Pensionsarten
Grundsätzlich wird in Österreich zwischen den Pensionsgruppen Eigenpension (aus einem eigenen Versicherungsverhältnis) und Hinterbliebenenpension unterschieden.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen allgemeinen Überblick darüber, welche Pensionsarten aus der Pensionsversicherung bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen, bei Eintritt von Invalidität, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sowie im Todesfall vorgesehen sind.
Antrag stellen
Es ist unbedingt erforderlich, einen Antrag zu stellen, damit eine Leistung aus der Pensionsversicherung gewährt werden kann. Das gilt auch für Hinterbliebenenpensionen. Eine automatische Pensionszuerkennung ist auch dann nicht möglich, wenn bereits eine Pensionsvorausberechnung oder die Feststellung von Versicherungszeiten erfolgt ist.
Überblick Pensionsarten mit Zugangskriterien
Das nachstehende Dokument bietet einen Überblick über Alterspensionen und vorzeitige Alterspensionen samt den entsprechenden Zugangskriterien für Pensionsstichtage der Jahre 2023 bis 2034.
Pensionsarten mit Zugangskriterien (PDF, 700 KB)