Rahmen von Arbeits- oder Ausbildungsverträgen in der Struktur oder Organisation ihrer Einrichtung tätig. Dafür erhalten sie ein Entgelt und sind sozialversicherungsrechtlich abgesichert. Maßgeblich ist, dass das Projekt organisatorisch und/oder räumlich klar von den sonstigen Bereichen der Einrichtung abgegrenzt ist.

Mehr Informationen 

Weitere Informationen zum Thema Inklusive Arbeit finden Sie auf unserer Website im Bereich "Soziales: Menschen mit Behinderungen".