Checkliste
Hier finden Sie Informationen, wie die Seriosität der Anbieterinnen und Anbieter komplementärmedizinischer oder sonstiger komplementärer Methoden erkannt werden kann.
Wie kann die Seriosität der Anbieterinnen und Anbieter komplementärmedizinischer oder sonstiger komplementärer Methoden erkannt werden?
Die Behandlung bzw. Therapie von Krankheiten und krankheitswertigen Störungen sind den Angehörigen der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe vorbehalten. In jedem Fall sollten sie kritische Fragen stellen und folgende Hinweise beachten:
Hinweise auf unseriöse Vorgangsweise
- Sie können nicht nachvollziehen wie die Anbieterin bzw. der Anbieter feststellt, welches Problem vorliegt?
- Die Anbieterin bzw. der Anbieter fragt nicht danach, ob eine medizinische, psychotherapeutische oder klinisch-psychologische Diagnose vorliegt.
- Sie oder er erkundigt sich nicht nach der bisherigen Behandlung der Beschwerden oder allfälligen Krankheiten.
- Es ist nur wenig Zeit für ein Erstgespräch: Die Anbieterin oder der Anbieter fragt nicht nach Problemen, den Lebensumständen und Arbeitsbedingungen und lässt Sie nicht ausführlich genug zu Wort kommen, trotzdem wird rasch eine „Diagnose“ gestellt.
- Ohne Zustimmung wird eine Anwendung begonnen oder zu einer umfangreichen Kur bzw. Behandlungsserie geraten. Vorgehen und Ziel der Anwendung werden nicht vereinbart.
- Die in Betracht kommende komplementäre Anwendung wird nicht besprochen.
- Sie erhalten keine ausführlichen Informationen und keinen Anwendungsplan.
- Die Anwendung wird als völlig risikolos und nebenwirkungsfrei dargestellt.
- Es wird ihnen nahegelegt, teure Produkte (Bücher, Nahrungsergänzungsmittel, Cremen u.Ä. ) bei der Anbieterin oder dem Anbieter zu kaufen.
- Es wird nicht begründet, warum zu der geplanten Vorgangsweise geraten wird.
- Obwohl sich Ihr Allgemeinzustand verschlechtert oder Krankheitssymptome auftreten, wird die Komplementäranwendung nicht beendet und zu einem ÄrztInnenbesuch, bzw. Besuch einer Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeuten oder klinischen Psychologin bzw. Psychologen oder Gesundheitspsychologin bzw. Gesundheitspsychologen geraten.
- Die bisherigen Medikamente sollen abgesetzt werden.
- Die Anbieterin oder der Anbieter behauptet – ohne eine entsprechende Ausbildung nachweisen zu können – Angehöriger eines gesetzlich geregelten Gesundheitsberufes zu sein.
- Sie oder er gibt eine Berufsbezeichnung an, die zur Verwechslung mit einem gesetzlich geregelten Gesundheitsberuf führen kann.
- Die Anbieterin oder der Anbieter bewirbt ihre bzw. seine Tätigkeiten überschwänglich in Printmedien und TV, im Internet u.U. auch mit Namen bekannter Stars.
- Sie oder er stellt sich als Wunderheilerin bzw. Wunderheiler oder Entdeckerin bzw. Entdecker einer ganz neuen Methode dar, die niemand anderer beherrscht.
- Sie oder er stellt sich als von der „Schulmedizin“ verfolgte Person dar.
- Es fallen abfällige Bemerkungen über „schulmedizinische“ Behandlungen.
- Es wird große Gefahr prophezeit, wenn Sie die Anwendung ablehnen.
- Ein Ausstieg ist für Sie nicht jederzeit möglich.
- Ihr Wunsch, sich vor der Anwendung noch mit anderen zu beraten, wird abgelehnt. Eine von Ihnen geäußerte Kritik, wird nicht besprochen oder ignoriert.
- Verschwiegenheit wird nicht garantiert.
- Die Kosten der Anwendung werden nicht besprochen und Ihre Zustimmung wird nicht eingeholt.
- Eine Rechnung für die Barzahlung wird nur widerwillig ausgestellt.
- Es wird eine Vorauszahlung gefordert.
Fragen zur angebotenen Methode
- Welches Ziel kann mit der Methode erreicht werden?
- Was wird konkret gemacht und in welchen Einzelschritten wird die Anwendung ablaufen?
- Wie lange wird die Anwendung dauern? Ist eine Serie von Anwendungen geplant?
- Worin besteht der wesentliche Unterschied dieser Methode zur Schulmedizin?
- Kann diese Methode mit der medizinischen/psychotherapeutischen/klinisch-psychologischen Behandlung kombiniert werden?
- Können bei Anwendung der Methode die bisher eingenommen Medikamente weiter eingenommen werden? Spricht etwas gegen die weitere Einnahme der bereits bisher eingenommenen Medikamente?
- Woran erkenne ich die erwünschte Wirkung?
- Hat die Methode auch unerwünschte Wirkungen und Risiken?
- Wie könnte ich unerwünschte Wirkungen erkennen?
Fragen zur Person der Anbieterin oder des Anbieters
Unter den Anbieterinnen und Anbietern von komplementären Methoden finden sich solche, die seriös und verantwortungsvoll arbeiten, aber auch Scharlatane. Beachten Sie folgende Hinweise und stellen Sie Fragen:
- Welche Grundqualifikation (Gesundheitsberuf, Gewerbe, usw.) haben Sie erworben? Wie lange hat die Grundausbildung gedauert?
- Wie haben Sie sich in dieser Methode ausgebildet?
- Wie lange dauerte die Ausbildung – ein Wochenende, mehrere Monate oder Jahre?
- Nehmen Sie an Weiterbildungen teil?
- Wenden Sie dieses Verfahren routinemäßig an; wie viel Erfahrung haben Sie damit?
- Wenden Sie dieses Verfahren bei allen Beschwerden und ohne Unterschied bei allen Personen an?
- Kann ich zu der geplanten Anwendung eine zweite Meinung einholen?
- Bei Gruppenarbeit: Haben Sie spezielle Kompetenzen für die Arbeit mit Gruppen erworben?
- Welche Sicherheit geben Sie, dass die Verschwiegenheit gewahrt wird?
Fragen zu den Rahmenbedingungen
- Ist die Ordination, in der die Anwendung stattfinden soll, von Privaträumen getrennt?
- Machen die Behandlungs- und Nebenräume einen hygienisch einwandfreien Eindruck?
- Gibt es geregelte Praxiszeiten – oder wird nur gelegentlich behandelt?
- Ist eine vertrauliche Gesprächssituation gewährleistet?
- Können Bedenken gegenüber der Methode geäußert werden oder hat man das Gefühl etwas Falsches zu sagen, wenn man Kritik bzw. Bedenken äußert?
- Wird das Gefühl vermittelt, dass man sich schuldig macht, wenn man die Anwendung nicht in Anspruch nimmt?
- Ist es selbstverständlich, dass Bedenkzeit eingeräumt wird, um sich für die Art der Anwendung zu entscheiden?
- Ist es möglich, sich gemeinsam mit einer Begleitperson über Nutzen und Risiken der Anwendungsmethode zu informieren?
- Ist die Ausrüstung für die Anwendung geeignet und die Atmosphäre angenehm oder passend?
Fragen zu den Kosten
- Wie hoch sind die Anwendungskosten? Was wird die Therapie insgesamt kosten, was ist für Medikamente und andere Materialien zu bezahlen?
- Wie wird der Arbeitsaufwand berechnet?
- Sind außerdem noch weitere Kosten zu erwarten?
- Wird die Bezahlung mit einer Rechnung bestätigt?
- Zahlt die Krankenversicherung die gesamten Kosten, einen Teil oder nichts?
- Müssen für eine eventuelle Abrechnung mit der sozialen Krankenversicherung falsche Angaben gemacht werden (das Betrugsdelikt trifft oft EmpfängerInnen der Leistung, die mit falschen Angaben Kostenerstattung beantragen)?
Hinweise zu möglichen Risiken
- Komplementäre Methoden werden in unterschiedlichem Rahmen angeboten: als Einzelgespräch oder „Einzeltherapie“, in einer kleinen Gruppe, als Seminarübung sowie als Veranstaltung mit Erlebnischarakter für eine große Zahl von Teilnehmenden. Je nach Situation kann es zu Problemen kommen:
- Manche Anbieterinnen oder Anbieter manipulieren Sie, machen Sie abhängig, wollen Sie ideologisch beeinflussen, achten Ihre persönlichen Grenzen nicht oder neigen gar zu Übergriffen.
- Manche machen den Erfolg ihrer Methode von Ihrem Glauben daran abhängig. Wenn die Methode versagt, trifft Sie die Schuldzuweisung.
- In „Therapiegruppen“ kann es zu Gruppendruck kommen, sodass Sie sich zu bestimmten Aussagen oder Verhaltensweisen gezwungen fühlen.
- Für manche Gruppenarbeit müssen Sie sich entkleiden, hinterfragen Sie, ob dies sachlich gerechtfertigt ist.
- Bei Großgruppenerlebnissen können sehr starke Gefühle entstehen, doch auf eine anschließende Bearbeitung wird oft nicht geachtet. Dies kann bei Ihnen zu Kontrollverlust und Verwirrtheit führen.
- Bei Methoden mit intensivem Körperkontakt, wie etwa Massagen, sollte vor einer Anwendung eine medizinische Diagnose gestellt werden, um Gegenanzeigen abzuklären. Damit soll abgeklärt werden, ob eine Anwendung bei Schmerzzuständen, Verletzungen oder Krankheiten medizinisch unbedenklich ist und es nicht zu einer Schädigung kommen kann.
- Wenn Sie eine komplementäre Methode bei einer Anbieterin oder einem Anbieter, der über keine medizinischen Grundkompetenzen verfügt, in Anspruch nehmen, besteht die Gefahr, dass eine effektive medizinische Therapie verabsäumt wird.
Hinweise im Schadensfall
- Wer sich von "Laien-Heilerinnen" oder "Laien-Heilern" oder vergleichbaren Personen geschädigt glaubt, sollte als ersten Schritt versuchen, dies mit dieser oder diesem zu klären. Kommt es zu keiner Einigung können Sie sich an ein ordentliches Gericht oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt wenden und einen Zivilprozess oder im Falle von Kurpfuscherei auch einen Strafprozess anstrengen.
- Bei Verdacht auf Verstoß gegen ein Berufs- und Ausbildungsgesetz für Gesundheitsberufe (z.B. Ärztegesetz 1998, Gesundheits-und Krankenpflegegesetz) besteht die Möglichkeit einer Anzeige an die Verwaltungsstrafbehörde (Verwaltungsstrafbehörden sind in erster Instanz die Bezirksverwaltungsbehörden z.B. Magistrat der Stadt Wien).
- Wer einen durch einen Angehörigen eines Gesundheitsberufes wie z.B. ärztlichen, psychotherapeutischen oder klinisch-psychologischen Behandlungsfehler vermutet, sollte das mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt, bzw. mit der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten, bzw. mit der klinischen Psychologin oder dem klinischen Psychologen bzw. mit der Gesundheitspsychologin oder dem Gesundheitspsychologen besprechen. Kommt es zu keiner Einigung, können Sie sich an die Patientenanwaltschaft oder an die jeweiligen Berufsvertretungen wie z.B. an die Schlichtungsstelle der Ärztekammer im jeweiligen Bundesland, die Schlichtungsstellen der psychotherapeutischen oder psychologischen Berufsvertretungen wenden, um die Situation abzuklären.
- Weitere Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie bei der Kammer für Arbeiter und Angestellte, beim Verein für Konsumenteninformation und bei der Bundesstelle für Sektenfragen.
Linktipps:
Patientenanwaltschaften in den Bundesländern
Patientenschlichtungsstellen der Ärztekammern in den Bundesländern
Schlichtungsstelle des Berufsverbandes österreichischer Psychologinnen und Psychologen BÖP
ÖBVP - Beschwerdestellen Psychotherapie: Berufsethisches Gremium des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie
Beschwerdestelle der Vereinigung Österreichischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Wirtschaftskammer Österreich
Arbeiterkammer
VKI - Verein für Konsumenteninformation