Kriegsopferversorgung
Soldaten und Hinterbliebenen von Soldaten, die im Ersten oder Zweiten Weltkrieg durch Verrichtung ihrer Dienste eine Gesundheitsschädigung erlitten haben, können Ansprüche geltend machen.
Das Kriegsopferversorgungsgesetz regelt die Ansprüche von Soldaten und Hinterbliebenen von Soldaten, die im Ersten oder Zweiten Weltkrieg durch Verrichtung ihrer Dienste eine Gesundheitsschädigung erlitten haben.
Hier gibt es nicht nur die Option einer finanziellen Entschädigung (Renten und Zulagen), sondern ebenfalls die Möglichkeit auf „Heilfürsorge und orthopädische Versorgung“ oder „berufliche und soziale Rehabilitation“.
Auch Hinterbliebene können Ansprüche auf diverse Leistungen wie beispielsweise Hinterbliebenenrente oder Pflegegeld geltend machen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriumservice.