Lebensmittelüberwachung auf Radioaktivität
In Österreich gibt es seit vielen Jahren eine Lebensmittelüberwachung auf Radioaktivität, die im Wesentlichen aus Folgendem besteht:
- Lückenlose Kontrollen von Wildpilzimporten aus Drittstaaten gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 733/2008 und 1635/2006 (Messung direkt an der Zollstelle).
- Regelmäßige Kontrolle der Rohmilch von etwa 30 Milchtouren
- Stichprobenartige Kontrolle von sonstigen Produkten (insb. Rind- und Wildfleisch)
- Untersuchung von speziellen Lebensmitteln im Rahmen von Projekten (z.B. Österreichische Wildpilze, Österreichische Seefische)
Die drei letztgenannten Kontrollen erfolgen auf Basis des österreichischen Strahlenschutzgesetzes. Diese Messungen werden von den Strahlenmesslabors der AGES durchgeführt. In den letzten Jahren kam es zu keiner Beanstandung wegen möglicher Gesundheitsschädlichkeit.
Die Berichte über die Ergebnisse der Überwachung auf Radioaktivität und Strahlung in Österreich finden Sie unter Publikationen.
Radioaktivität in Wildpilzen und Wildfleisch aus Österreich
Auch viele Jahre nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl ist in Wildpilzen und Wildfleisch noch immer radioaktives Cäsium-137 zu finden. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erhebt daher regelmäßig im Rahmen von Studien die radioaktive Belastung von Wildpilzen und Wildfleisch aus Österreich. Im Folgenden werden die Ergebnisse dieser Studien zusammengefasst und erläutert.
Bei den Pilzen wurden vor allem die als Speisepilze sehr beliebten Eierschwammerl und Steinpilze untersucht, in geringerem Ausmaß aber auch Maronenröhrlinge und Parasole. Beim Wildfleisch wurde besonderes Augenmerk auf Wildschweine gelegt, da Wildschweine erfahrungsgemäß stärker belastet sein können als andere Wildarten.
Die radioaktive Belastung von Wildpilzen und von Wildfleisch korreliert im Wesentlichen mit der lokalen Kontamination der Böden. Die Bodenbelastung mit Radiocäsium ist in Österreich nicht gleichmäßig, sondern regional stark unterschiedlich. Höhere Belastungen treten in Gegenden auf, in denen es während des Durchzugs der vom Tschernobylunfall kontaminierten Luftmassen stark geregnet hat. Die regionale Verteilung der Cäsium-137-Belastung in Österreich ist in der Cäsiumkarte von Österreich zu finden. Höher belastete Gebiete sind vor allem im westlichen Niederösterreich, der westlichen Obersteiermark, in weiten Teilen Oberösterreichs und Salzburgs sowie im Koralpengebiet anzutreffen.
Die Ergebnisse der Pilzuntersuchungen der letzten Jahre zeigen, dass die Cäsium-137-Werte für die als Speisepilze sehr beliebten Eierschwammerl und Steinpilze im Mittel deutlich unter dem Grenzwert von 600 Bq/kg liegen. Allerdings wurden in den letzten Jahren bei Eierschwammerln bei rund zehn Prozent und bei Steinpilzen in seltenen Fällen noch Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Anders sieht die Situation bei Maronenröhrlingen aus. Hier liegen selbst die Mittelwerte über dem Grenzwert, und Grenzwertüberschreitungen treten bei mehr als der Hälfte der Maronenröhrlinge auf. Hingegen weisen Parasole nur sehr geringe Cäsium-137-Werte auf.
Die untersuchten Pilze stammen aus verschiedenen Regionen Österreichs, wobei bei der Auswahl der Sammelstellen darauf geachtet wurde, dass gering, mittel und höher belastete Gebiete umfasst sind.
Vom ehemaligen Bundesministerium für Gesundheit wurden zwei größere Studien zur Erhebung der radioaktiven Belastung von Wildfleisch in Auftrag gegeben. Die eine Studie zeigte, dass etwa 10 % der untersuchten Wildschweine und etwa 4 % der untersuchten Rehe Cäsium-137-Werte über dem Grenzwert von 600 Bq/kg aufweisen. Die Mittelwerte für diese zwei Gattungen liegen mit 250 Bq/kg bzw. 126 Bq/kg deutlich unter dem Grenzwert, die Maximalwerte mit etwa 5800 Bq/kg bzw. 3000 Bq/kg deutlich darüber. Im Rahmen dieser Studie wurde bevorzugt Wild aus durch den Tschernobylunfall höher belasteten Gebieten untersucht. Es ist daher anzunehmen, dass für Gesamtösterreich sowohl der prozentuelle Anteil der Grenzwertüberschreitungen als auch die Mittelwerte deutlich niedriger liegen. Im Rahmen der zweiten Studie wurde Fleisch von Wildschweinen aus dem Handel untersucht. Dabei wurde ein Mittelwert für Cäsium-137 von etwa 16 Bq/kg ermittelt. Selbst der Maximalwert liegt mit 408 Bq/kg deutlich unter dem Grenzwert.
Neben den genannten Studien werden Wildpilze und Wildfleisch auch noch im Rahmen der routinemäßigen Lebensmittelkontrollen auf Radioaktivität untersucht. Die Ergebnisse dieser Kontrollen bestätigen im Wesentlichen die oben dargelegten Studienergebnisse.
Steinpilze können aus radiologischer Sicht praktisch aus allen Regionen Österreichs bedenkenlos genossen werden. Auch der Konsum von Eierschwammerln, deren radioaktive Belastung im Mittel deutlich unter dem Grenzwert liegt, stellt praktisch kein Gesundheitsrisiko dar. Eierschwammerl aus höher belasteten Regionen sollten jedoch aus Vorsorgegründen nicht in allzu großen Mengen konsumiert werden. Auf den Konsum von Maronenröhrlingen sollte generell eher verzichtet werden. Unabhängig von der radioaktiven Belastung ist ein übermäßiger Konsum von Wildpilzen schon wegen der Belastung mit Schwermetallen nicht ratsam.
Für den Konsum von Wildfleisch sollten die für Eierschwammerl gemachten Empfehlungen beachtet werden. Grundsätzlich stellt der Konsum von Wildfleisch also kein Gesundheitsrisiko dar, jedoch sollte Wildfleisch aus höher belasteten Regionen aus Vorsorgegründen nicht in allzu großen Mengen konsumiert werden.
Dazu ein Beispiel: Werden bei einer Mahlzeit 200 g Wildpilze oder Wildfleisch mit einer vergleichsweise hohen Kontamination von 1000 Bq/kg verzehrt, ergibt sich daraus eine Dosis von etwa 0,0028 mSv. Dies entspricht deutlich weniger als einem Tausendstel der mittleren jährlichen natürlichen Strahlenbelastung, die in Österreich etwa 4,3 mSv beträgt. Ein weiterer Vergleich dazu: Die Strahlenbelastung bei einem Flug in 10.000 m Höhe beträgt etwa 0,008 mSv pro Stunde. Dies ist deutlich mehr als die Dosis, die sich aus der oben angeführten Mahlzeit ergibt.
Grenzwerte stellen keine scharfe Trennung zwischen gesundheitsgefährdend und völlig unbedenklich dar. Sie werden so gewählt, dass selbst dann ein ausreichender Schutz gegeben ist, wenn ein größerer Anteil unserer Nahrungsmittel einen Radioaktivitätsgehalt in Höhe der Grenzwerte aufweist. Der gelegentliche Konsum von Nahrungsmitteln, etwa von Wildpilzen oder von Wildfleisch, deren Radioaktivität über dem Grenzwert liegt, stellt daher kein Problem dar, weil unsere sonstigen Nahrungsmittel völlig unbelastet sind.