Organisation
Hier finden Sie neben den Aufgabenbereichen und der Geschäftseinteilung des Sozialministeriums Informationen zum Gender Mainstreaming und zum Verhaltenskodex des Sozialministeriums.
Willkommen im Ministerium!
Das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist für folgende Aufgabenbereiche zuständig:
- Gesundheitssystem
- Initiativen für Menschen mit Behinderungen
- Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten
- Öffentliche Gesundheit und medizinische Angelegenheiten
- Pflege und Betreuung
- Recht und gesundheitlicher Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern
- Politik der Seniorinnen und Senioren
- Sozialpolitik
- Sozialversicherung
Die Organisationsstruktur des Sozialministeriums finden Sie im Organigramm (PDF, 159 KB) des Sozialministeriums.
Geschäftseinteilung
Die namentliche Anführung der Bediensteten des Sozialministeriums in der Geschäftseinteilung dient ausschließlich dem Zweck, den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Amt zu erleichtern. Die Verwendung der Namen für Werbezwecke ist nicht gestattet.
Nachgeordnete Dienststellen
Zu den nachgeordneten Dienststellen des Sozialministeriums zählt das Sozialministeriumservice mit seinen neun Landesstellen.
Gegenüber der Sozialversicherung hat das Sozialministerium eine Aufsichtspflicht.
Das Sozialministerium führt zudem auch Aufsicht über die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH und die Gesundheit Österreich GmbH.
Gender Mainstreaming
Gender Mainstreaming ist eine Strategie zur Erreichung der Gleichstellung der Geschlechter. Diese macht die sozialen Unterschiede und strukturellen Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern sichtbar und hinterfragt deren Ursachen, um entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung geschlechtsspezifischer Benachteiligungen setzen zu können.
Rechtliche Grundlagen für Gender Mainstreaming
Auf nationaler Ebene sind die Artikel 7 und 13 des Bundes-Verfassungsgesetzes, darauf aufbauende Materiengesetze und die entsprechenden Ministerratsbeschlüsse zu Gender Mainstreaming (gesetzliche) Grundlagen für die Umsetzung der Gender Mainstreaming (GM)-Strategie.
Gender-Mainstreaming-Arbeitsgruppen
Im Jahr 2000 hat sich die österreichische Bundesregierung zur Umsetzung der GM-Strategie auf Bundesebene verpflichtet und die Interministerielle Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming/Budgeting (IMAG GMB) eingerichtet. Gender Budgeting bedeutet dabei die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive bei der Gestaltung öffentlicher Budgets.
Im Sozialministerium besteht bereits seit 1999 die ressortinterne Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming (AG GM). Sie unterstützt Führungskräfte und Mitarbeiter:innen des Sozialministeriums bei der Umsetzung der GM-Strategie im Ressort.
Die GM-Beauftragten werden vom:von der jeweiligen Bundesminister:in bestellt. In der AG GM sind alle Fachsektionen und nachgeordneten Dienststellen durch jeweils zwei GM-Beauftragte vertreten. Diese sind für die Initiierung und Begleitung von Maßnahmen und Projekten zur Umsetzung der GM-Strategie in ihren Fachbereichen verantwortlich.
Die informelle High Level Group on Gender Mainstreaming (HLG GM) der Europäischen Kommission besteht aus ein bis zwei Vertreter:innen der jeweils fachlich zuständigen Ressorts der Mitgliedstaaten (in Österreich: jeweils ein Mitglied des BKA/Frauen und des BMSGPK).
Die Mitwirkung im Rahmen der Arbeitsgruppe zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, welche von der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle des Bundes wahrgenommen wird, wird von fachlich zuständigen GM-Beauftragten wahrgenommen. Hauptaufgabe ist die Mitwirkung an der Erstellung des jährlichen Gleichstellungsberichts im Rahmen der Wirkungsorientierung.
Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex des Sozialministeriums (PDF, 273 KB) wurde in einem breit angelegten Prozess unter Beteiligung aller Sektionen und Dienststellen des Ressorts gemeinsam mit der Personalvertretung erarbeitet.
Er dient der Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für integres Verhalten und schärft das Bewusstsein für norm- und regelgerechtes sowie ethisches Verwaltungshandeln. Der Verhaltenskodex unterstützt auch dabei, in der täglichen Arbeit auftretende rechtliche und ethische Herausforderungen zu bewältigen, schafft Orientierung und stärkt so das Vertrauen in die Leistung und Integrität des Sozialministeriums.
Zertifizierter Arbeitgeber
Dem Sozialministerium wurden aufgrund seines Engagements für seine Mitarbeiter:innen Zertifikate verliehen.
Gütesiegel Betriebliche Gesundheitsförderung 2023 - 2025
Der Zentralstelle des BMSGPK wurde im März 2023 zum zweiten Mal in Folge das Gütesiegel Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) vom Österreichischen Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung verliehen – diesmal für die Jahre 2023 bis 2025. Bereits seit mehr als 25 Jahren wird auf Betriebliche Gesundheitsförderung in unserem Ministerium großer Wert gelegt.
Ziel des Dienstgebers ist es, physischen und psychischen Belastungen sowie Krankheiten vorzubeugen, das Gesundheitspotenzial der Mitarbeiter:innen zu stärken und ihre Arbeitszufriedenheit sowie ihr Wohlbefinden zu verbessern. Daher werden jedes Jahr zahlreiche Gesundheitsförderungsmaßnahmen angeboten.
Staatliches Gütezeichen für eine familienfreundliche Personalpolitik 2024 - 2027
Unsere Arbeitsgruppe „Vereinbarkeit von Beruf & Familie“ erarbeitete im ersten Halbjahr 2024 eine Zielvereinbarung für die Auditierung des BMSGPK im Bereich Beruf & Familie. Im Juni 2024 wurde schließlich von der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien das „Grundzertifikat berufundfamilie“ verliehen. Bereits 2001 wurde das Ministerium erstmals zertifiziert. Seither werden laufend Maßnahmen umgesetzt.
Maßnahmen in Bereichen Informations- und Kommunikationspolitik, Führungskultur, Pflege der Angehörigen und Elternschaft/Karenz/Wiedereinstieg wurden in einer Zielvereinbarung festgelegt, die vom Audit-Kuratorium bewertet und zertifiziert wurde. Zur Umsetzung der Maßnahmen erfolgt eine jährliche Evaluierung.