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Pensionskonto Das Pensionskonto in der gesetzlichen Pensionsversicherung

Die Beiträge zur gesetzlichen Pensionsversicherung führen zum Eintrag von Gutschriften auf dem persönlichen Pensionskonto. Aus dem Pensionskontostand ergibt sich die Höhe der Pensionsleistung.

Seit 2014 werden die Pensionen für alle ab 01. Jänner 1955 Geborenen mit dem Pensionskonto berechnet. Alle Pensionszeiten, die bis zum 31. Dezember 2013 erworben wurden, sind als „Kontoerstgutschrift“ in das Pensionskonto eingetragen. Und ab diesem Zeitpunkt fließen Versicherungszeiten jedes Jahr als Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und bilden mit den aufgewerteten Teilgutschriften der Vorjahre die Gesamtgutschrift. Aus der Gesamtgutschrift wird beim Pensionsantritt die Pensionshöhe berechnet.

Die Pensionsversicherungsträger stellen für ihre Versicherten Informationen zum Pensionskonto unter folgenden Seiten zur Verfügung:

Das persönliche Pensionskonto kann folgendermaßen eingesehen werden:

  • Online mit ID Austria
  • FinanzOnline
  • Zusendung des Kontoauszugs per Post (kann beim Pensionsversicherungsträger angefordert werden)

Pensionsrechner

Der folgende Pensionsrechner hilft die Pensionshöhe abzuschätzen – einfach per Mausklick. Bei der Nutzung des Online-Rechners ist zu beachten, dass die ermittelten Pensionsbeträge unverbindlich sind.

Letzte Aktualisierung: 18. Dezember 2023