Jugendpsychiatrie darf Patient:innen künftig bis zum Alter von 25 behandeln
Übergangsphase für Weiterbehandlung in vertrautem Umfeld
Das Aufgabengebiet für Kinder- und Jugendheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie psychotherapeutische Medizin wird durch eine Novelle der Ärzt:innenausbildungsordnung erweitert: Junge Erwachsene mit psychischen Erkrankungen können künftig auch nach ihrem 18. Geburtstag durch Kinder- und Jugendpsychiater:innen und Kinderärzt:innen bis zum 25. Geburtstag weiterbehandelt werden.
"Jugendliche mit komplexen und chronischen psychischen Erkrankungen haben oft über Jahre hinweg Vertrauen zu ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten aufgebaut. Es ist fatal, diese jungen Menschen schlagartig zum 18. Geburtstag aus dieser Beziehung herauszureißen. Wir ermöglichen nun eine Übergangsphase und stellen damit sicher, dass diese jungen Erwachsenen gut in ihrem neuen Behandlungsverhältnis ankommen." – Bundesminister Johannes Rauch
Die Neuregelung bezieht sich auf Krankheitsbilder, die ihren Ursprung im Kindes- und Jugendalter haben. Die Behandlung erfordert das besondere Wissen von Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie oder psychotherapeutischer Medizin. Sie behandeln ihre jungen Patient:innen oft über viele Jahre und können sie nun unterstützen, nach Erreichen der Volljährigkeit neue Vertrauensverhältnisse aufzubauen. Für Betroffene ermöglicht die neue Regelung einen individuell angepassten Übergang und die bestmögliche psychosoziale Versorgung.
Die Novelle wurde per Verordnung kundgemacht und tritt bereits heute in Kraft.
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Weitere Informationen zum Themen Jugendpsychiatrie finden Sie auf unserer Website im Bereich "Gesundheit: Psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen".