Sonderrichtlinie "Gesund aus der Krise" zur Gewährung von Förderungen für psychologische und psychotherapeutische Beratungen und Behandlungen zur Bewältigung der psychosozialen Folgen der COVID-19 Pandemie bei Kindern und Jugendlichen.
Die Durchführungsphase von „Gesund aus der Krise“ ist bereits abgeschlossen, den Endbericht finden Sie unter https://gesundausderkrise.at/wp-content/uploads/0923_Projektbericht-GadK-I.pdf
Gemäß § 44 Abs. 2 ARR 2014 hat die haushaltsführende Stelle nach Abschluss von Förderprogrammen eine Evaluierung durchzuführen. Mit dieser wurde die Universität Innsbruck beauftragt. Der Evaluierungsbericht liegt mittlerweile vor und kann hier (PDF, 1 MB) abgerufen werden.
Um zum Nachfolgeprojekt „Gesund aus der Krise II“ zu gelangen, klicken Sie bitte hier und um zum Nachfolgeprojekt "Gesund aus der Krise III" zu gelangen klicken Sie bitte hier.
Die notwendigen, aber einschneidenden Maßnahmen der COVID-19-Krise haben gerade auch auf die Psyche von Kindern und Jugendlichen schwerwiegende Auswirkungen. Das Risiko, sich selbst und andere anzustecken, Krankheit und Tod im Freundes- oder Familienkreis, Kontakt- und Aktivitätsbeschränkungen aufgrund der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung und in manchen Fällen auch Belastungen durch häusliche Gewalt haben zu starken zusätzlichen Belastungen von Kindern und Jugendlichen beigetragen. Bestehende Hilfsangebote sind angesichts dieser Entwicklungen teils bereits über der Belastungsgrenze. Gerade in der prägenden Entwicklungsphase der Kindheit und Jugend ist der frühzeitige und niedrigschwellige Zugang zu Hilfe essentiell, um Chronifizierungen und Aggravierungen entgegen zu wirken. Das Projekt soll daher über die begrenzten Kapazitäten der Regelversorgung hinaus Unterstützungsmöglichkeiten bieten.
Per Ministerratsvortrag (PDF, 97 KB) vom 28. Juli 2021 wurde daher beschlossen, 13 Millionen Euro für die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung psychosozialer Probleme in Folge der Covid-19-Krise aufzuwenden. Für das Förderprojekt „Gesund aus der Krise“ stehen 12,2 Millionen Euro zur Verfügung. Die Umsetzung dieses Vorhabens soll durch Ausschüttung von Fördergeldern an Klinische Psycholog:innen und Gesundheitspsycholog:innen sowie an Psychotherapeut:innen zur Ermöglichung niedrigschwelliger Beratungs- und Behandlungsleistungen für Kinder und Jugendliche in diversen Settings erfolgen. Als Abwicklungsstelle tritt der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) – in enger Kooperation mit dem Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) – auf. Weitere Umsetzungspartner sind das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie das Bundeskanzleramt, Sektion VI – Familie und Jugend.
Grundlage für die Förderung ist die Sonderrichtlinie „Gesund aus der Krise“ (PDF, 324 KB).
Weitere Informationen finden Sie unter https://gesundausderkrise.at/.