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Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln

Mehr Transparenz für Konsument:innen bei Herkunft von Milch, Eiern, Fleisch

Bei der Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln wird es für Konsument:innen mehr Transparenz geben. Dadurch können Konsument:innen bewusste und bessere Entscheidungen treffen.

Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung ist im Regierungsprogramm 2020–2024 "Aus Verantwortung für Österreich" vorgesehen.

Herkunft von Primärzutaten

In verpackten Lebensmitteln und in der Gemeinschaftsverpflegung (öffentlich und privat) soll künftig die Herkunft folgender Primärzutaten verpflichtend gekennzeichnet werden.

  • Milch
  • Eier
  • Fleisch, darunter
    • Rindfleisch
    • Schweinefleisch
    • Schaffleisch
    • Ziegenfleisch
    • Geflügelfleisch

Dieses Ziel wird mit drei Verordnungen erreicht.

Verordnungen

  1. Verordnung über die verpflichtende Weitergabe von Informationen zur Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern entlang der Lieferkette von Lebensmittelunternehmen („Lückenschluss-Verordnung“)
    Diese Verordnung ist im Dezember 2021 kundgemacht worden. Sie betrifft die Offenlegung der Herkunft bei der Lieferung von Rohwaren oder Halbfertigprodukten, die vor der Abgabe an den Endverbraucher noch verarbeitet werden.
  2. Verordnung über die Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in verpackten Lebensmitteln (Begutachtungsentwurf)
    Diese Verordnung befindet sich in Begutachtung. Sie betrifft die Information für Verbraucher:innen zur Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern als primäre Zutat in verpackten Lebensmitteln (z.B. im Supermarkt).
  3. Verordnung über die Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung (Begutachtungsentwurf)
    Diese Verordnung befindet sich in Begutachtung. Sie betrifft die Information für Verbraucher:innen zur Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern in Speisen in der Gemeinschaftsverpflegung.