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Empfehlungen und häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sind Masern?

Masern sind kein Kinderspiel!

Masern sind alles andere als eine harmlose Kinderkrankheit.

Sie sind hoch ansteckend und können sowohl für Säuglinge, Kinder als auch für Jugendliche und Erwachsene schwerwiegende Folgen haben! Es treten grippeähnliche Symptome mit hohem Fieber und der typische Masernausschlag auf, das Immunsystem wird sogar für mehrere Jahre hindurch geschwächt. Komplikationen wie zum Beispiel Mittelohrentzündung oder Lungenentzündung sind häufig. Durch Komplikationen wie Gehirnentzündung kann Masern zu bleibenden Schäden oder zum Tod führen.

Masern können ausgerottet werden!

Wussten Sie, dass es in einigen Regionen der Welt gelungen ist, Masern auszurotten? So zum Beispiel in Nord- und Südamerika. Da der Mensch der einzige Wirt ist, kann eine konsequent hohe Durchimpfungsrate der Bevölkerung die Virusübertragung stoppen. Im Falle von Masern sind Durchimpfungsraten von 95 % mit 2 Impfungen notwendig. Mit entsprechend hohen Durchimpfungsraten kann das Masernvirus auch hierzulande erfolgreich ausgerottet werden.

Impfen schützt!

Seit der Einführung des kostenfreien Impfprogramms treten Masern in Österreich viel seltener auf als noch vor einigen Jahrzehnten. Trotzdem werden jährlich immer noch zahlreiche Masernerkrankungen gemeldet. Gehen Sie kein Risiko ein und überprüfen Sie Ihren Impfstatus. Mit einer zeitgerechten Impfung können Sie sich, Ihre Familie und Ihr Umfeld schützen!

Der wirksame und gut verträgliche Impfstoff ist für alle Personen in Österreich an öffentlichen Impfstellen kostenfrei erhältlich und ab dem vollendeten 9. Lebensmonat empfohlen.

Fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt, Ihre Apothekerin oder Ihren Apotheker zu empfohlenen Impfungen!

Risiken von Masern

Hoch ansteckend und mit schwerwiegenden Folgen

Masern sind eine hoch ansteckende Krankheit, die über Tröpfchen, also beim Sprechen, Husten oder Niesen, übertragen wird. 98 von 100 Personen, die mit dem Virus in Kontakt treten und nicht immun sind, stecken sich an. Am häufigsten erkranken Kinder und Kleinkinder, aber auch nicht geimpfte und bisher nicht daran erkrankte Erwachsene können sich infizieren. Es gibt keine Behandlung der Masern selbst, nur die Symptome können gelindert werden. Die Erkrankung hinterlässt eine lebenslange Immunität. Nach Masern ist das Immunsystem derart geschwächt, dass über mehrere Jahre hinweg das Risiko für den Tod durch andere Infektionskrankheiten erhöht ist!

Mögliche schwerwiegende Komplikationen

Bei 20 von 100 Fällen von Masern treten Komplikationen wie Bronchitis, Mittelohr- und Lungenentzündung auf. Bei etwa einem von 1.000 Erkrankten kommt es zu einer lebensbedrohlichen Gehirnentzündung. Sehr selten kann Jahre später ein Gehirnzerfall auftreten, der immer tödlich verläuft. Man nennt diese Spätfolge subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Besonders gefährdet sind Kinder, die im ersten Lebensjahr erkranken oder während der Geburt angesteckt werden.

Symptome und Krankheitsverlauf

Die Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Erkrankung (Inkubationszeit) beträgt im Normalfall acht bis zwölf Tage. Die allgemeinen Symptome sind Fieber, Schnupfen, Husten und Bindehautentzündung, begleitet vom typischen Masernausschlag. Die roten, grobflächigen Flecken breiten sich vom Kopf her langsam über den ganzen Körper aus, bleiben etwa vier bis sieben Tage bestehen und heilen mit Hautschuppen ab. Die Abwehrkräfte des Körpers sind währenddessen stark geschwächt, das Risiko weiterer Erkrankungen und bakterieller Infektionen steigt. Zudem verursachen die Masern eine mehrere Jahre anhaltende Schwächung des Immunsystems.

Die Impfung

Die kostenlose, lebenswichtige Schutzimpfung

Die Masernimpfung erfolgt in Form einer Kombinationsimpfung gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR). Es handelt sich hierbei um eine Lebendimpfung. Die darin enthaltenen abgeschwächten Viren bewirken eine Reaktion des Immunsystems, die in der Folge vor Erkrankung durch Wildviren schützt.

Frühzeitiger und kompletter Schutz für Kinder

Derzeit werden viele Kinder in Österreich zu spät geimpft. Es werden zwei Impfungen ab dem vollendeten 9. Lebensmonat empfohlen. Hierbei sollte ein Mindestabstand von drei Monaten (bei Erstimpfung nach dem 1. Lebensjahr von 4 Wochen) zwischen den zwei Impfungen eingehalten werden. Die zweimalige Impfung ist eine wichtige Voraussetzung, um einen lückenlosen Schutz zu gewährleisten. Daher sollten die beiden empfohlenen Impfungen unbedingt vor Ende des zweiten Lebensjahres durchgeführt werden!

Nach Masernkontakt (postexpositionelle Impfung) kann die MMR-Impfung in Ausnahmefällen (abweichend von der Fachinformation) nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung bereits ab dem vollendeten 6. Lebensmonat in Betracht gezogen werden, in diesem Fall ist die Verabreichung von 3 Impfungen empfohlen.

Bei Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Schule) bzw. mit dem vollendeten 12. Lebensjahr soll der Impfstatus gegen Masern (in Kombination mit Mumps und Röteln als Masern-Mumps-Röteln-Impfung) im Impfpass kontrolliert werden, erforderlichenfalls sollten die Impfungen nachgeholt werden.

Laut Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation, WHO, soll jeder Arztkontakt dazu genutzt werden, zu prüfen, ob die empfohlenen Impfungen durchgeführt worden sind, und – wo notwendig – sollten fehlende Impfungen nachgeholt werden.

Siehe auch:

Gute Verträglichkeit und verlässlicher Schutz

Die MMR-Impfung (MMR: Masern, Mumps und Röteln) wird sehr gut vertragen. Wie nach jeder anderen Impfung auch, kann es an der Einstichstelle der MMR-Impfung zu schmerzhaften Rötungen oder Schwellungen kommen. Unter anderem kann vorübergehend Fieber oder ein masernähnlicher Ausschlag auftreten.

Trotzdem ist die Masernimpfung unbedenklich: Seit 1998 wurden in Österreich mehr als drei Millionen Dosen MMR-Impfstoff verabreicht und die Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffes ist eindeutig belegt. Eine Überimpfung ist nicht möglich.

Nicht impfen bei!

Nicht geimpft werden dürfen schwangere Frauen, Personen mit geschwächtem Immunsystem oder Personen mit Fieber über 38 Grad. Personen, bei denen allergische Reaktionen auf Impfstoffe bekannt sind, sollten sich vor einer geplanten Impfung von Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt beraten lassen.

Schützen Sie sich, Ihre Familie und Mitmenschen

Die MMR-Impfung wird Kindern ab dem vollendeten 9.Lebensmonat empfohlen. Die Impfung besteht aus zwei Teilimpfungen. Bei Erstimpfung im 1. Lebensjahr sollte die zweite Impfung 3 Monate nach der ersten Impfung erfolgen. Fehlende MMR-Impfungen können und sollen in jedem Alter nachgeholt werden.

Das Nachholen fehlender Impfungen ist bei Personen, die nicht über zwei dokumentierte Lebendimpfungen, einem Nachweis schützender Antikörper in einer Blutuntersuchung verfügen oder eine gesicherte, laborbestätigter Maserninfektion durchgemacht haben, also nicht immun sind, dringend angeraten.

Die schlimmsten Komplikationen bei Masern drohen jenen Kindern, die bereits im ersten Lebensjahr bzw. während der Geburt angesteckt werden. Deshalb ist es besonders wichtig, dass in der engeren Umgebung von Säuglingen/Kleinkindern alle Personen, sofern sie die Infektion nicht bereits durchgemacht haben, geimpft sind. Die Impfung kann jederzeit nachgeholt werden. Nach der Verabreichung von zwei Impfungen besteht ein lebenslanger Schutz. Es sind keine weiteren Impfungen gegen Masern erforderlich.

Prüfen und nachholen in jedem Alter

Impfschutz für Jugendliche

Jugendliche, die nicht oder eventuell nur einmal gegen Masern geimpft wurden oder keine Impfdokumentation (Impfpass) haben, sollten die vollständige, zweimalige Impfung schnellstmöglich nachholen.

Impfschutz für junge Frauen

Besonders wichtig ist die Impfung für Frauen im gebärfähigen Alter, nicht nur zum Schutz vor Masern, sondern auch zum Schutz vor Röteln. Vor einer geplanten Schwangerschaft sollte der Immunstatus unbedingt überprüft werden und fehlende Impfungen sollten nachgeholt werden, wobei der Mindestabstand von einem Monat zwischen Impfung und Konzeption (Empfängnis) einzuhalten ist. Die Impfung gegen Masern-Mumps-Röteln ist während der Schwangerschaft nicht möglich!

Impfschutz für Erwachsene

Gerade Eltern und junge Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder im Gesundheitsdienst beschäftigt sind, sollten ihren Impfschutz überprüfen lassen. Dies gilt insbesondere für Eltern und junge Erwachsene, um im Haushalt lebende Säuglinge, die noch nicht geimpft werden können, zu schützen.

Impfschutz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens

Das Personal in Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen, welches Kontakt zu Patient:innen oder mit infektiösem Material hat, sollte zum eigenen Schutz und zum Schutz der betreuten Personen nachweislich und ausreichend gegen Masern geschützt sein. Bei fehlender Immunität ist die Impfung als moralische Verpflichtung zu sehen.

Siehe auch: Empfehlung für Gesundheitspersonal 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Erkrankung kann bei jeder und jedem auftreten, der ungeimpft bzw. nur unzureichend geimpft wurde oder die Krankheit nicht bereits durchgemacht hat.

Eine Reihe von ernsten Komplikationen (siehe oben), welche nachhaltige negative Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten und deren Familien haben können, gehen mit der Erkrankung einher. In den westlichen Industrienationen müssen zwischen 10 und 30 Prozent der Masernerkrankten aufgrund von Komplikationen im Spital versorgt werden. Das liegt daran, dass die Masernvirus-Infektion zu einer Immunschwäche führt, in deren Folge zum Beispiel bakterielle Superinfektionen auftreten können. Am häufigsten sind dies Otitis media (Mittelohrentzündung), Bronchitis (Entzündung der oberen Atemwege), Pneumonie (Lungenentzündung) und Diarrhoe (Durchfall; Gefahr der Dehydrierung vor allem bei Kleinkindern). Sehr selten tritt bei uns eine Keratitis (eine Entzündung der Hornhaut des Auges) auf. In den Entwicklungsländern jedoch ist sie vor allem im Zusammenhang mit Vitamin-A-Mangel eine der häufigsten Ursachen der Erblindung von Kindern.

Eine besonders gefürchtete Komplikation ist die postinfektiöse Masernenzephalitis (Entzündung des Gehirns), die bei 0,1 bis 0,2 Prozent der Masernfälle vorkommt. Dabei treten etwa vier bis sieben Tage nach Exanthembeginn Kopfschmerzen, Fieber und neurologische Symptome (Bewusstseinsstörungen bis zum Koma) auf. Für ca. 10 bis 20 Prozent der Betroffenen führt diese Erkrankung zum Tod, bei 20 bis 30 Prozent der Überlebenden kommt es zu Hörverlust oder bleibenden neurologischen Folgeschäden wie z. B. geistiger Behinderung.

Eine seltene Spätfolge (1 Fall pro 5.000 bis 10.000 Infektionen) ist die subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE), die durchschnittlich sechs bis acht Jahre nach der eigentlichen Maserninfektion auftritt und stets tödlich verläuft. Erkranken Kinder unter 5 Jahren an Masern so ist dieses Risiko stark erhöht und liegt bei 1:1700-1:3300. SSPE beginnt mit intellektuellen und psychischen Störungen und verläuft schleichend mit zunehmenden neurologischen Störungen und Ausfällen bis hin zum Verlust der Gehirnfunktionen. Das höchste Risiko haben Kinder, die vor dem 2. Lebensjahr an Masern erkranken.

In Österreich sind zwischen 1997 und 2007 in Folge der großen Masernausbrüche Ender der 90er Jahre insgesamt mindestens 16 Fälle von SSPE diagnostiziert worden.

Die Schwächung des Immunsystems nach der akuten Masernerkrankung dauert über mehrere Jahre hinweg an und dadurch ist das Risiko deutlich erhöht, an anderen Infektionskrankheiten zu sterben.

Abgeschwächte Krankheitsverläufe (sog. „mitigierte Masern“) kommen bei Personen vor, bei denen infolge mütterlicher oder transfundierter Antikörper (z. B. Bluttransfusion) oder infolge einer nicht vollständig ausgebildeten Impfimmunität die Virusvermehrung beeinträchtigt bzw. gestört ist. Dies führt zu einer reduzierten Masern-Virusmenge im Blut und somit zu einer abgeschwächten Erkrankung. In diesen Fällen kann das Exanthem nicht voll ausgebildet und die klinische Diagnose dadurch erschwert sein. Dennoch sind auch diese Personen ansteckend!

Bei Personen, die immungeschwächt sind oder zelluläre Immundefekte haben, können Masern zwar nach außen hin schwach verlaufen (fehlendes oder untypisches Masernexanthem), jedoch können sich schwere Organkomplikationen entwickeln, die mit einer Sterblichkeit von ca. 30 Prozent einhergehen.

In Industriestaaten stirbt etwa jede tausendste bis zweitausendste an Masern erkrankte Person - meist an einer Lungen- oder Gehirnentzündung. Weltweit gesehen hingegen sind die Masern bei Kindern nach wie vor die Haupttodesursache im Zusammenhang mit Erkrankungen, die durch Impfung vermeidbar wären.

Nein. Die Krankheit verläuft praktisch immer schwer mit hohem Fieber, starkem Husten, einer Bindehautentzündung und Lichtscheu. Gelegentlich treten bei hohem Fieber auch Fieberkrämpfe auf. Es gibt keine wirksame Therapie bei Masern, es können lediglich die Symptome gelindert werden. Ist die Masernerkrankung selbst überstanden, so führt die Schwächung des Immunsystems über mehrere Jahre hinweg zu einem deutlich erhöhten Risiko, an anderen Infektionskrankheiten zu sterben.

Immune Mütter können Antikörper auf den Säugling übertragen, die jedoch nur einen teilweisen, nicht sicheren Schutz von maximal sechs Monaten bieten.

Säuglinge haben im Fall von Masern ein besonders hohes Risiko für Komplikationen, ganz speziell für SSPE. Die MMR-Impfung ist ab dem vollendeten 9. Lebensmonat empfohlen, darum ist der indirekte Schutz jüngerer Kinder durch Impfung von Kontaktpersonen (Eltern, Geschwistern, etc.) besonders wichtig!

Da nur Menschen mit Masernviren infiziert werden können, und ein gut verträglicher, wirksamer Impfstoff zur Verfügung steht, ist eine wirksame Prävention mittels Impfung bis hin zur weltweiten Elimination möglich.

Masern können prinzipiell eliminiert werden,

  • weil eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung für die Weiterverbreitung der Erkrankung als notwendig erachtet wird;
  • weil verlässliche Labormethoden zur Diagnose existieren;
  • weil die vorhandenen Impfstoffe effektiv und sicher sind;
  • weil es bereits Regionen gibt, in denen die Elimination schon erreicht wurde (Nord-, Mittel-, Südamerika sind seit 2002 frei von Masern!).

Alle europäischen Länder haben sich dazu verpflichtet die Masern zu eliminieren. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) vertritt die Auffassung, dass eine Eliminierung von Masern in Europa möglich ist.

Pocken konnten so schon erfolgreich im Jahr 1980 ausgerottet werden.

Kleinkinder sollten ab dem vollendeten 9. Lebensmonat die erste Impfung erhalten, die 2. Impfung 3 Monate nach der 1. Impfung.

Bei fehlender Immunität gegen Masern oder fehlender Impfdokumentation kann die MMR-Impfung in jedem Lebensalter nachgeholt werden. Bei Impfung nach dem 1. Lebensjahr werden 2 Dosen MMR-Impfstoff im Mindestabstand von 4 Wochen empfohlen.

 

Die erste Impfung führt bei 95 % der Geimpften zu einem vollständigen Schutz. Die 2. Teilimpfung dient dazu, die verbleibenden 5 % der Geimpften zu schützen. Nach der 2. Teilimpfung werden auch 95 % der während der ersten Impfung nicht geschützten Personen effektiv geschützt (Serokonversion).

Die MMR-Impfung ist für alle Personen ab dem vollendeten 9. Lebensmonat empfohlen.

Außerdem altersunabhängig für alle Personen die noch nicht mit zwei Dosen geimpft sind und die nicht an Masern erkrankt waren. Besonders wichtig ist die Impfung bei Frauen im gebärfähigen Alter. Vor einer geplanten Schwangerschaft soll der Immunstatus überprüft werden („get prepared for pregnancy“!).

Siehe auch Impfplan Österreich, Kapitel „Impfungen bei Kinderwunsch“

Um nicht geimpfte Säuglinge und Kleinkinder (Impfung ab dem vollendeten 9. Lebensmonat empfohlen) indirekt zu schützen, ist es sehr wichtig, dass alle engen Kontaktpersonen geimpft sind (oder immun nach Durchmachen der Erkrankung sind).

Für das Personal im Gesundheitswesen wird dringend empfohlen, die Immunität durch serologische Untersuchung (oder Vorlage eines Impfpasses mit je zweimaliger Lebend-Impfung gegen diese Erkrankungen) nachweisen zu können.

Bei fehlender Immunität ist die Impfung als moralische Verpflichtung zu sehen.

Siehe auch „Impfempfehlungen für das Gesundheitspersonal in Österreich“

Es wird die Gabe von 2 Dosen MMR-Impfstoff ab dem vollendeten 9. Lebensmonat empfohlen. Bei Impfung im 1. Lebensjahr sollte die zweite Impfung nach 3 Monaten, bei Impfung nach dem vollendeten 1. Lebensjahr im Abstand von 4 Wochen erfolgen. Fehlende MMR Impfungen können und sollen in jedem Lebensalter nachgeholt werden.

Nicht geimpft werden dürfen beispielsweise:

  • Personen mit Immunschwäche
  • Personen mit Fieber (> 38°C)
  • Personen, die allergische Reaktionen auf Impfstoffbestandteile haben
  • Schwangere (Mindestabstand von einem Monat zwischen Impfung und Konzeption(Empfängnis)

Siehe auch Impfplan Österreich, Kapitel „Impfungen bei Kinderwunsch“

Die Frage, ob eine Person geimpft werden kann, muss letztendlich die impfende Ärztin / der impfende Arzt mit dem Impfling abklären.

Bei den Impfstellen der jeweiligen Bundesländer Impfen - Impfstellen | Gesundheitsportal

Wie auch nach jeder anderen Impfung, können nach der Kombinationsimpfung gegen Masern-Mumps-Röteln in den Tagen nach der Impfung Nebenwirkungen auftreten, wobei die Impfung in der Regel gut verträglich ist.

Lokalreaktionen, wie Rötung und Schwellung an der Einstichstelle, kommen relativ häufig vor und treten bereits kurze Zeit nach der Impfung auf.

In etwa 15 % der Fälle kann Fieber und in 5 % der Geimpften ein leichter Ausschlag auftreten. Diese Nebenwirkungen treten typischerweise erst zwischen dem 7. und 12. Tag nach der Impfung auf. Falls das Fieber 38.5° C übersteigt, sollte ein fiebersenkendes Medikament gegeben werden, um Fieberkrämpfen vorzubeugen. Im Zweifelsfall sollte die behandelnde Ärztin / der behandelnde Arzt aufgesucht werden.

Seltene Nebenwirkungen sind zum Beispiel Thrombozytopenie und Gelenksschmerzen (vorwiegend bei erwachsenen Frauen).

Der Begriff "Pharmakovigilanz" umfasst die Überwachung von Arzneimitteln (z.B. Impfungen) nach ihrer Zulassung. Sie ist ein Instrument zur kontinuierlichen Überwachung von Nutzen und Risiko von Arzneimitteln.

Die Meldepflicht für unerwünschte Wirkungen in vermutetem Zusammenhang mit der Anwendung von Impfstoffen folgt, wie bei allen anderen Arzneimitteln, den Vorgaben von §75 des Arzneimittelgesetzes. Angehörige der Gesundheitsberufe, aber auch Patientinnen und Patienten oder deren Angehörige können Meldungen über unerwünschte Wirkungen schriftlich oder auf elektronischem Wege an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen übermitteln.

Nähere Informationen hierzu unter den folgenden Links:

Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen

http://www.ris.bka.gv.at > § 75 Arzneimittelgesetz (http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010441)

Nein. Das Immunsystem ist zum Zeitpunkt der Impfung voll ausgebildet, deshalb stellt Impfen keine Belastung dar.

Nein. Es gibt keine wissenschaftlichen Hinweise, dass die Impfung Allergien auslöst. Im Gegenteil – Untersuchungen haben gezeigt, dass Kinder mit Neigung zu Allergien davon profitieren, geimpft zu sein, weil sie eine stärkere Neigung zu bestimmten Infektionen haben. 

Impfungen lösen die Bildung von Antikörpern und eine zelluläre Immunität aus, die vor der Erkrankung schützen. Die erste Dosis der MMR-Impfung führt zu einem Schutz von 95 %. Nach der zweiten Dosis erhöht sich diese Schutzrate auf über 99 %.

Im Zweifelsfall sollte man die Impfung mit zwei Dosen nachholen. Wird man im Zweifelsfall geimpft, obwohl man die Krankheit durchgemacht hat oder schon geimpft wurde, so hat man KEIN erhöhtes Risiko für Nebenwirkungen.

Nein. Es kann auch natürlicherweise zu einem Kontakt mit dem Virus kommen, dadurch wird lediglich der Impfschutz aufgefrischt (Boosterung). Da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt, ist auch ein Impfen bei bestehender Immunität oder nach vorhergehenden Impfungen kein Problem, denn in diesem Fall werden die Impfviren an ihrer Vermehrung gehindert, eine Überimpfung ist nicht möglich.

Ja. Es ist möglich, den Antikörperspiegel mittels einer Blutabnahme in den entsprechenden Laboratorien testen zu lassen.

Es ist Ziel der WHO, Masern und Röteln in der europäischen Region zu eliminieren. Auch Österreich hat sich dazu verpflichtet, dieses Ziel zu verfolgen.

In Österreich gab es im Jahr 2023 186 gemeldete Fälle von Masern, das ist die höchste Fallzahl seit dem Jahr 2015 mit 309 Fällen. Die hohen Fallzahlen zeigen, dass in der Bevölkerung nach wie vor Impflücken bestehen. Das Ziel der Masern-Elimination kann nur durch eine 95%-ige Durchimpfungsrate mit 2 Dosen erreicht werden. Daher ist es höchste Priorität, eine solche Durchimpfungsrate auch in Österreich ehestmöglich zu erreichen.

Eine Impfung kann man nur dann als gegeben ansehen, wenn eine schriftliche Dokumentation vorliegt. Im Impfplan ist ein Kapitel dem Thema Impfabständen und Nachholimpfungen gewidmet.

Siehe auch Impfplan Österreich, Kapitel „Nachholimpfungen“

Nein. Die Impfung wird sehr gut vertragen. Schwere Komplikationen nach einer MMR Impfung sind extrem selten.

In Österreich ist die MMR-Impfung Bestandteil des kostenfreien Impfprogramms. Es gibt keine Altersbeschränkung für diese Gratisimpfung an öffentlichen Impfstellen.

Siehe auch: www.gesundheit.gv.at/service/beratungsstellen/impfen 

Nein. Obwohl es sich um einen Lebendimpfstoff handelt, kann das Impfvirus nicht auf andere Personen übertragen werden.

Im aktuellen Impfplan finden Sie die jährlich aktualisierten Empfehlungen zu weiteren wichtigem Impfungen.

Siehe auch:

Letzte Aktualisierung: 9. Februar 2024