Gewebe und Zellen
Durch die Transplantation von menschlichen Gewebe und Zellen wird heute die Behandlung bzw. Heilung von Krankheiten möglich, die bisher als unheilbar galten. Die dabei zur Vermeidung möglicher Risiken erforderlichen hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards werden vom Arzneimittelgesetz und vom Gewebesicherheitsgesetz vorgegeben.
Produktvielfalt
Bei den am häufigsten transplantierten Geweben und Zellen handelt es sich um Haut, Knochen, Hornhaut, Herzklappen, Insulin-produzierende Zellen der Bauchspeicheldrüse, Knorpel- und Hautzellen. Sie können sowohl von lebenden als auch von verstorbenen Spender:innen stammen. Weitere in diesem Zusammenhang verwendete Gewebe sind Teile des Muskel-Skelett-Systems (Knorpel, Sehnen), sonstige Gewebe aus dem Herz-Kreislauf-System (Arterien, Venen), Nervenzellen, Gehirnzellen und fötales Gewebe.
Verwendung in der Reproduktionsmedizin
Außer der Transplantation der beispielhaft aufgezählten Gewebe und Zellen umfasst dieser Bereich auch die Verwendung von Keimzellen im Rahmen von Reproduktionsmedizin (In-vitro-Fertilisation, künstliche Befruchtung, etc.).
Stammzellen
Auch der Einsatz von Stammzellen (gewonnen aus dem Knochenmark, aus dem peripheren Blut oder aus dem Nabelschnurblut) ist vielversprechend, insbesondere bei der Behandlung von Leukämie. Im Jahr 2018 waren in Österreich 71138 Stammzellspender:innen im Nationalen Stammzellregister registriert. Weltweit stehen seit Februar 2015 mehr als 33,5 Millionen typisierte potenzielle Stammzellspender:innen und Nabelschnurblut-Einheiten für eine nichtverwandte Stammzellspende zur Verfügung. Dies bedeutet eine weltweite Zunahme von ca. fünf Prozent.
Die große Anzahl an potenziellen Spender:innen und die hervorragende weltweite Vernetzung der nationalen Stammzellregister ermöglichen eine ausgezeichnete Versorgung der Patient:innen. Für rund 80 Prozent aller österreichischer Patient:innen kann (innerhalb von ca. 28 Tagen) ein:e Fremdspender:in gefunden werden.
Nabelschnurblut
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unterstützt den Aufbau allogener Nabelschnurblutbanken, steht der autologen Verwendung von Nabelschnurblut derzeit hingegen − nach gründlicher Prüfung des aktuellen Standes der diesbezüglichen medizinischen Forschung − grundsätzlich kritisch gegenüber.
Nicht ausschließbare Restrisiken
Da bei jeder Transplantation fremder Gewebe und Zellen grundsätzlich bestimmte Restrisiken im Hinblick auf mögliche Unverträglichkeiten (z.B. Immunmodulation, Abstoßungsreaktion, u.a.m.) oder bezüglich der Übertragung von Infektionskrankheiten bestehen, hat hier immer eine sorgfältige ärztliche Risikoabwägung, verbunden mit einer strengen Indikationsstellung, vorauszugehen.
Voraussetzungen für die Entnahme
Rechtliche Voraussetzung für die Entnahme von Geweben oder Zellen von verstorbenen Spender:innen (bei denen der Hirntod festgestellt wurde) ist, dass sie sich zu Lebzeiten nicht ausdrücklich gegen eine Gewebe- oder Zellspende ausgesprochen haben. Als Nachweis eines solchen Widerspruchs gilt insbesondere eine Eintragung in das Widerspruchsregister, das vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geführt wird.
Alle Krankenanstalten sind gesetzlich verpflichtet, vor einer allfälligen Organ- oder Gewebe-/Zellentnahme eine Abfrage im Widerspruchsregister durchzuführen.
Lebendspende
Neben der Entnahme von Geweben und Zellen von verstorbenen Spender:innen spielt auch die Entnahme von Geweben und Zellen von Lebendspender:innen eine zunehmend größer werdende Rolle (z.B. Verwendung von Hüftköpfen, die im Zuge von Hüftoperationen entnommen wurden). In diesen Fällen bedarf es einer ausdrücklichen Zustimmung des:der Spender:innen.
Entnahmeeinrichtungen und Gewebebanken
Die Entnahme von Gewebe und Zellen kann entweder in Entnahmeeinrichtungen oder in Gewebebanken erfolgen.
Stammzellenspende- und Stammzellentransplantationswesen
Transplantationen
Transplantationen in Österreich: Jahresberichte