Produktsicherheit
Das Produktsicherheitsgesetz 2004 (PSG 2004) normiert die Sicherheit von Verbraucherprodukten, die keiner speziellen Regelung – wie es sie etwa für elektrotechnische Produkte oder Maschinen gibt – unterliegen. Das PSG 2004 liegt in der Zuständigkeit des Sozialministeriums.
Produktsicherheitsgesetz 2004
Das Sozialministerium vollzieht das Produktsicherheitsgesetz 2004. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, nur sichere Produkte auf den Markt zu bringen. Nötigenfalls müssen Unternehmen Schritte zur Gefahrenabwehr zu treffen, wenn ein Produkt unsicher ist. Falls erforderlich verpflichten die zuständigen Behörden Unternehmen zu geeigneten Maßnahmen. Im Extremfall wird sogar ein Produkt-Rückruf und die Vernichtung eines Produktpostens angeordnet.
Maßnahmen gegen gefährliche Produkte werden EU-weit in die sogenannte RAPEX-Datenbank aufgenommen. Weitere Länder und Organisationen wie z.B. die USA (Consumer Product Safety Commission) und die OECD führen ähnliche Datenbanken.
Neue EU Verordnung über allgemeine Produktsicherheit
Ab 13.12.2024 sind die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit anzuwenden (General Product Safety Regulation - GPSR); die aktuelle Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG tritt dann außer Kraft.
Die neue Verordnung enthält u.a. erstmals umfassende Verpflichtungen für Online-Verkaufsplattformen, konkretisierte Bestimmungen zu Produktrückrufen, verbesserte Kennzeichnungsvorschriften und vereinheitlichte Marktüberwachungsregelungen.
Den Text der Verordnung finden Sie hier.
Die Europäische Kommission wird Leitlinien für Unternehmen zur Anwendung der Verordnung veröffentlichen. Sobald diese vorliegen (voraussichtlich November 2024), werden sie auch hier publiziert.
Produktsicherheitsbeirat
Der Produktsicherheitsbeirat berät das Sozialministerium zum Beispiel bei der Risikobewertung von Produkten. Der Beirat hat in der Vergangenheit eine Reihe von Empfehlungen veröffentlicht. Behörden und Unternehmen verwenden diese Empfehlungen für die Konformitätsbewertung von Produkten.
Normen
Auch Normen (zum Beispiel ÖNORMEN oder Europäische Normen EN) tragen zur Produktsicherheit bei. Sie sind eigentlich unverbindlich. Für Unternehmen sind sie aber eine Leitlinie, wie sie sichere Produkte herstellen können.
Manche Normen werden „aufgewertet“, indem sie im EU-Amtsblatt und dann im Bundesgesetzblatt angeführt werden. Hersteller, die sich an diese Normen halten, können davon ausgehen, dass ihre Produkte aufgrund der europäischen Produktsicherheitsrichtlinie bzw. aufgrund des österreichischen Produktsicherheitsgesetzes als sicher gelten.
Haus- und Freizeitunfälle
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit erhebt mit Unterstützung des Sozialministeriums Daten zu Haus- und Freizeitunfällen („Injury Database Austria“). Geschulte Fachkräfte interviewen Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern. Dies ermöglicht einen genauen Einblick in das Unfallgeschehen.
Gefährliche Produkte im eigentlichen Sinne verursachen relativ wenige Unfälle. Die Erhebungen zu den Haus- und Freizeitunfällen zeigen aber Risikotätigkeiten, Risikogruppen und problematische Produktbereiche auf. Zudem können wir aus dem Vergleich mit Daten anderer Länder Trends in der Unfallentwicklung und Produktsicherheit ablesen.
Die Jahresberichte zur Injury Database Austria finden Sie auf der Website des Kuratoriums für Verkehrssicherheit.
Kindersicherheit
Ein weiterer unserer wissenschaftlichen Partner ist das „Forschungszentrum für Kinderunfälle im Österreichischen Komitee für Unfallverhütung im Kindesalter“ in Graz. Dieses Forschungszentrum widmet sich vor allem dem Unfallgeschehen und der Unfallvermeidung bei Kindern.
Die aktuellen Forschungsberichte können Sie auf der Website des Forschungszentrums herunterladen.