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Die ELGA GmbH

Hier werden die Organisation sowie die Aufgaben der ELGA GmbH erklärt.

Aufgaben

Die ELGA GmbH wurde mit Beschluss vom 20. November 2009 gegründet. Eigentümer sind Bund, Länder und Sozialversicherung. Diese Gesellschafter repräsentieren die maßgeblichen Entscheidungs- und Kostenträger im österreichischen Gesundheitswesen.

Die ELGA GmbH ist eine nicht auf Gewinn gerichtete Gesellschaft. Sie erbringt ihre Dienstleistungen im Allgemeininteresse. Zu diesem Zweck hat sie vor allem:

  • die Umsetzungsmaßnahmen für die Elektronische Gesundheitsakte zu koordinieren und für eine reibungslose technische Zusammenarbeit ihrer einzelnen Komponenten zu sorgen (Programm- und Integrationsmanagement),
  • das Architektur-Konzept und die Standards weiterzuentwickeln und abzustimmen,
  • bestimmte Systemkomponenten zu errichten und in Pilotprojekten zu erproben und
  • die Qualität aller Maßnahmen und Arbeiten für die ELGA-Einführung sicherzustellen sowie die Öffentlichkeit umfassend darüber zu informieren.

Organisation

Die gesellschaftsrechtlich vorgegebenen Organe der GmbH sind die Geschäftsführung und die Generalversammlung. Die ELGA GmbH verfügt über zwei weitere Organe, den Koordinierungsausschuss und den Nutzerbeirat.

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft, sie trifft alle grundlegenden Entscheidungen über die inhaltliche und finanzielle Gebarung, bestellt die Geschäftsführung und beschließt den jährlichen Wirtschaftsplan. Weiters entscheidet sie über Planungsänderungen in Bezug auf die Elektronische Gesundheitsakte. Die Abstimmungsmodalitäten orientieren sich am grundsätzlichen Verständnis der Gesellschafter, ELGA als Vorhaben mit bundesweiter Bedeutung gemeinschaftlich bzw. einvernehmlich umzusetzen. Die ELGA GmbH hat eine Geschäftsführung, die die Gesellschaft nach außen vertritt.

Die Hauptaufgabe des Koordinierungsausschusses ist die Vorbereitung und Akkordierung von Beschlüssen in Form von Empfehlungen an die Generalversammlung.

Der Nutzerbeirat hat die Aufgabe, die Geschäftsführung in technisch-organisatorischen sowie in fachlich-medizinischen Belangen zu beraten. Er besteht aus sachkundigen Vertreterinnen und Vertretern aller im Gesundheitswesen tätigen Berufsgruppen und Organisationen. Zu den Stakeholdern zählen etwa Patienten- und Interessenvertretungen, verbandsmäßig organisierte Selbsthilfegruppen oder Krankenhausträger.

Finanzierung

Bund, Länder und Sozialversicherung (ELGA-Systempartner) finanzieren gemeinsam die Errichtung der zentralen Infrastruktur der ELGA.

Entsprechend der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2017 bis 2020  sind dafür 41 Millionen Euro vorgesehen, die zu gleichen Teilen von den ELGA-Systempartnern getragen werden.

Die Finanzierung der ELGA GmbH ist Bestandteil dieser Vereinbarung, ihr Betriebsaufwand wird daher ebenfalls aus diesen Mitteln abgedeckt. Voraussetzung dafür ist, dass der jährlich zu erstellende Wirtschaftsplan von der Generalversammlung genehmigt wird. Die Finanzierungsbeiträge der Länder bedürfen darüber hinaus eines entsprechenden Beschlusses der Bundesgesundheitskommission. Werden der ELGA GmbH zusätzliche Aufgaben übertragen, müssen die dafür notwendigen finanziellen Mittel gesondert aufgebracht werden.

Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2019