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Wohnen

In diesem Bereich finden Sie Informationen zum Thema Wohnen.

Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis und daher ein aus sozialpolitischer Perspektive hoch relevantes Thema. Angemessener und leistbarer Wohnraum ist eine wesentliche Voraussetzung für eine gesicherte Existenz und bildet die Grundlage für viele weitere Bereiche wie etwa Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe.

Österreich hat sich mit der Unterzeichnung der „Erklärung von Lissabon über die Europäische Plattform zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit" im Juni 2021 dazu verpflichtet, an der Beendigung von Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030 zu arbeiten.

Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, setzt das Sozialministerium mit den bundesweiten Unterstützungsprogrammen WOHNSCHIRM und Housing First wichtige Schritte im Bereich der Prävention und Beendigung von Wohnungslosigkeit. Für die Umsetzung der Unterstützungsprogramme stehen gem. Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (LWA-G) bis Ende 2026 insgesamt EUR 224 Mio. zur Verfügung. Zusätzlich wird beispielsweise mit der Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zu Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und prekärem Wohnen an der Verbesserung der aktuell unzureichenden Datenlage gearbeitet.

WOHNSCHIRM

Seit März 2022 unterstützt der WOHNSCHIRM des Sozialministeriums Mieter:innen, die durch die Folgen der aktuellen Teuerungen ihre Miete nicht mehr bezahlen können und durch Mietrückstände von Wohnungsverlust bedroht sind. Nach einer kostenlosen Beratung durch Sozialarbeiter:innen kann ein WOHNSCHIRM-Antrag auf Übernahme von Mietrückständen oder finanzielle Unterstützung beim Umzug in eine neue, leistbare Wohnung gestellt werden.

Für Menschen mit niedrigem Einkommen ist in Härtefällen auch Unterstützung im Bereich der Energiekosten möglich: Bei unmittelbar drohender oder bereits durchgeführter Energieabschaltung, können nach entsprechender Beratung und Antragstellung Energieschulden übernommen werden.

Der WOHNSCHIRM ist ein subsidiäres Programm: Er hilft dann, wenn Schulden nicht aus eigenen Mitteln beglichen werden können, und wenn sonstige Unterstützungsleistungen der Bundesländer, Städte oder Gemeinden nicht ausreichen.

Auf www.wohnschirm.at finden Sie alle Beratungsstellen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Rechtsgrundlage

•    § 1 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 1 und 3 Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (LWA-G)

•    Richtlinie zur Umsetzung: „Teuerungsbedingte Delogierungsprävention und Wohnungs- sowie Energiesicherung“ (PDF, 215 KB) (gültig bis 31.12.2024)

Housing First

Housing First ist ein international bewährtes Modell zur nachhaltigen Bekämpfung von Wohnungslosigkeit und stützt sich auf folgendem Leitgedanken: Zur nachhaltigen Beendigung von Wohnungslosigkeit braucht eine wohnungslose Person vor allem eine Wohnung.

Seit Oktober 2024 unterstützt das Programm Housing First des Sozialministeriums wohnungslose Personen, die nicht in der Lage sind, die Wohnungslosigkeit selbstständig mit eigenen Mitteln zu beenden oder abzuwenden. Die Vermittlung von leistbaren Wohnungen in Verbindung mit sozialarbeiterischer Betreuung ist Kern der Unterstützungsleistungen. Zusätzlich können Anmietungskosten (Kautionen und Finanzierungsbeiträge) aus Mitteln des Programms übernommen und bedarfsorientierte Startunterstützungen gewährt werden. Eine Liste mit Beratungseinrichtungen finden Sie weiter unten.

Rechtsgrundlage

•   § 1 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 1a Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (LWA-G)

•   Richtlinie zur Umsetzung: „Housing First – Unterstützung zur Beendigung von Wohnungslosigkeit“ (PDF, 250 KB)

BURGENLAND 

KÄRNTEN

NIEDERÖSTERREICH

OBERÖSTERREICH

STEIERMARK

TIROL

  • lilawohnt: Adamsgasse 4/3, 6020 Innsbruck
    • Mail: housing@lilawohnt.at 
    • Tel.: 0043 660 1619 174 oder 0043 664 7312 1095
    • Web: www.lilawohnt.at
    • Öffnungszeiten: Mo - Fr erreichbar
    • Zielgruppe: volljährige, alleinlebende Personen, die sich als weiblich identifizieren

WIEN

  • neunerhaus Café: Margaretenstraße 166/Erdgeschoss, 1050 Wien
    • Mail:  cafe@neunerhaus.at
    • Tel.: 0043 677 62 58 56 78
    • Öffnungszeiten: Mo – Fr: 10:00 – 15:00 Uhr, keine Terminvereinbarung notwendig
  • Volkshilfe Wien - Mobil betreutes Wohnen: Favoritenstraße 83/1. Stock, 1100 Wien
    • Mail: mobewo@volkshilfe-wien.at
    • Tel.: 043 1 360 64 4200
    • Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr: 09:00 - 12:00 Uhr | Do: 14:00 - 17:00 Uhr

Daten zum Thema Obdach- und Wohnungslosigkeit

Eine gute Datenlage bildet die Grundlage für wirksame und evidenzbasierte Maßnahmen gegen Obdach- und Wohnungslosigkeit. Derzeit werden anhand der statistischen Daten lediglich Teilbereiche des Phänomens erfasst.  Im Jahr 2023 waren laut Statistik Austria 20.573 Personen (Excel, 33 KB) als obdach- bzw. wohnungslos registriert. Jene Personen, die prekär und ohne (miet-)rechtliche Absicherung bei Freund:innen, Bekannten oder Fremden unterkommen, bleiben hier unberücksichtigt. Expert:innen gehen daher von einer hohen Dunkelziffer im Bereich der verdeckten Wohnungslosigkeit aus.

Um die bundesweite Datenlage zum Thema Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und prekäres Wohnen zu verbessern, hat das Sozialministerium die Österreichische Akademie der Wissenschaften mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Verbesserung der Datenlage (PDF, 4 MB) beauftragt.

Registrierte Obdach- und Wohnungslosigkeit

Bis 2022 wurden die Zahlen zur registrierten Obdach –und Wohnungslosigkeit als Teil der Kennzahlen zu den Lebensbedingungen geführt. Fortan werden die Zahlen in einer separaten Tabelle zur Verfügung gestellt. Das erweiterte Tabellenset, das erstmals 2022 im Rahmen des Schwerpunktkapitels der Kennzahlen zu den Lebensbedingungen ausgewertet wurde, wird auch in der aktuellen Tabelle weitergeführt. Die aktuelle Zahlen finden Sie hier: „Registrierte Obdach- und Wohnungslosigkeit 2023“ (Excel, 37 KB).

Internationale soziale Wohnpolitik

Mit Unterzeichnung der „Erklärung von Lissabon“ im Juni 2021 wurde die Europäische Plattform zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit (EPOCH) ins Leben gerufen.

Das zentrale Ziel der Erklärung von Lissabon ist, an der Beendigung von Obdachlosigkeit in den EU-Mitgliedsstaaten bis 2030 zu arbeiten.

Dazu finden regelmäßige Treffen der Plattform zwischen EU-Mitgliedsstaaten und weiteren Stakeholder:innen statt, bei denen Österreich vertreten ist. Dabei soll die Zusammenarbeit vertieft, Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch befördert werden.

Letzte Aktualisierung: 19. Dezember 2024