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EU-Aktionsprogramm Gesundheit

Hier finden Sie Informationen zu Förderungen und Ausschreibungen im Rahmen des EU-Aktionsprogrammes Gesundheit.

Aktionsprogramm der Union im Bereich der Gesundheit - EU4Health (2021-2027)

Am 26. März 2021 wurde das EU Gesundheitsprogramm (EU4Health Verordnung) im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Das Programm trat rückwirkend mit 1.Jänner 2021 in Kraft. Es hat eine Laufzeit von 7 Jahren (1.Jänner 2021 bis 31.Dezember 2027). Das Budget von EU4Health beläuft sich auf über 5 Milliarden Euro über die Gesamtlaufzeit. Akteur:innen aus den Mitgliedstaaten können sich im Rahmen des Programms um EU-Mittel zur Durchführung von gesundheitsspezifischen Aktivitäten bewerben.   

EU4Health führt inhaltlich die breite Palette traditioneller Gesundheitsthemen des Vorgängerprogramms weiter, verstärkt sie aber gleichzeitig um Elemente, die durch die COVID-19 Krise mehr Bedeutung erlangt haben.

Die vier allgemeinen Ziele des Programms sind

  • Gesundheitsförderung und Vermeidung von Krankheiten, Förderung eines gesunden Lebensstils sowie Verringerung übertragbarer und nicht-übertragbarer Erkrankungen
  • Schutz vor grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren, Stärkung der Reaktionsfähigkeit der Gesundheitssysteme und Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten 
  • Verbesserung von Verfügbarkeit, Zugang und Leistbarkeit zu Arzneimitteln, Medizinprodukten und krisenrelevanten Gütern, sowie Unterstützung diesbezüglicher Innovationen  
  • Stärkung der Resilienz  der Gesundheitssysteme, Einsatz bewährter Verfahren, Stärkung des Gesundheitspersonals, Bearbeitung der Herausforderungen des demographischen Wandels und der digitalen Transformation

Der Verordnungstext wird durch weitere spezifische Ziele, einen detaillierten Anhang zukünftiger Aktivitäten und Performanceindikatoren inhaltlich ausformuliert.

Das Programm wird von der Europäischen Kommission (Generaldirektion Öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) in direkter und indirekter Mittelverwaltung umgesetzt. Sie stützt sich dabei unter Anderem auf die Exekutivagentur Health and Digital Executive Agency (HaDEA), die am 1. April 2021 ihre Arbeit aufgenommen hat.

In jährlich vorzulegenden Arbeitsprogrammen konkretisiert die Europäische Kommission die jeweils geplanten Aktivitäten unter EU4Health. 

Das Programm EU4Health sieht keinen expliziten Länderschlüssel vor, die finanzielle Unterstützung von potenziellen Antragstellenden erfolgt in der Regel durch Teilnahme an EU-weiten Aufrufen zur Einreichung von Projektanträgen und Ausschreibungen. Für die Aktivitäten muss üblicherweise ein EU-Mehrwert nachgewiesen werden, zum Beispiel durch die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten. Einige Aktivitäten unter EU4Health werden vollständig aus EU-Mitteln finanziert, andere basieren auf dem Prinzip der Kofinanzierung, also der Notwendigkeit, EU-Mittel durch nationale Finanzierungen zu ergänzen sowie deren langfristige finanzielle Nachhaltigkeit zu sichern.

Zur Teilnahme berechtigt sind die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie weitere Länder, sofern besondere Abkommen bestehen.

Die Zielgruppe für finanzielle Unterstützungen ist breit gefächert und umfasst unter Anderem Gesundheitsdienstleistende, Behörden und Public Health-Institute, Wissenschaft und Forschung sowie EU-weit tätige Non-Government-Organisations.

Seit 1.Jänner 2022 hat die Gesundheit Österreich GmbH eine nationale EU4Health Kontaktstelle eingerichtet. Im Rahmen ihres Aufgabenspektrums informiert diese Stelle über das Programm und berät potenzielle Antragsteller:innen. Kontakt: NFP.EU4Health@goeg.at 

Weiterführende Informationen:

Letzte Aktualisierung: 12. April 2023